Gewährleistung wenn der Verkäufer sehr weit weg ist ?

VW Golf

hab mal ne Frage:
wenn ich bei einem FREIEN KFZ Händler einen PKW kaufe und ich wohne aber Hunderte Km weg, wie regelt man das normalerweise ? ich kann ja nicht wegen kleineren Sachen ewig weit fahren.
(jetzt kommen evtl.Tipps wie "kauf doch in deiner Nähe", aber so ist es eben nicht immer, wenn die Wunschausstattung sonst nicht zu haben ist.)
Hat da jmd. Erfahrungswerte ? Danke.

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Das können die aber nur mit Leuten machen, die sich das auch gefallen lassen!

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Natürlich. Gewisse Grenzen sind gegeben.

U.a. siehe hier:http://...deutsche-anwaltshotline.de/.../...rleistung-erstatten-lassen

Fakt ist, wenn man hunderte Km entfernt ein Auto kauft, man man immer ein Risiko.

Ich würde das wie gesagt nicht mehr machen.
Habe es einmal gemacht und bereut.

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 14. Februar 2016 um 11:53:38 Uhr:


Die Differenz hätte im Idealfall der Verkäufer getragen.

Ja, habe ich in meinem Fall auch gedacht. Der Verkäufer war aber für Gewährleistungsfälle ebenfalls bei der Car Garantie versichert. Und mit denen schlage ich mich jetzt herum - bislang ohne Erfolg.

Zitat:

@Windeltaxi schrieb am 15. Februar 2016 um 20:51:46 Uhr:



Zitat:

@Diabolomk schrieb am 14. Februar 2016 um 11:53:38 Uhr:


Die Differenz hätte im Idealfall der Verkäufer getragen.
Ja, habe ich in meinem Fall auch gedacht. Der Verkäufer war aber für Gewährleistungsfälle ebenfalls bei der Car Garantie versichert. Und mit denen schlage ich mich jetzt herum - bislang ohne Erfolg.

Das ist das Problem des Verkäufers!

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Dein Ansprechpartner bezüglich der Gewährleistung ist einzig und allein dein Verkäufer und nicht irgendeine Versicherung des Verkäufers!

Das wälzen die aber gerne ab.

Sobald der Kunde eine zusätzliche Garantieversicherung abgeschlossen hat, schieben die Händler alles dahin. Egal ob Gewährleistung oder nicht.

Das können die aber nur mit Leuten machen, die sich das auch gefallen lassen!

Yep,
ich habe nochmal nachgehakt, der Händler bietet die Car Garantie, ich kann praktisch zu jeder Werkstatt.
Leider: ab 100.000 Km zahlen die nur noch 40% auf die Teile aber vollen Lohnersatz, naja ich denke das Risiko kann man eingehen.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. Februar 2016 um 00:13:41 Uhr:


Das können die aber nur mit Leuten machen, die sich das auch gefallen lassen!

Dann ist die Streiterei vor Gericht schon quasi programmiert.

Ich hätte da keine Lust drauf.

Zitat:

@rolandnatze schrieb am 16. Februar 2016 um 03:48:41 Uhr:


Yep,
ich habe nochmal nachgehakt, der Händler bietet die Car Garantie, ich kann praktisch zu jeder Werkstatt.
Leider: ab 100.000 Km zahlen die nur noch 40% auf die Teile aber vollen Lohnersatz, naja ich denke das Risiko kann man eingehen.

In den ersten 6 Monaten müssen gewährleistungspflichtige Mängel zu

100%

(!) vom Verkäufer übernommen werden! Sollte eine "Car Garantie" mit im spiel sein, muss der Verkäufer für die 60% Differenz auf die Teile aufkommen! Erster Ansprechpartner ist und bleibt aber der Verkäufer!

Sollte er dir solch eine Versicherung mit verkauft haben, ist das für dich erst ab dem 7. Monat interessant, ab dem Zeitpunkt greift die Beweislastumkehr und es wird sehr schwer etwas über die Gewährleistung zu regeln.

Zitat:

@FUNKY-ONE schrieb am 16. Februar 2016 um 06:09:54 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 16. Februar 2016 um 00:13:41 Uhr:


Das können die aber nur mit Leuten machen, die sich das auch gefallen lassen!
Dann ist die Streiterei vor Gericht schon quasi programmiert.
Ich hätte da keine Lust drauf.

Angenommen du bekommst 2-3 Monate nach dem Kauf einen kapitalen Motorschaden und der Verkäufer beruft sich auf die Versicherung, die aber nur 40% laut AGB zahlt.

Ich bezweifle jetzt ganz stark, dass du die 2.000 EUR Differenz freiwillig zahlst, nur weil du gerade keine "Lust" auf Streitereien hast.

Im ersten halben Jahr steht er ja in der Pflicht und muss zahlen. Allerdings ist er nicht dazu verpflichtet NEUE Teile einzubauen. Er muss das Fahrzeug lediglich wieder betriebsbereit machen. Wenn das Fahrzeug 100.000 gelaufen hat, wird er sicher keinen neuen Motor einbauen. Zumindest wenn es kein Vertragshändler ist. Die freien suchen sich dann Teile auf dem Schrott oder sonst wo und dann wird eingebaut.

Zitat:

@FUNKY-ONE schrieb am 16. Februar 2016 um 16:33:06 Uhr:


Im ersten halben Jahr steht er ja in der Pflicht und muss zahlen. [.....]

DAS wollte ich hören, Versicherung hin, Versicherung her. 😉

Ja.. nur wie gesagt die wälzen auch gerne ab und lassen zumindest einen Teil über die Versicherung laufen.

Moin, das hat nichts mit Abwälzen zu tun. Wenn der Händler für solche Fälle eine Versicherung abgeschlossen hat, werden alle Ansprüche des Kunden an die Versicherung abgetreten. Der Händler ist dann raus.

Es verhält sich hier genau so, wie bei einer Privathaftpflicht Versicherung. Wenn du eine solche Versicherung hast, Hat der Geschädigte keine Möglichkeit, an dich heranzutreten, wenn die Versicherung seine Ansprüche nicht komplett befriedigt hat.

So ist es. Ich habe das alles über meine Anwältin schon abgeklopft.

Gruß aus dem Norden

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