Gewährleistungsverlängerung Neuwagenkauf BMW - von BMW nach Kauf storniert

BMW

Guten Abend zusammen,

folgendes: ich habe einen Neuwagen im Oktober 2022 bestellt und der Bestellung eine 5 Jahres / 200.000 km Gewährleistungsverlängerung zugefügt.
Die Auftragsbestätigung sowie die Rechnung bestätigten diesen Abschluss.

Zwei Tage nach der Abholung in der BMW Welt (Feb/2023) teilt mir der Verkäufer mit, die Gewährleistungsverlängerung gilt seit dem 01.01.2023 nicht mehr. Das Geld wird erstattet und eine neue Rechnung wird zugeschickt. Ich verneinte, jedoch zieht die BMW NL dieses durch.

Weder habe ich was offizielles als Schreiben von BMW noch was im Internet gefunden.
Finde zu dem Thema absolut nichts im Internet.

Hat hier einer gleiche Erfahrungen gesammelt oder nähere Infos?

Fakt ist, ich will die Gewährleistung haben. Hätte mich der Händler vor der Abholung darüber informiert, dann wäre ich von dem Kaufvertrag zurückgetreten. Hat er aber nicht, er hat die Info an mich abgewartet.

Es ist nicht nur unfair vom Verkäufer, sondern sogar sehr frech.

84 Antworten

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Februar 2023 um 11:19:35 Uhr:



Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 19. Februar 2023 um 05:03:46 Uhr:


Auf der anderen Seite könnte man jetzt auch denken, BMW vertraut seinen eigenen Produkten keine sehr lange Haltbarkeit zu.

Die Diskussion gabe es schon als BMW keine Garantie mehr gegeben hat, sondern nur noch eine Gewährleistung. 😉

...

Allerdings ist die Gewährleistung von BMW mit Verzicht auf Beweislastumkehr im Vergleich zur Garantie eine deutliche Verbesserung. Also war das eher ein Glaube an das eigene Produkt.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 24. Februar 2023 um 07:21:35 Uhr:


Der TE hat ihn bereits abgeholt und wurde nachträglich informiert. Das empfinde ich als ziemlich starkes Stück.

Das weiß ich. Vielleicht wurden anderen Kunden zuvor umberaten, und bei ihm hat man es erst bei der Verrechnung in der Buchhaltung gemerkt. Sowas kann halt passieren, und ist in diesem Fall sogar gar nicht so schlimm, weil das richtige Produkt (Fahrzeug) geliefert wurde. Es ist schon mal kein nachträglicher Umbau oder umrüstung erforderlich, was auch schon mal vorkommt. Aktuell ist nicht der eigentliche Fehler ist das Problem, sondern wie man mit der Lösung umgeht.

Aktuelles Problem: Noch kein Lösungsangebot, und keine Info, ob eins kommt.

Zitat:

@Wer-bin-ich schrieb am 24. Februar 2023 um 10:25:46 Uhr:


Allerdings ist die Gewährleistung von BMW mit Verzicht auf Beweislastumkehr im Vergleich zur Garantie eine deutliche Verbesserung. Also war das eher ein Glaube an das eigene Produkt.

Eine Verbesserung, die damals nicht so in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, und die für Interessenten eine Kaufentscheidung gewesen sein könnte. Es hieß nur, keine Garantie, dafür Gewährleistung. Vom Verzicht der Beweislastumkehr wusste ich bis jetzt noch nichts.

Eine Garantie ist herstellerspezifisch und meist mit dauerhafter Beweislastumkehr, sonst wäre sie ja auch überflüssig und die 2-jährige "gesetzliche Garantie" = Gewährleistung mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten würde reichen.

Auf die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten kann kein Hersteller verzichten, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. 😉
Besserstellung geht natürlich immer.

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Zitat:

@moonwalk schrieb am 26. Feb. 2023 um 11:57:45 Uhr:


Gewährleistung mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten würde reichen.

12 Monate!

Zitat:

@moonwalk schrieb am 26. Februar 2023 um 11:57:45 Uhr:


Auf die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten kann kein Hersteller verzichten, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. 😉

*räusper* Seit einiger Zeit sind es 12 Monate.

MT bildet! 12 Monate gelten seit 01/2022, das war mir nicht bekannt...

Ich nehme mal an, dass die "Neuregelung zur Steuerpflicht von Garantiezusagen ab 01.01.2023" der Grund dafür ist, dass das gestrichen wurde.

So hat es "mein" BMW-Verkäufer am Freitag erklärt: es geht um die Versicherungssteuer, die jetzt fällig wäre. Das wollen sie nicht und bieten z.B. sowas an:
Service Inclusive - 5 Jahre/60.000 km - 1.023,40 €
"...können Sie die Frage nach Wartungskosten vergessen: Sie zahlen einen einmaligen Festbetrag und haben alle im Paket eingeschlossenen Serviceleistungen abgedeckt"
Siehe auch Konfigurator mit mehreren Varianten.
Kann man auch später noch abschließen.

Service Inklusive deckt jedoch nicht das ab, was eine Gewährleistung oder Garantie abdecken würde.
Es sind nur die Inspektionskosten, Ölwechsel und diverse Filter darin enthalten.
Geht z.B. ein Steuergerät kaputt kann man sich den "Service Inklusive" an die Backe nageln... da wird nichts übernommen (von Kulanz mal abgesehen).

Da hast Du recht - danke für den Hinweis!
https://www.bmw.de/.../...vice%20Inclusive.pdf.asset.1627562101172.pdf

Vielleicht wäre eine Hersteller-unabhängige Reparaturkostenversicherung die bessere Wahl. Da habe ich z.B. spontan ein Angebot gefunden: bis 150kW, bis 60.000km, 3-7Jahre alt: ca 700 Euro jährlich. Oder 500 Euro bei 75% Kostenübernahme.

1000€ für schlappe 60.000 km... müssen ja tolle Dinge dabei sein.

Würde die Steuer auch fällig werden, wenn BMW die normale Garantie auf 5 Jahre ausdehnen würde oder fällt die nur auf Zusatzvereinbarungen an?

Nehmen wir mal an, dass der Grund tatsächlich der ist, dass sog. Garantieverlängerungen seit dem 01.01.23 nicht mehr der Umsatzsteuer, dafür aber der Versicherungssteuer unterliegen. Für den Privatkunden wäre das kostenneutral, da auch die Versicherungssteuer 19 % beträgt. Für den gewerblichen Kunden gäbe es einen kleinen Unterschied, da es keinen Vorsteuerabzug bei der Versicherungssteuer gibt.

Kann man dann aber einfach die bestellte Leistung stornieren und den Vertrag damit nicht erfüllen? Es wäre doch ganz leicht, den Vertrag im Sinne des Kunden abzuändern und statt der Umsatzsteuer auf die Garantieverlängerung einfach die Versicherungssteuer auszuweisen.

@Mitcha3: Sprich doch noch mal mit deinem Händler. Die Änderung bezüglich der Besteuerung kann m.E. nicht dazu führen, dass das Produkt "Garantieverlängerung" künftig gar nicht mehr angeboten wird.

Wohl eine Frage des Aufwands.
"KFZ-Händler müssen beim Bundeszentralamt für Steuern eine Versicherungssteuernummer beantragen....
Wir empfehlen jedem Kfz-Händler hierzu auf seinen Steuerberater zuzugehen....
Es entstehen für Sie weitreichende Aufzeichnungs- und Meldepflichten, die Ihnen Ihr Steuerberater ausführlich erklären kann...."
https://www.haufe.de/.../...iezusage-des-kfz-haendlers_166_483984.html

Zitat:

@mecco schrieb am 28. Februar 2023 um 08:36:43 Uhr:


1000€ für schlappe 60.000 km... müssen ja tolle Dinge dabei sein.

Würde die Steuer auch fällig werden, wenn BMW die normale Garantie auf 5 Jahre ausdehnen würde oder fällt die nur auf Zusatzvereinbarungen an?

5 Jahre / 60tkm alle Wartungskosten für 1.000 ist extrem günstig. Da kostet jeder Kleinstwagen mehr.

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