Gewährleistungsanspruch bei Kurbelwellenschaden

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

haben einen gebrauchten 1er beim Händler gekauft. Nach nicht ganz einem halben Jahr hatte ich einen Kurbelwellenschaden.
Dieser machte sich durch ein komisches Klopfen, das immer lauter wurde bemerkbar, bis ich dann schließlich in die Werkstatt gefahren bin (bei der ich das Auto auch gekauft hatte) und dort eben der Schaden diagnostiziert wurde. Mein Problem ist, dass ich nach bemerken des Geräusches noch weitergefahren bin und nicht direkt in die Werkstatt gegangen bin. Die Werkstatt weiß das auch.
Was meint ihr dazu, habe ich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Rücktritt?
Der Verkäufer ist auf dieses Thema bis jetzt nicht eingegangen, sondern wollte mir eine teure Reparatur andrehen.

Ich freu mich schon auf eure Kommentare.

21 Antworten

Ist Bj. 12 und hat 120.000km drauf
Unfallfrei und scheckheftgepflegt

Hmm, dass BMW da die Kulanz ablehnt ist klar.
Wann war denn der Kauf, wann hast Du den Mangel gemeldet?

Kauf war Ende Juni und gemeldet habe ich es Anfang Dezember.

Ist das mit irgendwelchen „Schriftstücken“ (Werkstattauftrag, ...) nachweisbar?

Das ich es gemeldet hab?
Dazu hätte ich nen Chatverlauf in Whatsapp

Du hast einen Mangel per WhatsApp gemeldet, das Auto kam aber nicht in die Werkstatt zur Reparatur?
Es gibt also keinen Werkstattauftrag, nix?

Naja ich hab halt geschrieben, dass ich ein Problem hab und mal vorbeikommen will.
Dann war ich da er hat es sich kurz angeschaut, hat gesagt ich soll am besten nicht mehr viel fahren. Dann bin ich wieder heim, hab mein Auto dort abgestellt und es zwei Tage später wieder in die Werkstatt gebracht. Seitdem steht es da.
Aber nen schriftlichen Auftrag habe ich nicht.

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