Gibt es einen haken bei meinem ebay-felgen-kauf?

VW Golf 4 (1J)

hallo zusammen.

bitte haltet mich nicht für blöd, aber da ich grade nich schlafen kann habe ich gedacht ich frag das einfach mal, um auf nummer sicher zu gehen.

ich habe mir vorhin original avus2 felgen in 15zoll für meinen golf bei ebay ersteigert. ich habe die auktion gefunden und mal spasseshalber als maximales gebot 120€ eingegeben, da ich eh neue winterfelgen wollte, weil meine jetzigen rial viper 15zöller vom vorgänger wirklich so grottenhässlich sind, dass mir sogar schwarze stahlfelgen besser gefallen würden.

nun denn....als ich von der uni kam hatte ich die felgen für 45.50€ ersteigert. aufgrund meiner beobachtungen der letzten wochen gehen die avus II immer für ca. 150-250 € weg je nachdem ob reifen montiert sind und welchen zustand diese haben. somit hätte ich ja mit 45.50 ein RIESEN-schnäppchen gemacht. deswegen traue ich der sache nicht so recht.

meint ihr auch, dass ich nun für 45.50 € (mal vom versand abgesehen) 4!! avus2 felgen bekomme, d.h. einen satz, mit bereifung. es sind ganzjahresreifen angegeben, die mir aber eigentlich schnuppe sind, da ich meine winterreifen weiterhin verwenden werde.

mir gehts nur darum, 4 avus2 felgen zu bekommen.
wie gesagt, wenn ihr da wirklich nen haken entdeckt, dann lass ich mich für blöd erklären :-)

beendete auktion: http://cgi.ebay.de/...mZ8034847989QQcategoryZ65260QQrdZ1QQcmdZViewItem

Artikelnummer: 8034847989

dankeschön

21 Antworten

klar kann der verkäufer die sache anfechten. ihm ist eindeutig ein erklärungsirrtum unterlaufen, somit kann er das geschäft gemäss §119 I Alt.2 bgb natürlich anfechten.

er ist nun aber gezwungen nach §122 I schadensersatz zu leisten. hätte ich also direkt nach dem zuschlag zugtickets nach hamburg bestellt so müsste er mir die stornierungsgebühren bezahlen.

spitzwindiger wäre es, wenn ich z.b. wegen diesem zuschlag zeitgleich ein angebot eines freundes, für 100€ den satz, bekommen und abgelehnt hätte. würde sich dann durch reichliche marktsondierung ergeben, dass die felgen nicht unter 150€ zu bekommen sind, so müsste er mir auch diese 50€ erstatten die ich durch das entgangene geschäft für die felgen mehr ausgeben müsste, da ich mich ja auf seinen antrag verlassen habe und auch konnte. aber das hört sich theoretisch einfach an, muss aber alles erstmal bewiesen und durchgekaut werden.

das mit dem rechtsausschluss und der privatperson:

ich bin zur rechtlichen lage von ebay-geschäften bisher noch nicht sonderlich bewandert. aber ich glaube, dass es sich in diesem fall konkludent versteht, dass hier von einem privatmann gebrauchte felgen aus der garage verkauft. werden. d.h., es besteht keinerlei garantie und er handelt selbstverständlich als privatperson.

@Nordberg
Genau so sieht es aus, sehr gut erklaert!

Versand fuer Reifen, Felgen und sonstige sperrige Gegenstaende muessen nicht immer fuer teuer Geld erfolgen. Habe bereits mehrere Reifen und Felgen ueber ebay gekauft und verkauft. Die Kosten bei versichertem Versand belaufen sich bei DPD auf ca. 15-20 Euro. Ein Verkaeufer kann im Interesse des Kaeufers darauf hingewiesen werden.

Beim Versand per DPD kann auf Wunsch auch einen Hol-Service genutzt werden, bedeutet nur einen Aufschlag.
Ansonsten muss das Paket zu einem Depot gebracht werden, zu finden auf der HP www.dpd.de

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg


spitzwindiger wäre es, wenn ich z.b. wegen diesem zuschlag zeitgleich ein angebot eines freundes, für 100€ den satz, bekommen und abgelehnt hätte. würde sich dann durch reichliche marktsondierung ergeben, dass die felgen nicht unter 150€ zu bekommen sind, so müsste er mir auch diese 50€ erstatten die ich durch das entgangene geschäft für die felgen mehr ausgeben müsste, da ich mich ja auf seinen antrag verlassen habe und auch konnte. aber das hört sich theoretisch einfach an, muss aber alles erstmal bewiesen und durchgekaut werden.

Hallo,

Die 50 Euro würdest Du auch nicht bekommen. Du hast nur einen SE Anspruch bezüglich des negativen Interesses.
Du hättest nur bei Unmöglichkeit den Anspruch auf die 50 Euro. Nachdem der KV aber ggf. wirksam angefochten wurde, liegt kein Fall der Unmöglichkeit vor.
Mit dem Zugticket würde es sich anders verhalten, nämlich genau so, wie Du es beschrieben hast..

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg


das mit dem rechtsausschluss und der privatperson:

ich bin zur rechtlichen lage von ebay-geschäften bisher noch nicht sonderlich bewandert. aber ich glaube, dass es sich in diesem fall konkludent versteht, dass hier von einem privatmann gebrauchte felgen aus der garage verkauft. werden. d.h., es besteht keinerlei garantie und er handelt selbstverständlich als privatperson.

Eine Garantie würde sowieso nicht bestehen, wenn dann hättest Du Gewährleistungsansprüche..

Mir erscheint Deine Auslegung bezüglich der Privatperson auch die Richtige zu sein.

Dennoch wird es auch von diesen verlangt Gewähleistungsansprüche explizit auszuschließen.

Demnach hättest Du 2 Jahre Gewährleistungsansprüche und nicht wie "wing 2579" schreibt, 1 Jahr Garantie..

Allerdings wurde der KV ja wohl wirksam angefochten, demnach ist diese ganze Diskussion hinfällig!

Grüße

danke clown28 für die berichtigung. bin erst im 2. semester jura :-)

stimmt natürlich, nur das negative interesse fällt unter den schadensersatz bei irrtum. habe das tatsächlich mit der behandlung der unmöglichkeit verwechselt, die wir gerade durchnehmen.

die ganannte "garantie" habe ich mal der einfachheit zu liebe als "gewährleistung" ausgelegt....

das auch ein privatmann gewährleistungssprüche ausschliessen muss war mir irgendwo noch bewusst, ich dachte aber das dies bei einem solchen ebay-verkauf, einer gebrauchten "bastler-ware", angenommen wird.

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Gerne..🙂
Aber warum bist denn dann um diese Zeit nicht mehr bzw noch nicht an der Uni..😉

Zitat:

Original geschrieben von Nordberg


das auch ein privatmann gewährleistungssprüche ausschliessen muss war mir irgendwo noch bewusst, ich dachte aber das dies bei einem solchen ebay-verkauf, einer gebrauchten "bastler-ware", angenommen wird.

Nein.

Aber irgendwie müssen die Anwälte und Gerichte ja auch beschäftigt werden..🙂

Zitat:

Original geschrieben von Clown28


Eine Garantie würde sowieso nicht bestehen, wenn dann hättest Du Gewährleistungsansprüche..
Mir erscheint Deine Auslegung bezüglich der Privatperson auch die Richtige zu sein.
Dennoch wird es auch von diesen verlangt Gewähleistungsansprüche explizit auszuschließen.
Demnach hättest Du 2 Jahre Gewährleistungsansprüche und nicht wie "wing 2579" schreibt, 1 Jahr Garantie..

 

Welch Wohltat, endlich mal jemand der sich damit auskennt.

Ich hasse diese ellenlangen Ausführungen zum Thema Gewährleistung (gerne mal länger als der eigentliche Auktionstext), in denen von EU-Recht, Rücknahme oder Sachmängeln die Rede ist. Alles Käse.

Wer was versteigert, schreibt einfach "Keine Gewährleistung." Das langt.
Wer nur irgendwelche Garantien ausschliesst muss trotzdem Gewährleistung geben.
Ausschluss von Sachmängelhaftung ist unzulässig und damit nichtig. Und mit irgendeinem neuen "EU-Recht" hat das alles nix zu tun, auch wenn's in jeder Auktion steht.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Clown28


Gerne..🙂
Aber warum bist denn dann um diese Zeit nicht mehr bzw noch nicht an der Uni..😉

 

ich habe doch erst heut abend wieder eine übung :-)

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