Gewichtsersparnis 328i

BMW 3er E36

Hallo,

habe so eben mein Ringtool gewogen, nach Abspeck-Aktion im Innenraum. Es sind nun 1330kg, gegen 1395kg vorher. Entkernt wurde dabei nur der hintere Innenraum inkl. Kofferraum (Ersatzrad / Wagenheber / Bordwerkzeug noch drin). Das ist ja schon mal ein guter Wert. Man wird dieses sicherlich nicht "deutlich" spüren, aber ein Anfang ist es auf alle Fälle.

Gruss Sven

23 Antworten

Aprospos hinten zu leicht: Wo ist denn beim Limo/Coupe die Batterie ? Bei meinem Compact ist die hinten.

Zur Gewichtsersparnis:
Kannst noch die Dämmmatte unter der Motorhaube demontieren.

Zitat:

Original geschrieben von CarstenH


Aprospos hinten zu leicht: Wo ist denn beim Limo/Coupe die Batterie ? Bei meinem Compact ist die hinten.

Zur Gewichtsersparnis:
Kannst noch die Dämmmatte unter der Motorhaube demontieren.

Das ist abhängig von der Motorisierung und Ausstattung. Beim 328er ist sie aber hinten.

Sechszylinder haben die Batterie hinten,Vierzylinder vorn im Motorraum. 😉

Greetz

Cap

Da muss ich Dir widersprechen, sorry.

Ersatzrad / Notset sind Pflicht. Wenn nicht, dann kostet es Geld, bei der HU gibt es keine Plakette.
Frag mal einen Polizisten oder beim TÜV nach.

Gruss Sven

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ich habe es so verstanden wie mit den winterreifen.

es ist erst dann pflicht wenn du es brauchst. bei ner allgemeinen kontrolle meckern sie nicht aber wenn du den verkehr behinderst durch das fehlen von dem kram (quasi wenn du auf der standspur rumliegst) wirst du zur kasse gebeten.

bitte korrigieren wenn ich falsch liege und mit ein bischen gesetzestext belegen. ich möchte ungern falschinformationen verbreiten.

Zitat:

Original geschrieben von k84


...wenn du den verkehr behinderst durch das fehlen von dem kram (quasi wenn du auf der standspur rumliegst) wirst du zur kasse gebeten.

Das ist definitiv richtig, das wurde mir in meiner Fahrschule auch so beigebracht, aber: Es muß unterschieden werden zwischen einem "vermeidbaren" und "unvermeidbaren" Behindern des Verkehrs. Wer z.B. Aufgrund eines leeren Tanks liegen bleibt handelt im Sinne der StVO "grob fahrlässig", zumindest kann einem das so ausgelegt werden. Wer nur "vergessen" hat zu tanken, der führt eine vermeidbare Behinderung herbei. Das grundlose Anhalten auf dem Standstreifen einer BAB ist ja auch untersagt.

Bei einem technischen Defekt sieht das anders aus. Es kann von keinem Fahrzeugführer verlangt werden einen Schaden am Fahrzeug selber zu beheben, auch nicht ein defekter Reifen. Mir wurde sogar ausdrücklich eingebläut das das selbstständige Wechseln oder Instandsetzen eines Reifens auf dem Standstreifen einer BAB (als extrems Bsp.) offensichtlich zu gefährlich ist und man das auf jeden Fall von einem Pannendienst erledigen lassen sollte. Ob der dann auf die Fahrzeugseitigen Mittel zurückgreifen muß lasse ich mal dahingestellt.

Ich jedenfalls würde mich niemals in oder an einem Fahrzeug befinden wollen welches auf dem Seitenstreifen steht, zwischen mir und dem fliessenden Verkehr wäre immer die Leitplanke.

Die gesetzlichen Regelungen kenn ich leider auch nicht, ich denke solange sich das ganze auch "vermeidbar" oder "unvermeidbar" beschränkt ist auch vieles Auslegungssache und damit "Grauzone".
Einen entsprechenden Gesetzestext habe ich auch nicht gefunden.

Gehört zwar nicht direkt zum Thema,aber hier der gewogene Wert meines fast ''nackten''325ers.Gewogen wurde mit halb vollem Tank und ohne Reserverad. 1335 Kg.

Ich glaube BMW und auch andere Hersteller untertreiben mit den Gewichtsangaben gerne mal.Ein Kollege der seinen Wagen auch schonmal hat wiegen lassen,bekam auch einen wesentlich höheren Wert heraus.

In der Bedienungsanleitung steht ein Wert von 1295 Kg Vollgetankt.Dh. wenn ich jetzt noch knapp 25 Kg dazu rechne damit der Tank voll ist und nochmal 15-20kg für das Reserverad,welches ich nicht drin habe,dann bin ich bei ca.1370-1380 Kg. Also ca. 80Kg mehr als BMW angibt.

Zitat:

Original geschrieben von svenii1968


Da muss ich Dir widersprechen, sorry.

Ersatzrad / Notset sind Pflicht. Wenn nicht, dann kostet es Geld, bei der HU gibt es keine Plakette.
Frag mal einen Polizisten oder beim TÜV nach.

Gruss Sven

Tut mir auch leid, aber ich bin von der grünen Gesellschft. Und so einen Paragraphen musst du mir erst mal zeigen.

Der TÜV hat bei mir auch noch nie in den Kofferraum geguckt. Das was mitgeführt werden muss, sind Verbandskasten und Warndreieck.

Zitat:

Original geschrieben von k84


es ist erst dann pflicht wenn du es brauchst. bei ner allgemeinen kontrolle meckern sie nicht aber wenn du den verkehr behinderst durch das fehlen von dem kram (quasi wenn du auf der standspur rumliegst) wirst du zur kasse gebeten.

Wenn du auf der Standspur stehst, wird schon mal niemand behindert. Außerdem gibt es zum Thema "kein Sprit mehr" keinen speziellen Tatbestand im Bußgeldkatalog, da muss dann hintenrum ein Tatbestand "gezaubert" werden, sei es "Parken auf der AB oder Kraftfahrstraße" oder "technischer Zustand des Fahrzeuges".

Gruß

Guten Morgen,

na dann ist es aber sehr komisch, das nicht nur ich, sondern bereits auch andere hier aus unserem Bereich die ohne Ersatzrad gefahren sind, bezahlt haben. 15,00€ glaube ich.
Ist zwar schon länger her, aber ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie man als "jüngerer" von den Polizisten man kann es schon angemacht nennen (sind sicher nicht alle so, es gibt auch freundliche unter dieser Fraktion) was man denn machen wolle wen man nen Platten hat. Dazu kommt, das ATU ja darauf hin weist, das Ihr Notset von der Polizei akzeptiert wird.

Ich denke dazu sollte man mal einen Juristen genau fragen, weil das interessiert mich jetzt wirklich. Dann hätte ich nämlich 70,00€ für son Notset umsonst ausgegeben. :-(

Gruss Sven

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