Gilt auf Parkplatz 50/50 beim Unfall
Hallo, Zusammen
Ich hätte gestern ein kleinen Ramschladen auf OBI Parkplatz.
Ich war Richtung ausfahrt unterwegs, Links im Seiten Straße stand die Frau mit ihrem Auto als ich fast vorbeigefahren bin ist Sie plötzlich los gefahren und mich Hinten erwischt.
Gegnerische Versicherung will 50/50:
in meiner Sicht ist rechts vor links.
Werde das ganze zum Anwalt geben keine Lust auf die Deskussion.
Oder was mein Ihr?
Beste Antwort im Thema
Bei uns in .at ist das schon so.
Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt und damit als unzugängliches Privatgelände kenntlich gemacht wird, ist er öffentlich und damit gillt dort bei uns auch die STVO (§ 1 Abs 2).
Ganz automatisch.
Die Tafel "STVO gilt" ist nur noch eine zusätzliche Kundmachung.
Das ergibt ja für mich sogar Sinn, sonst macht jeder auf großen Einkaufszentrumsparkplätzen legal Hochgeschwindigkeitsrennen.
Allerdings gibt es dann auch dort noch untergeordnete Verkehrsflächen, also eine Ausfahrt aus einem Parkhaus auf einen Parkplatz ist dann untergeordnet (OGH (2 Ob 216/12x und 2 Ob 213/12f).
@Themenstarter: So.. genug theoretisiert... ==> Anwalt.. da gibt es für mich keinen Zweifel, dass Du da 100% bezahlt bekommen musst.
hg
W.
29 Antworten
Zitat:
@tom1801de schrieb am 14. Juni 2017 um 08:31:25 Uhr:
Hallo
eine Frage - ist die Dame rückwärts gefahren? wenn ja, hat Sie 100% Schuld.
Das Angebot 50/50 von der Gegenseite würde ich nicht annehmen.Ich habe aktuell auch ein Verfahren wegen Ausparken laufen. Kann nur empfehlen einen Anwalt einzuschalten!!!!
Gruß
Nein Vorwärts.
Anwalt hab ich schon Informiert.
Zitat:
@Passat3c2009 schrieb am 14. Juni 2017 um 14:21:30 Uhr:
Zitat:
@Hennes08 schrieb am 14. Juni 2017 um 11:56:23 Uhr:
Ob rechts vor links oder nicht, das Fahrzeug ist doch schon fast vorbei gewesen.... oder bist Du da mit 60 km/h vorbeigerauscht?keine 60 höchstens 15km/h
... deshalb hat sie dich vermutlich noch erwischt. 😉
Auf Parkplätzen gilt so gut wie nie rechts vor links. Aufgrund des Schadensbildes würde ich hier aber ebenfalls keine 50/50 akzeptieren, denn wie schon geschrieben wurde ist der Schaden so weit hinten, dass der Unfall für Dich nahezu unvermeidbar gewesen sein dürfte.
Welche Versicherung steht auf der Gegenseite?
Bei uns in .at ist das schon so.
Wenn der Parkplatz nicht abgesperrt und damit als unzugängliches Privatgelände kenntlich gemacht wird, ist er öffentlich und damit gillt dort bei uns auch die STVO (§ 1 Abs 2).
Ganz automatisch.
Die Tafel "STVO gilt" ist nur noch eine zusätzliche Kundmachung.
Das ergibt ja für mich sogar Sinn, sonst macht jeder auf großen Einkaufszentrumsparkplätzen legal Hochgeschwindigkeitsrennen.
Allerdings gibt es dann auch dort noch untergeordnete Verkehrsflächen, also eine Ausfahrt aus einem Parkhaus auf einen Parkplatz ist dann untergeordnet (OGH (2 Ob 216/12x und 2 Ob 213/12f).
@Themenstarter: So.. genug theoretisiert... ==> Anwalt.. da gibt es für mich keinen Zweifel, dass Du da 100% bezahlt bekommen musst.
hg
W.
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Zitat:
@Rafteman schrieb am 14. Juni 2017 um 13:15:49 Uhr:
Ich würde auch erstmal die Kennzeichen deines Unfallgegners auf den Bildern unkenntlich machen.
So weiß ich wenigstens dass der Kollege im selben OBI einkauft wie ich ;-)
Die StVO gilt auf hiesigen Parkplätzen auch. Das ist aber nicht entscheidend, denn "Rechts-vor-Links" gilt nur zwischen zwei Straßen. Und genau daran mangelt es auf einem Parkplatz. Hier gibt es eben keine Straßen und damit auch kein Rechts-vor-Links.
Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen, die dem Bild nach hier sicher nicht greifen. Ich würde eher darauf bauen, dass die Dame ihm reingefahren ist, als er schon fast vorbei war, die also offenbar überhaupt nicht aufgepasst hat.
Auf Grund des Schadenbildes ist auch ersichtlich, daß der TE nicht rückwärts oder gar zu schnell gefahren ist. Alles außer 100% Gegners Schuld ist nicht akzeptabel.
Zitat:
@Mike-Nürnberg schrieb am 16. Juni 2017 um 14:18:32 Uhr:
Zitat:
@Rafteman schrieb am 14. Juni 2017 um 13:15:49 Uhr:
Ich würde auch erstmal die Kennzeichen deines Unfallgegners auf den Bildern unkenntlich machen.
So weiß ich wenigstens dass der Kollege im selben OBI einkauft wie ich ;-)
🙂
Zitat:
@hoinzi schrieb am 15. Juni 2017 um 22:01:38 Uhr:
Auf Parkplätzen gilt so gut wie nie rechts vor links. Aufgrund des Schadensbildes würde ich hier aber ebenfalls keine 50/50 akzeptieren, denn wie schon geschrieben wurde ist der Schaden so weit hinten, dass der Unfall für Dich nahezu unvermeidbar gewesen sein dürfte.Welche Versicherung steht auf der Gegenseite?
Allsecur Versicherung
Na viel Spass... mit der Allianz (allsecure ist Allianz ) kannste dich schnell mal Jahrelang streiten. Nimm dir unbedingt nen Anwalt und auch deinen eigenen Gutachter.
Ist das auf dem Bild die Carmen Geiss??
Zitat:
@Passat3c2009 schrieb am 14. Juni 2017 um 04:11:39 Uhr:
Wäre der schaden vorne gewesen dann greift hier gegenseitiges Rücksichtnahme.Aber in meinem Fall denke ich muss die Frau schuld tragen.
Ob der Ausfahrtschild hier ne Rolle spielt weiß ich nicht weil die ausfahrt strasse zum öffentliche straße führt.
Zitat:
@dausl schrieb am 17. Juni 2017 um 10:14:51 Uhr:
Na viel Spass... mit der Allianz (allsecure ist Allianz ) kannste dich schnell mal Jahrelang streiten. Nimm dir unbedingt nen Anwalt und auch deinen eigenen Gutachter.
Das ist bei jeder Versicherung so, die rücken ohne Not keinen Euro umsonst raus. Die schätzen das Zahlungsrisiko ein und warten ab, ob die Gegenseite eine RSV hat. Meist geht es mit Anwalt dann doch eher schnell, das ist zumindest meine Erfahrung.
Das 50/50 Angebot ist ein freiwilliger außergerichtlicher Vergleichsvorschlag von denen, von dem sie hoffen, dass der Geschädigte sich damit zufrieden gibt. Dann war's "billig" für die Versicherung. Mit juristischer Beratung und evtl. Prozess müssen sie 100% des Schadens zahlen - und das machen die eben nicht freiwillig 😉
Mein Vater hat 5 Jahre vor Gericht mit der Allianz streiten müssen, erst als der Richter fragte wieviele Beweise denn die Allianz noch benötigen würde haben sie eingelenkt. 5 Verhandlungen wegen nem Schaden von 7500€. Bin auch auf kosten sitzen geblieben, zwar nur 300€ aber hätte dafür Klagen müssen.
Hier mal was zu lesen:
https://www.test.de/.../
Da du mit deinem PKW aber schon an ihr vorbei warst, war ja keine Verständigung mehr möglich.
Sie ist dir ja quasi hinten seitlich rein gefahren, war also zu schnell, bzw. hat deine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.
Drücke dir mal die Daumen dass es ohne viel Ärger über die Bühne geht.
Kennst es ja, Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei Paar Schuhe.
Nimm bitte auf JEDEN Fall einen anwalt.
Hatte selber einen unverschuldet Unfall. Obwohl der Unfallgegener das einsah, drehte seine Versicherung auf einmal an den kosten meiner Autowerkstatt.
Wieso 10 Tage ein Leihwagen?
Wieso welches Teil auch neu müßte etc...
Außerdem zogen dein versicherung es EWIG in die Länge.
Kostet ne nerven. Anwalt und gut!