Gilt weiterhin die Geschwindigkeitsbegrenzung?

Ich brauch mal eure Expertise.

Folgende Situation.
Im Westen von Wiesbaden geht die A 66 in die B 42 über. Sie bleibt wie die Autobahn weiterhin zweispurig für beide Fahrtrichtungen. Aus Wiesbaden heraus befindet sich direkt nach der Anschlussstelle Wiesbaden-Frauenstein (dort findet der Wechsel statt) ein Vz 274-100.
Nach Wiesbaden rein steht aber hier nur ein Vz 330.1 und erst ca. 1km später das Vz 274-100.

Gilt auf diesem Kilometer weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung aus dem Bereich der Bundesstraße oder wäre hier die Beschränkung aufgehoben?

Es geht mir um den rein formalen Aspekt und nicht über die Unsinnigkeit hier zu beschleunigen.

Hier übrigens die örtliche Situation.

150 Antworten

Zitat:

@diezge schrieb am 26. September 2024 um 23:32:32 Uhr:



Da kommt aber dann ein Ortsschild. Ortsschilder haben eine geschwindigkeitsregelnde Wirkung. Autobahnschilder hingegen nicht.

Das steht in der StVO aber anders. Den Paragraphen dazu kennst du.

Dein Ortsschild beendet das vorherige Streckenverbot.

Es beginnt ein neuer Abschnitt / eine neue Strecke mit neuen Regeln. Das macht auch das AB-Zeichen. Ab hier ist Autobahn und da gelten nachzulesende Geschwindigkeiten. Sollen die Geschwindigkeiten von davor weiterhin gelten, so muss man es wiederholt werden. So wie man es im diskutierten Fall aber erst nach der Auffahrt macht.

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