Gewährleistungsverlängerung Neuwagenkauf BMW - von BMW nach Kauf storniert

BMW

Guten Abend zusammen,

folgendes: ich habe einen Neuwagen im Oktober 2022 bestellt und der Bestellung eine 5 Jahres / 200.000 km Gewährleistungsverlängerung zugefügt.
Die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung bestätigten diesen Abschluss.

Zwei Tage nach der Abholung in der BMW Welt (Feb/2023) teilt mir der Verkäufer mit, die Gewährleistungsverlängerung gilt seit dem 01.01.2023 nicht mehr. Das Geld wird erstattet und eine neue Rechnung wird zugeschickt. Ich verneinte, jedoch zieht die BMW NL dieses durch.

Weder habe ich was offizielles als Schreiben von BMW noch was im Internet gefunden.
Finde zu dem Thema absolut nichts im Internet.

Hat hier einer gleiche Erfahrungen gesammelt oder nähere Infos?

Fakt ist, ich will die Gewährleistung haben. Hätte mich der Händler vor der Abholung darüber informiert, dann wäre ich von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Hat er aber nicht, er hat die Info an mich abgewartet.

Es ist nicht nur unfair vom Verkäufer, sondern sogar sehr frech.

84 Antworten

Ich hatte das zwar schon erwähnt, aber es ist anscheinend nicht angekommen: nicht „sie“ (=BMW) haben die Verträge gemacht, das war der verkaufende Händler. Der ist auch der Ansprechpartner für den Kunden. Und kann im Zweifel für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Garantiezusagen in Anspruch genommen werden. Da ihm das Erfüllen weder unmöglich noch unzumutbar ist, ist der Vertrag ganz normal gültig.

Ob der Händler im eigenen Namen oder im Namen der BMW-AG gehandelt hat wissen wir doch nicht.
Möglicherweise tritt er ja für den Teilaspekt der Garantie sogar noch als Vermittler einer weiteren Vertragspartei auf.

Eine über das eigene Haus hinaus wirksame Garantiezusage (wie vereinbart) ist ihm aus eigener Kraft aber sicher nicht möglich.

Es steht außerdem zu befürchten, dass irgendwelche Klauseln in den AGB ein solches Handeln rechtlich möglich machen,.

Insbesondere da es sich hier nicht um einen Händler, sondern eine BMW Niederlassung und damit Tochter von BMW handelt.

Bei einem nicht gelieferten Schiebedach lässt sich der "Schaden" ja gut beziffern. Bei der vorenthaltenen Gewährleistung müsste der TE wohl jeden Schadensfall einzeln einklagen, was die Geschichte ja in keinster Weise kalkulierbar macht.

Weiß einer was BMW so macht wenn jemand aus welchem Grund auch immer die Abholung abbricht und das Auto nicht annimmt?

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Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Februar 2023 um 20:08:25 Uhr:


Es steht außerdem zu befürchten, dass irgendwelche Klauseln in den AGB ein solches Handeln rechtlich möglich machen,.

...und ob diese Klauseln dann wirklich wirksam sind. Wenn es wichtig ist, sollte der TE anwaltlichen Rat einholen. Die Erstberatung kostet ja nicht so viel und evtl. kann er viel Geld sparen.

Aber bitte erst zum Anwalt, wenn das Schreiben da ist. Es ist möglich, dass ein Schreiben kommt mit "Wir haben Auftrag ABC storniert, bieten Ihnen XYZ an". In diesem Fall muss das jetzt noch nicht bekannte XYZ mit dem vorherigen ABC verglichen werden.

Keine Klausel in den AGB kann einzelvertragliche Regelungen konterkarieren. Das wäre nicht wirksam.

Weder ein Schreiben von BMW noch irgendwelche Informationen auf der BMW Seite. Nicht einmal hat München auf meine Email reagiert.

Nach dem Motto Friss oder stirb wurde mir heute das Geld Rücküberwiesen.

Ich klatsche in die Hände… nie wieder BMW

Ruf am besten an und lass dich nicht abwimmeln.
Auf ne Email kann man teilweise schon einige Wochen warten und dann bekommst auch erstmal nur nen Standard Text.

Zitat:

@Mitcha3 schrieb am 21. Februar 2023 um 15:10:31 Uhr:


Weder ein Schreiben von BMW noch irgendwelche Informationen auf der BMW Seite. Nicht einmal hat München auf meine Email reagiert.

Nach dem Motto Friss oder stirb wurde mir heute das Geld Rücküberwiesen.

Ich klatsche in die Hände… nie wieder BMW

Das ist bei anderen Herstellern nicht anders.

Aktuell werden die ihre Autos immer los.
Irgendwann kommen auch wieder Zeiten, wo sie um Kunden buhlen müssen.

Wenn Du den richtig großen Otto machen möchtest, musst Dich mit einem Anwalt zusammensetzen.

Da ich nie Neuwagen kaufe/kaufen werde, muss ich mich mit sowas nicht rumschlagen.
Wäre aber auch maximal angepisst..wenn ich was bestelle und nicht bekomme, ohne dass man mir das vorher gesagt hat und ich dann den kauf vielleicht nicht getätigt hätte.
Aber zur Zeit,können sich die Verkäufer halt alles erlauben.

Würde einem Fahrzeug eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlen... ich würde die Mühle beim Händler stehen lassen und die Abnahme verweigern. Sei es das Schiebedach, ein Zigarettenanzünder, oder die Garantieverlängerung.
Entweder der Händler heilt den Mangel binnen kurzer Frist, oder der Vertrag ist für mich nichtig.

Etwas anderes ist es, wenn man mich vorher informieren würde und die Sachlage mit mir bespricht und sich irgendwie einigt.

Sofern sich BMW nicht rührt und die Sache "gerade biegt" würde ich mit dem Händler ein unfreundliches Wort reden, dass er die Mühle wieder auf den Hof gestellt bekommt und der Vertrag rückabgewickelt wird.
Es ist ja nicht so, dass der Händler nicht über einen exernen Dienstleister eine entsprechende Garantie anbieten könnte. Allerdings ist so eine Garantieverlängerung weniger wert als eine Gewährleistung. direkt bei BMW.

Kontakt zu BMW: Mit Anrufen direkt bei der Kundenhotline bin ich bisher besser gefahren, als mit eMails. Mir wurde immer schnell geholfen (dauerte bisher nie länger als eine Woche).

Ich habe im Dezember einen Mini bestellt und wollte auch eine Garantie-Verlängerung und den Service für 5 Jahre und 100.000 KM mitbestellen. Der Verkäufer sagte mir, das ginge erst, wenn das Fahrzeug in Produktion ist und
die Motor- und Fahrgestell-Nr. bekannt sind. Ausserdem ist der Mini inzwischen um 800 € teuerer geworden, dafür ist ein von mir bestelltes Zubehör laut Konfigurator nicht mehr bestellbar. Ich bin mal sehr gespannt, wie sich das ganze entwickelt

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 22. Februar 2023 um 06:47:34 Uhr:


Es ist ja nicht so, dass der Händler nicht über einen exernen Dienstleister eine entsprechende Garantie anbieten könnte. Allerdings ist so eine Garantieverlängerung weniger wert als eine Gewährleistung. direkt bei BMW.

Wie es aussieht darf BMW den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr anbieten, weil sich der Gesetzesrahmen geändert hat. Die Gewährleistungsverlängerung wird auf der BMW-Homepage noch angeboten, aber das ist ein anderer Vertrag mit der aktuellen gesetzlichen Reglung.

Eigentlich muss BMW nur einen neuen Vertrag mit seinem Kunden abschließen. Oder die BMW Niederlassung wartet ab, ob der Kunde zum Vertragsabschluss in den Laden kommt.

Zitat:

@MvM schrieb am 23. Februar 2023 um 19:27:00 Uhr:


Eigentlich muss BMW nur einen neuen Vertrag mit seinem Kunden abschließen. Oder die BMW Niederlassung wartet ab, ob der Kunde zum Vertragsabschluss in den Laden kommt.

Der TE hat ihn bereits abgeholt und wurde nachträglich informiert. Das empfinde ich als ziemlich starkes Stück.

Zitat:

@Goify schrieb am 17. Februar 2023 um 18:39:15 Uhr:


Da BMW die verlängerte Gewährleistung nicht mehr anbietet, gibt es den dafür dazugehörigen Aufpreis zurück. Damit ist dem TE auf dem Papier kein Schaden entstanden, den er einklagen könnte. Ist genau so, wie wenn das bestellte Schiebedach nicht mehr angeboten wird. Kaufpreis wird reduziert und man hat eben keinen Dachgully. Dass das unbefriedigend ist, steht auf einem anderen Blatt.
Aber wirklich machen kannst du nichts dagegen und nur hoffen, dass der Wagen die 5 Jahre ohne Defekte übersteht. Ich drücke dir die Daumen.

Wenn ich ein Schiebedach bestelle und es nicht lieferbar ist, dann teilt man das mit oder du siehst es bei der Abholung und kannst du Übernahme verweigern..

Hier ist das bestellte erst unsichtbar und wurde dem TE auch nicht offenbart, obwohl ganz klar bekannt gewesen.

In meinen Augen ganz klar ein verschwiegener Mängel und sogar arglistige Täuschung.

Ohne die Garantie Absicherung hätte ich den Wagen auch nicht genommen. Natürlich entsteht dem TE ein Schaden, weil das Reparaturrisiko um das doppelte steigt und auch der Wertverlust viel höher ausfallen wird.

Versuche Mal privat einen 3 Jahre alten BMW einmal mit und einmal ohne Hersteller Garantie an den Mann zu bringen. Der Preisunterschied wird um einiges höher sein als die kalkulierte Garantieverlängerung für den TE.

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