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Gewährleistung oder Garantie beim Gebrauchtwagenkauf (VW UP)

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 16. Mai 2017 um 9:38

hallo

eine freundin von mir hat sich einen gebrauchten vw up von einem gebrauchtwagen händler gekauft, das fahrzeug ist aus baujahr 2014 mit 41000 km.

nun haben wir festgestellt das der klimakompressor klappert und rappelt und das die kuipplung nicht richtig trennt.

wie sieht das mit garantie aus seitens des händler und wie ist es mit kullanz seitens vw?

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31 Antworten

@Porhmeus

Zum Klimakompressor: Ja, daher weiss ich ja, dass es kein Problem sein dürfte, obwohl mein Kompressor vom Bj. 13 noch lebt nach über 115000 km.

Wollte das nur nochmal erwähnen, falls dieser Fakt (schriftlich in der AutoBild fixiert) in Vergessenheit geraten sein sollte. ;)

By the Way: Der Klimakompressor meines ehemaligen Up!s (BJ 09/2012) lief bis zum Verkauf bei 95.000 km auch völlig problemlos.

am 19. Mai 2017 um 8:56

Hallo,

ich hatte auch Probleme beim einlegen des 1. und vom Rückwärtsgang.

Da für mein Up noch eine Garantie läuft (wohl vom Vorbesitzer) habe ich vom VW Händler einiges an Teilen vom Schaltknauf in Richtung Getriebe erneuert bekommen. Ist ein bekantes Problem, da gibt es auch eine Technische Information von VW über dieses Problem wo alles genau beschrieben ist und was ausgetauscht werden soll um das Problem zu beheben. Dauer der Reparatur etwa 2,5 - 3 Stunden.

Gruß Michael

Zitat:

@Porhmeus schrieb am 18. Mai 2017 um 14:13:15 Uhr:

Baujahr 2014 sollte eigentlich keine Probleme mehr mit dem 1. und R-Gang haben.

Also mein Baujahr 2016 hat das Problem, dass der erste Gang manchmal sehr schwer (am besten Kupplung nochmal kommen lassen, dann geht's) und der R-Gang mit Geräusch rein geht. Ist halt Stand der Technik, da haben die nix geändert.

Rückwärtsgang ist bei Kleinwagen normal, da nicht synchronisiert. Aber mit dem 1. Gang sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 8:40

Moin,

hier mal ein Update.

Das Fahrzeug wurde zum Händler gebracht und er hat es zu vw gebracht. Die Schaltung wurde neu eingestellt, die Kupplung entlüftet und der Klima Kompressor auf Kulanz getauscht. Die Rechnung Betrug dennoch 500€ wovon der Händler nur 250€ übernommen hat. Muss er nicht alles übernehmen?

Der verkaufende Händler muss, sofern der Mangel in den ersten 6 Monaten ab Übergabe auftritt, alle Kosten übernehmen. Ein Ausnahme gilt für übliche Verschleißteile.

Themenstarteram 27. Mai 2017 um 9:57

Dann verstehe ich das in diesem Falle so das er es zahlen muss weil die Klimaanlage kein Verschleißteil ist und das Fahrzeug erst vor drei Monaten gekauft wurde.

Über die Entlüftung der Kupplung kann man streiten, wobei das damit angegangene Symptom (schlecht reingehende Gänge) zwar kein Verschleiß sein dürfte, aber ggf. als Stand der Technik abgetan wird. Dann stellt sich aber die Frage, warum der Händler zu sowas im Rahmen der Mängelbeseitigung rät. Da kann es dann im Streitfall ziemlich aufs Detail ankommen.

Aus meiner Sicht müssten jedenfalls die verbleibenden Kosten für den Klimakompressor voll getragen werden.

am 27. Mai 2017 um 11:05

Der Händler hat sich um die Mängelbeseitigung angenommen.

Er hat eine Werkstätte eingeschalten.

Sämtliche Absprachen mit der Werkstätte hat

der Händler mit ihr selbst getroffen?

Dann gehört die Rechnung ihm.

100%

am 28. Mai 2017 um 17:39

Zitat:

@spongebob76 schrieb am 27. Mai 2017 um 13:05:16 Uhr:

Dann gehört die Rechnung ihm.

100%

Richtig, an sich hätte man sicher über das mit der Kupplung streiten können und der Händler hätte es ablehnen können (ob zu recht, ist fraglich, aber durchaus mit einer Chance für den Händler). Aber wenn er sich für nicht zuständig erklärt, dann muss er das so tun und kann es nicht einfach auf Kosten des Kunden machen lassen.

In so fern ist die Rechnung seine.

Themenstarteram 29. Mai 2017 um 18:47

moin,

nach einem telefonat heute mit dem händler und dem hinweiss das es eine sachmägelhaftung gibt und ein hinweiss das ein anwalt um rat gefragt wird, hat er ohne problem angeboten das gezahlte geld zurück zu überweisen.

alles bestens also.

aber man sieht wieder das es sich lohnt sein recht einzufordern.

am 29. Mai 2017 um 19:58

gut! aber erst wenn die überweisung wieder zurück ist!

am 30. Mai 2017 um 11:33

Du hättest das Fahrzeug auch so kaufen können. Der Ausschluss in der Art und Weise der Gewährleistung wäre eh nichtig gewesen.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 11:34

wie meinst du das?

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