Gilt weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ich brauch mal eure Expertise.

Folgende Situation.
Im Westen von Wiesbaden geht die A 66 in die B 42 über. Sie bleibt wie die Autobahn weiterhin zweispurig für beide Fahrtrichtungen. Aus Wiesbaden heraus befindet sich direkt nach der Anschlussstelle Wiesbaden-Frauenstein (dort findet der Wechsel statt) ein Vz 274-100.
Nach Wiesbaden rein steht aber hier nur ein Vz 330.1 und erst ca. 1km später das Vz 274-100.

Gilt auf diesem Kilometer weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Bereich der Bundesstraße oder wäre hier die Beschränkung aufgehoben?

Es geht mir um den rein formalen Aspekt und nicht über die Unsinnigkeit hier zu beschleunigen.

Hier übrigens die örtliche Situation.

150 Antworten

Ich finde es sehr eindeutig geregelt, wenn es heißt, dass ein Autobahnschild eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt.

Zu dem hier genannten Beispiel, wie es wohl wäre, wenn eine Autobahn in eine Spielstraße übergehen würde, sei nur gesagt, dass nicht alles, was hinkt, ein Vergleich ist.

Eindeutig geregelt ist, dass der amtliche Erläuterungstext zu Zeichen 330.1 lautet: "Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen.". Ebenfalls eindeutig geregelt ist, dass ein Streckenverbot auf einer Strecke (einer Straße) gilt. Neue Strecke neue Regeln. Auf Autobahnen gilt kein Streckenverbot wenn es nicht auf ihr angeordnet ist. Auf Zufahrten gilt ebenfalls kein auf der BAB selbst angeordnetes Streckenverbot, weil das eine eigene Strecke ist. Es darf dort auch rechts schneller als auf der Hauptfahrbahn gefahren werden. Mit dem Einordnen auf die BAB endet das etwaige Streckenverbot der Auffahrt. Selbst auf Abfahrten gilt ein Streckenverbot, das auf der BAB ggf. angeordnet ist, nicht weiter. Auch das ist eine andere Strecke. Steht dort nichts, dann darf mit 400 km/h abgefahren werden, wenn das Fahrzeug, die Verkehrslage und die Fahrphysik das hergeben.

Das Beispiel lautete was wohl wäre, wenn die Landstraße mit angeordnetem Streckenverbot nicht in der BAB, sondern in einer "Spielstraße" enden würde. Kann jeder gerne selbst durchdenken was die Fortgeltung auf anderer Strecke unter Wegfall der allgemeinen Regeln dieser Strecke zur Folge hätte.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 23. September 2024 um 20:07:55 Uhr:


Ich finde es sehr eindeutig geregelt, wenn es heißt, dass ein Autobahnschild eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt.

Und wo findet man diese eindeutige Regelung? Du meinst ja hoffentlich nicht irgendeine Website, die mit "bussgeld" im Domainnamen beginnt.

Viele Worte führen nicht zwangsläufig zum richtigen Ergebnis.

Man muss halt differenzieren zwischen den Regeln für den Verkehr auf der Autobahn, wie zB die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, das Halten und das Wenden und die Höchstgeschwindigkeit.

Das Zeichen 330.1 hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf. Die Fundstelle habe ich verlinkt.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 23. September 2024 um 21:08:36 Uhr:


Die Fundstelle habe ich verlinkt.

Na gut, du meinst also tatsächlich bussgeldrechner.org. Und aus dem ganzen Artikel nennst du nicht mal die genaue Stelle, die deine Meinung stützen soll, sondern hast nur geschrieben "Hier habe ich auch noch was Interessantes gefunden." Das ist nicht wirklich überzeugend.

Leute, bemüht doch einfach mal eine Suchmaschine in der Welt, die man Internet nennt und gebt ein „Aufhebung Geschwindigkeit Autobahn“. Die Lösung lässt sich leicht finden.

Du kannst das gerne so machen, das Ergebnis sieht man hier. Du gibst in Google irgendwas ein, es erscheint "bussgeldrechner.org" als Suchergebnis, dort steht ein Sammelsurium an Binsenweisheiten und Halbwahrheiten und dann kommst du und sagst, es sei "sehr eindeutig geregelt". Und nicht mal die Textstelle aus der gesamten Website willst du zitieren.

Andere halten sich da lieber an den Wortlaut der StVO, ggf. ergänzt um Kommentare oder Rechtsprechung.

Dort steht auch nicht das was er behauptet. Wenn man das dort durchliest, wird ein Streckenverbot u.a. durch Zonenwechsel beendet. Die Fundstelle steht also im Widerspruch zu dem wofür sie angeführt wurde.

Aha. Dann bin ich mal gespannt auf die Fundstelle in der StVO, oder Benennung von einschlägiger Rechtsprechung, aus denen sich ergibt, dass das Zeichen 330.1 eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt.

Wer jetzt wieder mit der Formulierung kommt, wonach die Verkehrsregeln auf der Autobahn gelten, hat im ersten Semester Jura nicht aufgepasst und weiß nicht, was Differenzierung bedeutet.

Ich weiß nicht, was du in diesem Zusammenhang mit Differenzierung meinst, aber der Text zu Zeichen 330.1 ist nun mal die relevante Grundlage. bussgeldrechner.org ist es jedenfalls nicht.

Würdest du es denn bei einem Ortseingangs- oder -ausgangsschild anders sehen? Da lautet der Text doch ganz ähnlich.

Wer viel schreibt, sollte sich nicht auf google berufen, sondern sich mal die StVO inkl. der Kommentare kaufen (z.B.). Da kann man schön blättern und alles richtig nachlesen. Manchmal muss man das Gelesene aber dann auch verstehen.

Zitat:

@Rockville schrieb am 23. September 2024 um 21:37:26 Uhr:


Ich weiß nicht, was du in diesem Zusammenhang mit Differenzierung meinst, aber der Text zu Zeichen 330.1 ist nun mal die relevante Grundlage. bussgeldrechner.org ist es jedenfalls nicht.

Würdest du es denn bei einem Ortseingangs- oder -ausgangsschild anders sehen? Da lautet der Text doch ganz ähnlich.

Differenzieren heißt in diesem Fall, dass man unterscheiden muss zwischen den allgemeinen Regeln für das Befahren der Autobahn und der Regelung der Geschwindigkeiten.

Und wieder ein hinkender Vergleich, denn es ist geregelt, dass das Ortseingangsschild gleichbedeutend mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist. Sollte man wissen, wenn man einen Führerschein hat.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 23. September 2024 um 21:38:01 Uhr:


Wer viel schreibt, sollte sich nicht auf google berufen, sondern sich mal die StVO inkl. der Kommentare kaufen (z.B.). Da kann man schön blättern und alles richtig nachlesen. Manchmal muss man das Gelesene aber dann auch verstehen.

Ich bin mir sicher, dass einer der Herren hier einen entsprechenden Kommentar zur Hand hat und die Fundstelle im Kommentar längst eingestellt hätte, wenn es diese geben würde.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 23. September 2024 um 21:43:55 Uhr:


Und wieder ein hinkender Vergleich, denn es ist geregelt, dass das Ortseingangsschild gleichbedeutend mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h ist. Sollte man wissen, wenn man einen Führerschein hat.

Das ist Falsch.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 23. September 2024 um 21:48:15 Uhr:


Das ist Falsch.

Erzähl...

Wird ja immer grotesker hier.

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