Gewährleistung und Leihwagen
Servus. Mal wieder ein Problem. Mein freundlicher wollte mir heute erzählen, dass man im Gewährleistungsfall keinen Anspruch auf ein Leihfahrzeug hat..... kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen. Weiß da jemand von euch genaueres??
20 Antworten
Guten Morgen,
genau diese Datei besagt aus, dass ebenfalls der Leihwagen bei einer Reparaturdauer von mehr als 2 Stunden ein Leihwagen zur Verfügung steht, sofern vorhanden (Anspruch gibt es nicht) Zudem Taxigutscheine usw...
Was ich damit nur rechtlich sagen möchte ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Leihwagen gibt und es sich immer um eine Kulanzregelung handelt.
Die Voucher im Leasing sind für die Wartungsarbeiten und gelten auch für außerplanmäßige Reparaturen. Daraus ergibt sich widerum ein Anspruch auf einen Ersatzfahrzeug.
Selbstverständlich ist jede Niederlassung bemüht, sofern ein Auto zur Verfügung steht auch ein Fahrzeug rauszugeben, jedoch besteht darauf kein Anspruch !
Ich denke. ichkenne meinen Beruf sehr gut und gerade mit diesen Dingen befasst Du dich als Verkäufer jeden Tag.
Selbstvertändlich verstehe ich den Kunden, jedoch ging es ja um die rechtlich Frage? Oder?
genau und die mittlerweile ist eindeutig!🙂
Aber ich sehe schon, das führt hier zu nix....
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