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Gewährleistungsverlängerung Neuwagenkauf BMW - von BMW nach Kauf storniert

BMW
Themenstarteram 15. Februar 2023 um 19:10

Guten Abend zusammen,

folgendes: ich habe einen Neuwagen im Oktober 2022 bestellt und der Bestellung eine 5 Jahres / 200.000 km Gewährleistungsverlängerung zugefügt.

Die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung bestätigten diesen Abschluss.

Zwei Tage nach der Abholung in der BMW Welt (Feb/2023) teilt mir der Verkäufer mit, die Gewährleistungsverlängerung gilt seit dem 01.01.2023 nicht mehr. Das Geld wird erstattet und eine neue Rechnung wird zugeschickt. Ich verneinte, jedoch zieht die BMW NL dieses durch.

Weder habe ich was offizielles als Schreiben von BMW noch was im Internet gefunden.

Finde zu dem Thema absolut nichts im Internet.

Hat hier einer gleiche Erfahrungen gesammelt oder nähere Infos?

Fakt ist, ich will die Gewährleistung haben. Hätte mich der Händler vor der Abholung darüber informiert, dann wäre ich von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Hat er aber nicht, er hat die Info an mich abgewartet.

Es ist nicht nur unfair vom Verkäufer, sondern sogar sehr frech.

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84 Antworten

https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html

Wenn es das Paket nicht mehr gibt kann auch der Händler nix machen.

Hast ja jetzt erstmal 3 Jahre Zeit dich darum zu kümmern...

Ich schiebs nach "Verkehr und Sicherheit" da es ein halbwegs "allgemein und rechtliches" Thema ist.

Zitat:

@Mitcha3 schrieb am 15. Februar 2023 um 20:10:02 Uhr:

Fakt ist, ich will die Gewährleistung haben.

Die hast du doch.

Zitat:

@Mitcha3 schrieb am 15. Februar 2023 um 20:10:02 Uhr:

...

Die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung bestätigten diesen Abschluss.

...

So als naiver Käufer würde ich sagen "Pacta sunt sevanda", einklagbarer Grundsatz der Vertragstreue, § 242 BGB, "Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

Aber wer weiß, vielleicht haben sich die BMW-Juristen ein Hintertürchen eingebaut. Anwalt wäre wohl angesagt.

Er möchte die 5 Jahres / 200.000 Km Gewährleistungsverlängerung.

 

2022 abgeschlossen und auf der Rechnung.

 

Da BMW die verlängerte Gewährleistung nicht mehr anbietet, gibt es den dafür dazugehörigen Aufpreis zurück. Damit ist dem TE auf dem Papier kein Schaden entstanden, den er einklagen könnte. Ist genau so, wie wenn das bestellte Schiebedach nicht mehr angeboten wird. Kaufpreis wird reduziert und man hat eben keinen Dachgully. Dass das unbefriedigend ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber wirklich machen kannst du nichts dagegen und nur hoffen, dass der Wagen die 5 Jahre ohne Defekte übersteht. Ich drücke dir die Daumen.

@Mitcha3

Auf der Internetseite eines hiesigen BMW-Händlers wird diese Gewährleistungsverlängerung noch angeboten. Ich habe das soeben gelesen.

Vielleicht ist die Seite aber auch nur nicht mehr aktuell. :confused:

Zitat:

@Goify schrieb am 17. Februar 2023 um 18:39:15 Uhr:

Da BMW die verlängerte Gewährleistung nicht mehr anbietet, gibt es den dafür dazugehörigen Aufpreis zurück. Damit ist dem TE auf dem Papier kein Schaden entstanden, den er einklagen könnte. Ist genau so, wie wenn das bestellte Schiebedach nicht mehr angeboten wird. Kaufpreis wird reduziert und man hat eben keinen Dachgully. Dass das unbefriedigend ist, steht auf einem anderen Blatt.

Aber wirklich machen kannst du nichts dagegen und nur hoffen, dass der Wagen die 5 Jahre ohne Defekte übersteht. Ich drücke dir die Daumen.

Sehe ich nicht so. Nach unserem beschränkten Wissen hat der Käufer offenbar einen Vertrag mit jemandem geschlossen, der ihm eine verlängerte Gewährleistung angeboten hat. Beide Vertragspartner haben diesen Vertrag unterschrieben, bestätigt und somit angenommen. Er ist einzuhalten.

Oder andersrum: Der Käufer hätte kein Auto gekauft, wenn ihm diese "Rückzugsoption" bekannt gewesen wäre.

Es ist dem Käufer ein erheblicher Schaden entstanden.

Oder andersrum, stell dir mal einen Mieter mit gültigem Mietvertrag vor, der eine Wohnung nicht beziehen kann und auf der Straße sitzt, weil der Vermieter plötzlich sagt "och nöö ich will doch nicht".

Ich würde auf alle Fälle auch BMW direkt kontaktieren.

Das Mitcha den Wagen spontan hätte stehenlassen sagt mir alles darüber wie wichtig ihm dieser Vertragsteil ist.

Zu wann genau "gilt" so ein Vertrag eigentlich? Bei Vertragsunterzeichnung? Bezahlung? Fahrzeugübergabe? Wenn es die Übergabe ist und der Händler zu diesem Zeitpunkt schon von dem Problem gewußt hat wird es noch interessanter.

Zitat:

@Goify schrieb am 17. Februar 2023 um 18:39:15 Uhr:

Oder andersrum, stell dir mal einen Mieter mit gültigem Mietvertrag vor, der eine Wohnung nicht beziehen kann und auf der Straße sitzt, weil der Vermieter plötzlich sagt "och nöö ich will doch nicht".

ziemlich holpriger Vergleich, merkste, oder??

In deiner Analogie hätte der VK sagen müssen "nö, 'n Auto verkauf ich dir jetzt doch nicht".

Hier gehts lediglich um ein Feature, meist steht auch im KV was drin, dass sich die Autobauer Änderungen am Frzg vorbehalten. Das kann ein einigermaßen pfiffiger Anwalt aus der BMW-Rechtsabteilung ziemlich geschmeidig auch auf Neben/Garantiezusagen ausweiten.

Vielleicht liegt es daran:

 

https://www.heimbrock-winkler.de/.../

Zitat:

@Goify schrieb am 17. Februar 2023 um 18:39:15 Uhr:

Da BMW die verlängerte Gewährleistung nicht mehr anbietet, gibt es den dafür dazugehörigen Aufpreis zurück. Damit ist dem TE auf dem Papier kein Schaden entstanden, den er einklagen könnte. Ist genau so, wie wenn das bestellte Schiebedach nicht mehr angeboten wird. Kaufpreis wird reduziert und man hat eben keinen Dachgully.

Aha und wenn der bestellte 750 nicht mehr lieferbar ist, wird ein 116er geliefert und die Differenz erstattet.

Ich glaub so einfach ist das nicht, zumal der Kunde vorher nicht informiert wurde.

Gruß Metalhead

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