1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. Gewährleistung nach Leasingübernahme

Gewährleistung nach Leasingübernahme

Audi A5 8T Sportback

Hallo Zusammen,

Ich hätte da mal eine Frage zwecks der Gewährleistung nach einer Leasingübernahme.

Und zwar hat ein bekannter von mir derzeit ein A5 Coupé geleast.

Das Leasing endet zum 30.11. & ich möchte dieses Fzg. dann vom ihm übernehmen.
Meine Frage hierzu nun gilt das Jahr Gewährleistung nur für ihn oder auch für mich wenn ich das Fzg. nach der Auslöse Privat von ihm Kaufe???

Welche Möglichkeiten zwecks Garantie / Gewährleistung gibt es hier noch ???

Bin auf dem Gebiet leider nicht Firm… Wäre nett wenn ihr mir hier helfen könnten.

Danke

Beste Antwort im Thema

Das Problem ist doch, dass du von Deinem Bekannten (=Unternehmer) kaufst. Sein Kauf vom Leasinggeber interessiert nicht, Du kaufst von ihm. Da er gewerblich ist, wie du schreibst, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegen IHN (sofern Du privat kaufst). Diese 1-jährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung des Verkäufers, Beweislastumkehr 6 Monate) ist bei Verkauf von gewerblich an privat nicht ausschließbar.

Bei dieser Konstellation ist Audi raus, der Leasinggeber ist raus. Deine Ansprüche wären gegen deinen Freund zu richten. Es wäre daher im Sinne einer dauerhaft funktionierenden Freundschaft anzuraten, das Ganze über eine Garantieversicherung oder Anschlussgarantie abzudecken. Kostet zwar, rechnet sich im Zweifel aber.

27 weitere Antworten
27 Antworten

du darfst hier nicht garantie mit gewährleistung verwechseln. ersteres ist eine optionale leistung des garantiegebers, i.d.r. entweder audi (herstellergarantie, anschlußgarantie etc.) oder einer versicherungsgesellschaft (z.b. bei tuningfirmen, da dort die herstellergarantie futsch ist), also ein ganz normaler vertrag zwischen zwei parteien - zu dem natürlich beide zustimmen müssen, ein gesetzliches anrecht hast du darauf nicht. die gewährleistung ist dagegen gesetzlich geregelt wie zuvor geschildert (bei gewerblichen verkäufen an privatpersonen pflicht, z.b. auch, wenn eine privatperson gewerbsmäßig verkauft -> ebayproblematik) und besteht nur zwischen verkäufer (leasinggesellschaft als eigentümer) und käufer. audi spielt hier keine rolle. die gewährleistung beträgt zwar wie geschildert zwei jahre und ist auf ein jahr bei gebrauchtwaren reduzierbar, das problem ist jedoch die beweislast. im ersten halben jahr muss bei einem sachmangel der verkäufer beweisen, dass dieser nicht bereits beim kauf existierte, danach muss der käufer dies beweisen (beweislastumkehr). auf deutsch gesagt hat derjenige, der die beweislast trägt, i.d.r. die arschkarte.

Also ich hatte sowas auch schonmal!

Wenn der Wagen vom Leasingnehmer ausgelöst wird stand bei uns immer im Vertrag drinnen "unter Ausschluss Gewährleistung -> Leasingablöse" das war jedesmal beim Audizentrum so.

Vorallem weil Dein Bekannter ihn gewerblichg geleast hat!!

Wirst also wenn Du den Wagen von/über ihn kaufst vom Händler keine Garantie/Gewährleistung erwarten können!
Ich hab damals für meinen A5 bei Audi eine Garantieverlängerung abgeschlossen und mich darüber "abgesichert".

Das Problem ist doch, dass du von Deinem Bekannten (=Unternehmer) kaufst. Sein Kauf vom Leasinggeber interessiert nicht, Du kaufst von ihm. Da er gewerblich ist, wie du schreibst, besteht ein Gewährleistungsanspruch gegen IHN (sofern Du privat kaufst). Diese 1-jährige Gewährleistung (Sachmängelhaftung des Verkäufers, Beweislastumkehr 6 Monate) ist bei Verkauf von gewerblich an privat nicht ausschließbar.

Bei dieser Konstellation ist Audi raus, der Leasinggeber ist raus. Deine Ansprüche wären gegen deinen Freund zu richten. Es wäre daher im Sinne einer dauerhaft funktionierenden Freundschaft anzuraten, das Ganze über eine Garantieversicherung oder Anschlussgarantie abzudecken. Kostet zwar, rechnet sich im Zweifel aber.

Danke erst einmal soweit für die Hilfe,

aber wie sieht es aus wenn er bei ablöse des Fzg. eine 1-2jährige Anschlussgarantie abschließt?

Diese würde dann auch bei einem Privaten Weiterverkauf an mich weiter bestehen oder sehe ich das falsch ?

Ähnliche Themen

Richtig.
Die 2 jährige Garantie und auch die Anschlussgarantie "gehören" zum Fahrzeug.
Nicht umsonst macht Audi Werbung:
"Kopplung an das Fahrzeug und damit ein sehr gutes Zusatzargument bei einem eventuellen Wiederverkauf"
http://www.audi.de/.../Audi_Garantie.html?...

Gruß Cokefreak

Super danke euch für die Hilfe !!!

Denke dann werden wir das über die Anschlussgarantie lösen, damit bin ich wohl auf auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Richtig.
Die 2 jährige Garantie und auch die Anschlussgarantie "gehören" zum Fahrzeug.
Nicht umsonst macht Audi Werbung:
"Kopplung an das Fahrzeug und damit ein sehr gutes Zusatzargument bei einem eventuellen Wiederverkauf"
http://www.audi.de/.../Audi_Garantie.html?...

Gruß Cokefreak

Die Garantie, die bei Abloesung des Fahrzeugs abgeschlossen wird ist meiner Meinung nach nicht uebertragbar.

Was du meinst Cokefreak, ist doch die Anschlussgarantie, die beim Fahrzeugkauf erworben werden muss, diese uebertraegt sich.

Hi Stullek,
soweit richtig:
Die Anschlussgarantie muß beim Fahrzeugkauf abgeschlossen werden.
Nachträglich nicht machbar.
Für nachträgliche Garantie gibt es eine Audi-Garantieverlängerung.
(hieß früher mal Car-Life ......)
Diese Garantieverlängerung wird über den VVD, bzw. die Audibank angeboten.
Diese Verlängerung hat Einschränkungen gegenüber der Werksgarantie,
gehört aber zum Fahrzeug auch wenn es verkauft wird.
Der Vertrag läuft bis er gekündigt wird.

Für den TE:
VVD Versicherungsservice 0180 3224295. (www.vvd.de)
Audibank 053121202 (www.audibank.de)
Die Angaben, Adressen und Telefonnummern hat mir gerade die freundliche Audi-Hotline mitgeteilt.

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Sarusam


Das Leasing läuft derzeit geschäftlich hat aber die Option das Fzg. nach den 3 Jahren ( sprich Ende November ) auszulösen.

Dabei stellt sich mir eine Frage:

Diese "Garantieverlängerung" kann man wohl nur innerhalb der Werksgarantie (2 Jahre) abschliessen.

Das Auto ist im November 3 Jahre alt, also ist er aus der Werksgarantie raus, oder?

Wie soll man dann noch eine Garantieverlängerung abschließen, wenn keine Garantie mehr besteht?

Gruß Cokefreak

der Wagen kann doch mittlerweile bis zu 5 JAhren Werksgarantie haben...

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1


der Wagen kann doch mittlerweile bis zu 5 JAhren Werksgarantie haben...

Das ist ja die Frage:

Hat der jetzige Besitzer die 2 jährige Garantie auslaufen lassen,

oder eine Anschlussgarantie, bzw. Garantieverlängerung abgeschlossen?

Gruß Cokefreak

Gute Frage,
da muss ich mich erst ein mal schlau machen.....

Habt ihr eine Ahnung was eine Garantieverlängerung / Anschlussgarantie für 2 Jahre in etwa kostet ?

kannst du in dem Konfigurator zu jeden Modell als Zubehör auswählen....jedes weitere Jahr ist nach Kilometerleistung unterteilt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen