Gewährleistung vom Händler?!?
Ich habe jetzt folgendes Problem.
Mein Omi, noch nicht ganz eine Woche in meinem Besitz, erdreistet sich beim Bremsen zu schlackern wie eiene Rüttelplatte. Die Bremsen sind rundrum komplett neu (original)
Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass beide Vorderen Radlager ein kräftiges Spiel aufweisen.
Wie sieht es jetzt mit der Händler-Gewährleistung aus?
Gehört es dazu oder nicht, weil "Verschleißteil".
Was meint Ihr, oder was habt Ihr erlebt?
31 Antworten
Hi Dotti,
wie einige Vorredner schon sagten, muss der Händler nachweisen, dass der Fehler zum Zeitpunkt der Übergabe nicht gegeben war, was er in der Regel nicht kann. Folge ist, dass der Händler in der Regel dafür gradestehen muss, egal ob Verschleissteil oder nicht. Das ist die sog. Beweislastumkehr.
Viel Spass beim Händler
Jackson5
Ich war beim Händler. Mein Verkäufer war aber nicht da, nur die Vertretung. Ich wollte das aber trotzdem geklärt haben.
Der Verkäufer: "bla bla... das Auto war superbillig...bla bla... ohne Garantie verkauft...usw."
Er wollte mir absolut weismachen, dass er aus der Gewährleistung rauskommt.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich die Teile selbst einbaue und noch 50,- Euro draufbezahle, für eine Spurstange und ein Radlager.
Zähneknirschend bin ich nach Hause.
Mittlerweile ärgere ich mich darüber! Ich krieg einen richtigen Hals, wenn ich drüber nachdenke. Am Montag ist mein Verkäufer wieder da,-- und ICH auch! Mit grossem Klärungsbedarf!
Und diesmal lass ich mich nicht weichklopfen.
Wenn es jetzt auch zu spät ist, will ich wenigstens meinem Ärger Luft machen!
Diese Arschlöcher!!!
Und ich Depp!!!
Hi Dotti
Hast du die Teile schon und auch den Rest schon bezahlt ?
Du hast doch den Omi nicht Ersatzteilträger oder als Bastlerauto gekauft , du hast ihn doch ganz regulär vom Händler gekauft. Nix Privatverkauf oder sowas .
Also hast du auch anspruch auf Gewährleistung .
Laß dich nicht ins Bockshorn jagen . der Händler muß reparieren.
Hab mal bei einem Mercedesdealernach einem Omi Bj. 98 gefragt , den er auf dem Hof stehen hatte
O-Ton = " Der wird nur an Händler oder nach Polen verkauft ,
durch die Beweislastumkehr müssen wir alles rep. was der kunde innerhalb des ersten 1/2 Jahr´s bemängelt. Daß ist uns zu teuer ."
Deshalb gibst bei denen nur Gebrauchte die max . 3 - 4 Jahre alt sind .
Geh hin und mach Rabatz , fast 9000 € ist immer noch sehr viel Geld.
Hallo,
warum die Diskusion?
Wenn der Wagen erst vor einer Woche gekauft wurde zählt die heutige Sachmangelhaftung. Die Händler verkaufen die Fahrzeuge mit einer GW-Garantie, doch in den ersten sechs Monaten muß dein Händler nachweisen das der Mangel nicht seit Auslieferung besteht, also fast unmöglich.
Er muß alle Schäden die in den ersten sechs Monaten entstehen kostenlos beheben.
Bei Bremsen ist es Fraglich.
Spreche aus erfahrung mein Omi wurde auch erst vor kurzem gekauft, hat den Händler schon fast 3.500€ an Reparaturen gekostet.
mfg. Tiger_wolff
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@tiger_wolff
Was war da denn alles defekt ?
@DottiDiesel
So kann es gehen, dennoch ist der Wagen ein Schnäppchen. Bin mir aber ziemlich sicher das Du das noch hingebogen bekommst. Habe ich richtig gelesen ? Ohne Garantie gekauft, gut das mache ich auch öfters. Nur dann nehme ich den Wagen über ein anderes (mir bekanntes)Autohaus, das drückt den Preis noch mal. Da lassen sich locker bei 9.000,- Euro Kaufpreis bis zu 700,- Euro sparen. Der Verkäufer hat den Vorteil, das die ganze Gewährleistungsgeschichte wegfällt. Rechtlich ist es ein Kauf zwischen Händler und Händler. Es versteht sich von selbst, das ich damit ein Risiko eingehe. Denn wenn der Wagen zum Beispiel einen Motordefekt hat, kann ich nicht das kaufende Autohaus haftbar machen. Rechtlich könnte ich das schon, nur moralisch verbietet sich das. Da stehe ich mit meinen Wort dazu. Und es heißt nicht umsonst, Mandel - wer sonst ?
der kann bestimmt nicht nachweisen das du das auto ohne gewährleistung gekauft hast.
falls du eine rechtsschutzversicherung hast würde ich das ihm ganz freundlich unter die nase reiben.
wenn du mit einem anwalt drohst werden die das bestimmt machen, weil sie wissen das sie verlieren.
ich war diese woche auf unserer innungsversammlung, da hat ein rechtsanwalt einen vortag gehalten. da ist den meisten chefs der autohäuser die kinnlade runtergefallen weil in solchen fällen der händler meistens den kürzeren zieht. wenns hart auf hart kommt kann er niemals beweisen das du dein radlager in 2-3000km kleinkriegst.
gruss
kai
Zitat:
Original geschrieben von DottiDiesel
Ich war beim Händler. Mein Verkäufer war aber nicht da, nur die Vertretung. Ich wollte das aber trotzdem geklärt haben.
Der Verkäufer: "bla bla... das Auto war superbillig...bla bla... ohne Garantie verkauft...usw."
Er wollte mir absolut weismachen, dass er aus der Gewährleistung rauskommt.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich die Teile selbst einbaue und noch 50,- Euro draufbezahle, für eine Spurstange und ein Radlager.
Zähneknirschend bin ich nach Hause.Mittlerweile ärgere ich mich darüber! Ich krieg einen richtigen Hals, wenn ich drüber nachdenke. Am Montag ist mein Verkäufer wieder da,-- und ICH auch! Mit grossem Klärungsbedarf!
Und diesmal lass ich mich nicht weichklopfen.
Wenn es jetzt auch zu spät ist, will ich wenigstens meinem Ärger Luft machen!Diese Arschlöcher!!!
Und ich Depp!!!
Ich kann mir gut vorstellen, dass Du dich darüber ärgerst.(diesen Handel habe ich aber auch nicht erwartet bei Dir)
Diese EU-Richtlinie ist ja nicht zum Spass verfasst worden!!!! Also hole dein Recht.
Und nie vergessen: Du als Privatperson hast eine Rechtschutzversicherung, der Händler normalerweise nicht.
Wenn der Händler ein FOH ist würde ich sofort mit
Rüsselsheim drohen, so wie denen das Wasser steht.
Saje
apropos Verschleissteil, ich hab sogar vier neue Reifen (conti) gekriegt weil die alten (michelin premacy) zwischen 60 und 80 km/h recht laute Geräusche machten. die alten hatten noch 3mm hinten und 4 mm vorne. Bezahlt hab ich nur die Montage. bei den 235/45 R17 kann ich bei dem Preis nicht meckern.
War allerdings n FOH in Frankreich den ich etwa 3 mal ansprechen musste bis er sich bereit erklärt hat.
Es wurde beim VK-Gespräch mit keinem Wort erwähnt, dass es keine Gewährleistung gibt. Ausserdem würde dann ein Händlervertrag gemacht.
Ich habe mir den Kaufvertrag mal angeschaut. Da steht oben ein kleines Kästchen "ohne Garantie". Klar habe ich keine Garantie, aber die gesetzlich Gewährleistung!
Ausserdem relativiert sich der günstige Kaufpreis von 9800,- Euro ganz schnell, wenn der Verkäufer sich so anstellt!
Zitat:
Original geschrieben von DottiDiesel
Ausserdem relativiert sich der günstige Kaufpreis von 9800,- Euro ganz schnell, wenn der Verkäufer sich so anstellt!
Günstig ist sowieso relativ , 9800€ ca ehemals fast 20000 DM
sind immer noch und waren es auch ein Jahresgehalt von manch einem 🙁 .
Wenn der Verkäufer sich dumm anstellt, geh zum Chef .
Klar wird der Verkäufer sich anstellen , etwaige rep. werden ihm anteilmässig von der Prov. abgezogen.
@ Drotti 😁
Was ist eigentlich , kann der Verkäufer immer noch normal essen oder hast du ihn schon bei dir in P´flege genommen !
Ich hatte noch keine Zeit!
Meine Frau ist ständig mit dem Wagen unterwegs! Sie will nicht mehr aussteigen! 😁
@ Dotti
Selbst wenn ohne Garantie angekreuzt ist und meinetwegen auch ohne Gewährleistung fünf Blümchen davor hat, wären solche Verträge schon nicht mehr das Papier wert, worauf sie gedruckt sind.
Wenn die nicht reparieren wollen tausch den Wagen doch einfach wieder um und sag ihnen, dass deiner Frau die Farbe doch nicht nicht gefällt...
Gruß und Glück Sebastian
Also umtauschen geht wohl kaum.
So lange Dir der Wagen aber von einem Geschäftsmann, egal ob Händler oder sonstwas verkauft wurde (ist die MwSt im Vertrag ausgewiesen?), gilt meines Wissens die Gewährleistung.
Das ist auch der Grund, warum ich meinen Omi (Geschäftswagen) höchstens beim Händler in Zahlung geben und ansonsten tot fahren würde. Wenn ich ihn an eine Privatperson verkaufen würde, müsste ich ebenfalls 6 Monate Gewährleistung bieten. Das kann einen im schlimmsten Fall in den Ruin treiben...