Gewährleistungsanspruch bei Kurbelwellenschaden
Hallo zusammen,
haben einen gebrauchten 1er beim Händler gekauft. Nach nicht ganz einem halben Jahr hatte ich einen Kurbelwellenschaden.
Dieser machte sich durch ein komisches Klopfen, das immer lauter wurde bemerkbar, bis ich dann schließlich in die Werkstatt gefahren bin (bei der ich das Auto auch gekauft hatte) und dort eben der Schaden diagnostiziert wurde. Mein Problem ist, dass ich nach bemerken des Geräusches noch weitergefahren bin und nicht direkt in die Werkstatt gegangen bin. Die Werkstatt weiß das auch.
Was meint ihr dazu, habe ich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Rücktritt?
Der Verkäufer ist auf dieses Thema bis jetzt nicht eingegangen, sondern wollte mir eine teure Reparatur andrehen.
Ich freu mich schon auf eure Kommentare.
21 Antworten
Was hat denn das Auto gesagt? Wenn eine Warnmeldung kam nach dem Motto „sofort anhalten, sonst Motorschaden“ wird es Probleme geben. Konntest du als Laie aber nicht wissen, ob du weiterfahren kannst oder nicht (und hat der Händler auch nichts in der Art gesagt), wie soll man dir da einen Vorwurf machen?
Wenn der Kauf noch kein halbes Jahr her ist, ist das ziemlich sicher ein Gewährleistungsfall - wenn kein grobes Verschulden von deiner Seite vorliegt.
Nein es ist keine Meldung gekommen. Der Motoren hat sich halt immer komischer angehört und dann bin ich irgendwann in die Werkstatt.
Als ich wegen dem Problem das erste mal in der Werkstatt war, war es noch kein halbes Jahr her.
Meine Bedenken sind auch, dass die Werkstatt gemeint hat dass es ein Materialfehler war. Da weiß ich eben nicht ob das auch unter Gewährleistung fällt.
Nirgendwo im BGB steht, dass es kein Materialschaden sein darf.
Im übrigen, wenn es kein Materialschaden sein darf, woraus sonst soll sich der Gewährleistungsanspruch denn ergeben?
Selbst wenn ich hier auch der Pedant wäre, würde ich mich auf eine Kulanzregelung gerne einlassen - eben irgendwo einen Mittelweg finden. Denn eine Glaskugel hat der Händler nicht, kann also auch nicht wissen, dass etwas kaputt geht.
Sofern ihm keine Arglist nachgewiesen werden kann natürlich. Aber soetwas funktioniert nur immer in den Jura-Lehrbüchern.
Was unter die Gewährleistung fällt steht im Kleingedruckten das Du mal unterschrieben hast..... 😛
Also da mal nachlesen und die Aussage des Verkäufers einholen.
Und dann gibt es da noch die Sache mit dem Kulanzantrag..., das sollte jede vernünftige Werkstatt von sich auch machen wenn es nicht mehr unter die Gewährleistung fällt... 🙄
Zitat:
@jogi77 schrieb am 14. Januar 2019 um 07:48:37 Uhr:
Was unter die Gewährleistung fällt steht im Kleingedruckten das Du mal unterschrieben hast..... 😛
Also das glaube ich eher nicht.
Wäre auch schlimm wenn ein Händler seine Gewährleistungspflicht durch Kleingedrucktes einschränken dürfte.
Zitat:
@Matsches schrieb am 14. Januar 2019 um 11:03:45 Uhr:
Zitat:
@jogi77 schrieb am 14. Januar 2019 um 07:48:37 Uhr:
Was unter die Gewährleistung fällt steht im Kleingedruckten das Du mal unterschrieben hast..... 😛
Also das glaube ich eher nicht.
Wäre auch schlimm wenn ein Händler seine Gewährleistungspflicht durch Kleingedrucktes einschränken dürfte.
Zur Not Anwalt.....
@iiSS Was meinst du mit Kulanzregelung?
Meine Werkstatt hat bereits einen Kulanzantrag bei BMW gestellt, leider erfolglos.
@jogi77 Ich habe einen Kaufvertrag, auf dem steht aber nichts im Kleingedruckten und ich habe Ihn nicht unterschrieben (gibt auch kein Feld zum Unterschreiben).
Noch so am Rande, die Werkstatt ist nur ein Ein-Mann Betrieb, aber ein eingetragenes Unternehmen (Ust. ID-Nummer steht auch auf der Rechnung).
Ich will eigentlich nicht mit einem Anwalt drohen müssen. Das Problem ist, dass die Werkstatt bisher nicht auf mich zugekommen ist und sagt dass sie auch ein Teil der Kosten übernimmt. Alle Kosten werden auf mich abgeschoben, mit der Begründung, dass der Verkäufer eh nicht so viel an dem Auto verdient hat.
Das Thema Gewährleistung wurde bisher noch nicht angesprochen.
Aber da ich ja offensichtlich im Recht bin, werde ich dann darauf zurückgreifen und hoffen das mir die Werkstatt dann entgegenkommt.
Dann ist der Fall klar: der Händler müsste nachweisen, dass der schaden bei Übergabe noch nicht vorlag. Er kann aber schon versteckt vorgelegen haben. Da hilft auch eine Inspektion oder ein Gutachten des Händlers bei Übergabe nicht. Der Händler kann das schlicht nicht beweisen und muss die Kosten übernehmen - auch wenn ihm das stinkt und er dann keinen Gewinn mehr macht. Was eine Argumentation...
Das erste Halbjahr muss der Händler beweisen das der Schaden noch nicht war. Jetzt trifft die Beweislast Umkehr zu. Du musst jetzt beweisen das der Schaden schon war.
Was sagt denn die Versicherung zu dem Schaden?
Also jetzt ist es schon länger als 6 Monate her.
Habe das Auto aber auch schon ewig beim Händler stehen, weil er ja einen Kulanzantrag gestellt hat...
Also als ich mit dem Problem zu ihm kam waren die 6 Monate jedoch noch nicht rum.
Warum denn die Versicherung?
Ist doch kein Versicherungsfall.
Zitat:
@kreidlersm schrieb am 14. Januar 2019 um 20:57:46 Uhr:
Also jetzt ist es schon länger als 6 Monate her.
Habe das Auto aber auch schon ewig beim Händler stehen, weil er ja einen Kulanzantrag gestellt hat...
Also als ich mit dem Problem zu ihm kam waren die 6 Monate jedoch noch nicht rum.Warum denn die Versicherung?
Ist doch kein Versicherungsfall.
Spielt keine Rolle, dass die 6 Monate mittlerweile rum sind. Der Mangel ist innerhalb der 6 Monate aufgetreten und das hat der Händler wohl auch selbst (innerhalb der 6 Monate) festgestellt. Demnach ist er in der Beweispflicht.
Zitat:
@kreidlersm schrieb am 14. Januar 2019 um 20:57:46 Uhr:
Also jetzt ist es schon länger als 6 Monate her.
Habe das Auto aber auch schon ewig beim Händler stehen, weil er ja einen Kulanzantrag gestellt hat...
Also als ich mit dem Problem zu ihm kam waren die 6 Monate jedoch noch nicht rum.Warum denn die Versicherung?
Ist doch kein Versicherungsfall.
Die Gewährleistung wird von einer Versicherung abgedeckt, die müssen zahlen.
Zitat:
@jogi77 schrieb am 15. Januar 2019 um 07:55:30 Uhr:
Die Gewährleistung wird von einer Versicherung abgedeckt, die müssen zahlen.
Das ist doch nicht das Problem des Kunden!
Wenn sich der Händler mit einer Versicherung für Gewährleistungsfälle abgesichert hat ist das schön für ihn, dann bekommt er sein Geld ja vielleicht wieder.
Wenn nicht, dann muss er eben selbst das Portemonnaie öffnen.
Dem Käufer kann das zu 100% egal sein.
@TE: Wieviele Kilometer hat das Auto gelaufen, wie alt ist es, wurden beim Verkauf irgendwelche Schäden angegeben?
Wann erfolgte der Kauf, wann erfolgte die Meldung des Schadens an den Händler, gibts dazu einen Nachweis?