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Gewährleistung?Gebrauchtwagenhändler, nach 2 Monaten Getriebeschaden

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 7:01

Hallo Allerseits,

habe dieses Forum entdeckt und in der Hoffnung den ein oder anderen Tipp zu erhaschen, wie ich vorgehen sollte, schildere ich mal meinen Fall. Vorweg bin ich über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!

Ich habe mich zwar schon ein wenig schlau gemacht, aber so ganz den Durchblick bekomme ich allerdings nicht.

Folgendes: Wir haben im April 2017 einen VW Touran 1.6 Trendline (Benzin, 170900km,TÜV 02/2019,neue Winterreifen) von einem Gebrauchtwagenhändler für 4690,- gekauft. Als wir vor der Probefahrt das Auto erstmals starteten fiel uns ein Geräusch auf. Wir wiesen den Verkäufer darauf hin. Er stellte daraufhin die Klimaanlage aus und meinte das käme vom Wasserdurchlauf, das Geräusch hat sich dann tatsächlich verflüchtigt. Während der Probefahrt war dann auch soweit alles in Ordnung. Am 24.04.17 unterschrieben wir den Kaufvertrag und am 26.04. holten wir das Auto ab. Nur einen Tag später leuchtete abends auf einmal die Motorkontollleuchte. Um nicht mehr Schaden anzurichten, fuhr ich am nächsten morgen (28.04) gleich zum ATU, da der direkt um die Ecke ist und der Händler einiges weiter. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, unplausibles Signal Fehler 17443 NOx-Sensor. Er meinte, falls das nochmal auftritt, sollte man das reparieren. Trat aber nicht mehr auf.

Dort machten wir dann direkt einen Termin zur vollständigen Inspektion mit allem drum und dran für den 16.05. aus. Reifenwechsel, Klimawartung etc. 424,27.-...Im Bericht stand:

Anschlagpuffer hinten links gerissen, Motor unten ölverschmiert->vermutlich Ölablassschraube. Flexrohr Umnetzung lose, hintere Querlenkerlager leicht rissig, Geräusche links Getriebeausgang (!). Davon wurde aber noch nichts repariert. Zwecks der Geräusche, die wir auch immer wieder vernahmen, wurde uns gesagt es kann auch von der Steuerkette kommen. Aber wir können getrost fahren. Es war auch alles ok, das Auto fuhr bis Montag tadellos, keine Geräusche, war alles super.

Plötzlich ratterte das Auto wie ein Traktor, sobald man höher schaltete. Ich fuhr dann zum ATU, sie hoben das Auto direkt auf die Hebebühne, ein paar Sekunden und es war eindeutig: Getriebeschaden! Reparatur würde fast 3000,- kosten. Getriebe, neue Kupplung..Der nette Herr vom ATU gab uns aber privat noch Tipps und Kontaktdaten, wo wir außerhalb von ATU an Ersatz günstiger rankommen.

Nach 2,5 Monaten also ein Getriebeschaden. Das Auto bleibt nun unberührt, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird..

 

Nun meine Fragen dazu:

- Der Händler bot uns "damals" eine Extra-Garantie für knapp 400 Euro an, diese lehnten wir ab. Er sagte es gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf Motor und Getriebe. (Außer der Schaden wird von uns verursacht, durch falsches Öl etc., war ja nicht der Fall). Dies wurde aber nur gesagt und nicht schriftlich festgehalten.

Kann ich mich beim Händler auf die normale Gewährleistung berufen?

Da 2 Wochen nach Kauf, der ATU schon im Bericht das Getriebegeräusch aufgelistet hat, bestand das Problem ja sicher schon beim Kauf. Im Kaufvertrag ist außer ein paar Kratzer auch nichts an Mängeln aufgelistet. Selbst im TÜV-Bericht vom 02/2017 steht nichts außer "Motor ölfeucht".

-Wir haben nichts fremd reparieren lassen, allerdings wechselte der ATU bei der Inspektion den Ölfilter, Ölablassschraube, IR Filter, ATU Fassöl. Könnte das Probleme geben?

-Da wir absolut auf das Auto angewiesen sind, Arbeit+Schulweg (fast 60km am Tag, es fährt kein Schulbus /öfftl. Bus von uns aus), kann man einen Ersatzwagen vom Händler bekommen, oder ist sowas nur Kulanz vom Händler?

Wir kontaktieren heute nachmittag den Händler, leider sprechen die dort gebrochen deutsch, das wird sicher nicht so einfach sich zu einigen. Aber werden wir sehen. Ich möchte nur gern im vornhinein gewappnet sein im Fall der Fälle :( Da sich sicher einige hier gut auskennen, bin ich echt sowas von dankbar für einen Rat, damit ich später nicht wie ein Dummerchen vorm Autohändler stehe und mir irgendwas aufschwätzen lasse.

Liebe Grüße

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2017 um 17:29

Beschissen wirdst de so oder so,egal wie du dich jetzt drehst.

Man macht keine Geschäfte mit anderen Kulturkreisen.

Könnte es auch ein wenig deutlicher formuliern,dann kommt mir aber gleich wieder ein Modi auf den Hals

B 19

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am 19. Juli 2017 um 12:38

wenn du meine Postings mit den Links lesen würdest, müsstest du diese Frage jetzt nicht stellen. Auf der ADAC-Seite gibts eine Liste mit Teilen und Urteilen dazu... hier nochmal, nur für dich ... zum Durchschmökern:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Aussderdem ist es völlig wurscht, was meiner Ansicht nach ein Verschleissteil ist. Was der Gesetzgeber bzw. der Richter denkt, ist maßgebend. Und dem ist es auch egal, was du darüber denkst...

Was genau ist denn z.B. hier am Getriebe des TE defekt?

Weisst du nicht. Ich auch nicht.

Kann ein Mangel sein, kann auch Verschleiss sein.

Und wenn du weisst, dass das Getriebe generell kein Verschleissteil ist, kannst du sicher auch mal einen Link dazu posten, damit wir Dummbeutel alle dein Wissen teilen können...

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 19. Juli 2017 um 14:09:12 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 19. Juli 2017 um 12:17:59 Uhr:

Haben wir eben nicht. Wären die 6 Monate schon rum, hätte er null Chancen. Aber gut, der TE kann (und sollte) das natürlich gerne mit dem Händler ausfechten, die noch nicht eingetretene Beweislastumkehr ist seine einzige Chance.

Die Beweislastumkehr tritt bekanntlich zum Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands ein und endet nach 6 Monaten. Vielleicht fällt dir auch das irgendwann mal wie Schuppen von den Augen.

???

Genau so ist es. Und? Wenn er nun aber nach 6 Monaten in der Pflicht ist, nachzuweisen dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war, sinken seine Chancen gegen Null. Also eigentlich sind sie dann Null, insbesondere bei einem Getriebe,, das 170.000km runter hat. Aktuell sieht es da noch besser aus für den TE. Es gibt da sehr wohl Urteile zu, wo eben der Verschleiß an den Kupplungslamellen das Problem war. Pech für den Käufer. Ob der TE hier besser weg kommt? Muss er schauen.

am 19. Juli 2017 um 13:17

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 19. Juli 2017 um 14:55:55 Uhr:

Ob der TE hier besser weg kommt? Muss er schauen.

das schreibe ich hier die ganze Zeit...

Aber dann darf er nicht zu ATU rennen, dann muss (!) er zum Verkäufer und ihm Gelegenheit zur Fehlersuche und Nachbesserung geben ... Sachmangel oder Verschleiss, reparieren oder nciht, Kostenübernahme oder Selbstbeteiligung... das klären der Verkäufer und/oder Sachverständige.

Weigert dieser sich oder ist die Nachbesserung nicht erfolgreich (3 Versuche hat er), kann man z.B. zur Vertragswerkstatt gehen, reparieren lassen und dem Verkäufer die Rechung präsentieren.

Und dann geht der heisse Tanz erst richtig los ...

Deshalb ist es doch so wichtig, beim Gebrauchtwagenkauf möglichst viele evtl. vorhandene Defekte vorm Kauf bei der Probefahrt festzustellen, damit man Verhandlungs-Argumente hat.

Bei irgendwelchen Geräuschen vom Motor oder Getriebe lass ich mich dann nicht damit abspeisen, die Klimaanlage abzuschalten ... dann bleibt die Karre stehen und ich kaufe woanders. Fertig.

Da hast Du absolut Recht! Der Verkäufer, und nur der, ist hier erste und alleinige Anlaufstelle.

Fahrzeuge in dem Alter und mit der Laufleistung haben immer Mängel. Es ist nur die Frage, wie es einen erwischt.

Was kann man hier realistisch erreichen? FZ stilllegen, Sachverständigen beauftragen, klagen und nach 1,5 Jahren vielleicht Recht bekommen, auf dass man dann noch dem Geld hinterherlaufen muss. So lange steht das Auto. Oder man einigt sich, besorgt ein gebrauchtes Getriebe welches der Verkäufer kostenfrei einbaut. Dann kann die Fahrt weitergehen.

am 19. Juli 2017 um 14:16

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Juli 2017 um 15:32:40 Uhr:

Oder man einigt sich, besorgt ein gebrauchtes Getriebe welches der Verkäufer kostenfrei einbaut. Dann kann die Fahrt weitergehen.

auf irgendwas in dieser Richtung wirds wohl hinauslaufen ...

als ich meinen Vectra B 2001 - leider 3 Monate vor der grossen "Sachmängelreform"...schön blöd war ich - kaufte, war der voll von Mängeln, auf denen ich damals grösstenteils sitzen blieb. Ich hatte keine Ahnung von Autos (Zündkerzen und Luftfilter konnte ich wechseln) und stand dann da mit einem 2,5 Jahre alten Auto mit 80.000 km ... Hinterachse polterte, Leerlauf spielte verrückt, Klimaanlage war tot, 5 Monate nach Kauf war der Auspuff durch, etwas später blieb ich mit blockierender Feststellbremse liegen. Alles Sachen, die bei der viel zu kurzen euphorischen Probefahrt nicht aufielen.

Damals hab ich alle Mängel (allesamt duchaus bekannte Probleme bei dem Modell) auf eigene Kosten bzw. in eigener Arbeit behoben, heute würde ich dem Händler die Karre kompromisslos wieder auf den Hof schieben, die Nummernschilder abschrauben und würde mein Geld zurückverlangen! Zur Not hätte ich meinen Anwalt gleich mitgebracht...

Weil sich hier so über die Beweislastumkehr aufgeregt wird. Im umgedrehten Fall haben es die Händler auch nicht leicht, weil sie eben mehr oder minder alles "fressen", was in den ersten 6 Monaten passiert.

Gerade beim TE wird dies sehr deutlich, denn das Getriebgeräusch (sofern es vom Getriebe kommt) scheint er anfangs einfach gekonnt zu ignorieren. Das es bei der Probefahrt nicht mehr auftrat, nachdem die Klima aus war, lässt bei weitem nicht auf ein Getriebeproblem schließen. Denn eine ältere Klima kann durchaus Geräusche machen. Zumindest tat er nichts, nachdem es lauter wurde/öfters auftratt. Besser ist der womögliche Schaden dadurch nicht geworden. Sein "Mechaniker" bei ATU ist vermutlich eh nur einer, die vielzuviel unnötiges tauscht. Das die ein "defektes" Getriebe nach Sekunden erkennen, wundert mich da auch nicht. Das passt hervorragend ins Bild.

60 km am Tag pendeln? Mit einer Kiste, die jetzt schon Öl sifft und Fehlermeldungen vom NOx-Sensor liefert? Macht euch nicht unglücklich*...

Ich habe mir extra einen Kleinstwagen, Saugbenziner, für 4.500 € geholt, damals < fünf Jahre alt, < 50.000 km. Das ist ein Pendlerauto. Bequem für 5 Leute.

Wenn´s kein Minivan sein MUSS, dann handelt jetzt. Auch Kleinwagen (es muss kein Kleinstwagen sein) sind heute schon "ausgewachsene" Autos und Yaris 1.0 mit Klimaanlage und < 50.000 km und < 5 Jahre stehen sich bei den Händlern die Reifen platt. Zieht keine Wurst vom Teller... aber läuft. Für 6.000 bis 7.000 € ist der jetzt natürlich so weit weg wie...

*wer die Händlergewährleistung für sich nutzen kann, einen langen Atem hat, der mag vielleicht auch "damit" glücklich werden... ehrlich gesagt wüsste ich jetzt auch nicht was ich tun sollte. Besch...euerte Situation, Karre mit Restwert von 1.000 €, damit quasi schon > 4.000 € "versenkt"... und ein Händler, der sich querstellt. Viel Glück!

Zitat:

@cocker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ten-getriebeschaden-t6091912.html?...]

wenn du meine Postings mit den Links lesen würdest, müsstest du diese Frage jetzt nicht stellen. Auf der ADAC-Seite gibts eine Liste mit Teilen und Urteilen dazu... hier nochmal, nur für dich ... zum Durchschmökern:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Aussderdem ist es völlig wurscht, was meiner Ansicht nach ein Verschleissteil ist. Was der Gesetzgeber bzw. der Richter denkt, ist maßgebend. Und dem ist es auch egal, was du darüber denkst...

Und wenn du weisst, dass das Getriebe generell kein Verschleissteil ist, kannst du sicher auch mal einen Link dazu posten, damit wir Dummbeutel alle dein Wissen teilen können...

 

Damit du nicht dumm stirbst, und diese Defintion ist in Fachkreisen durchaus anerkannt (im Gegensatz zu vielen hier zitiere ich nicht nur Wiki-Artikel):

Ein Verschleißteil ist ein Bauteil, dass durch seine Konstruktion und seinen spezifischen Einsatzzweck dazu vorgesehen ist, sich selber zu verbrauchen. Punkt. Defintion aus dem Maschinenbau. Das wären dann also Teile wie Kupplungs- und Bremsbeläge, gerne auch die Bremsscheiben ( wenn der Verschleiß nicht zu früh einsetzt), Stoßdämpfer, Abgasanlage, alles an Filtern, Zünd- und Glühkerzen usw. Aber eben nicht das Getriebe als komplexe Baugruppe. Auch dort "verschleißen" Bauteile, das tut aber im Normalfall der Funktion keinen Abbruch, sondern erhöht vielleicht den Geräuschpegel.

Ferner habe ich mir mal deine verlinkte PDF vom ADAC mit den zugehörigen Urteilen durchgesehen.

Wenn du das auch getan hättest, dann wäre dir sicher aufgefallen, dass in den meisten Fällen beim Getriebe von einem Mangel, bzw. einem erhöhten Verschleiß und damit reklamationsfähig, ausgegangen wurde. Die Richter teilen also durchaus meine Defintion eines Verschleißteils.

Bei vielen anderen Teilen wundere ich mich dann auch, allerdings gebe ich auf AG Urteile auch keinen Cent, die fallen mal so, mal so aus.

Also Cocker, da hast du dir die falsche Quelle für deine Argumentationslinie ausgesucht. Im Grunde ist es auch egal, ich habe keine Lust mehr, mich mit Hobbyjuristen und Techniklaien über diese Dinge zu streiten. Hilft dem TE auch nicht weiter.

Also macht mal, ich bin jetzt raus.

am 19. Juli 2017 um 22:43

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 19. Juli 2017 um 22:50:34 Uhr:

Zitat:

@cocker [url=https://www.motor-talk.de/.../...ten-getriebeschaden-t6091912.html?...]

wenn du meine Postings mit den Links lesen würdest, müsstest du diese Frage jetzt nicht stellen. Auf der ADAC-Seite gibts eine Liste mit Teilen und Urteilen dazu... hier nochmal, nur für dich ... zum Durchschmökern:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Aussderdem ist es völlig wurscht, was meiner Ansicht nach ein Verschleissteil ist. Was der Gesetzgeber bzw. der Richter denkt, ist maßgebend. Und dem ist es auch egal, was du darüber denkst...

Und wenn du weisst, dass das Getriebe generell kein Verschleissteil ist, kannst du sicher auch mal einen Link dazu posten, damit wir Dummbeutel alle dein Wissen teilen können...

 

Wenn du das auch getan hättest, dann wäre dir sicher aufgefallen, dass in den meisten Fällen beim Getriebe von einem Mangel, bzw. einem erhöhten Verschleiß und damit reklamationsfähig, ausgegangen wurde. Die Richter teilen also durchaus meine Defintion eines Verschleißteils.

in den meisten Fällen - nicht in allen... was anderes habe ich nirgends behauptet. Du stimmst mir doch zu und wiedersprichst dir selber.

Aber gut ... sei raus. Argumente gehen aus - Abgang. Typisch... BB.

Habe mir nach langer Zeit mal wieder so einen Beitrag zu Gemüte geführt. Alles ist beim alten geblieben. Da werden Argumente herausgeholt, da kann man nur staunen.

Verkauft euer Fahrzeug mal bei einem Händler. Dieser wird euch mit Hinweis auf seine Gewährleistung nicht den Preis bieten, den ihr erwartet habt und den das Fahrzeug vielleicht wert ist. Tritt nun so ein Gewährleistungsfall auf, hat der Händler Pech gehabt. Innerhalb der ersten sechs Moinate muss er nachweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Also keine Massnahmen vom Käufer erforderlich. Der Händler kann in meinem Beisein prüfen, ob das Getriebe kaputt ist oder nicht. Dann kann er mir mitteilen, wie er Abhilfe schaffen will. Reparatur oder Streitfall. Bei einer Reparatur würde ich mich auf ein gebrauchtes Getriebe bzw eine Reparatur des vorhandenen Getriebes einlassen. Man wird kaum ein neues Getriebe durchsetzen können. Weigert sich der Händler, eine Gewährleistung zu übernehmen, würde ich unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen. Beratungsgespräch oder weitere Bearbeitung durch den Rechtsanwalt. Ich bin sicher, dass man in angemessener Zeit zu einer Lösung kommen wird. Urteile in anderen Fällen helfen in der Regel nicht weiter, da immer der individuelle Fall betrachtet wird und dieser nicht auf andere Fälle übertragbar ist. Es sei denn, es handelt sich um Urteile von sog. Obergerichten. Also TE, nicht lockerlassen und hohe Laufleistung oder Alter des Fahrzeug als Argumentation nicht zulassen.

Zitat:

@cocker schrieb am 20. Juli 2017 um 00:43:59 Uhr:

 

in den meisten Fällen - nicht in allen... was anderes habe ich nirgends behauptet. Du stimmst mir doch zu und wiedersprichst dir selber.

Aber gut ... sei raus. Argumente gehen aus - Abgang. Typisch... BB.

Jong, du verbreitest hier seitenweise Kassandra-Rufe, dass der TE Schwierigkeiten bei der Durchsetzung seines Gewährleistungsrechts haben wird. Begründen tust du das damit, dass das Getriebe ein Verschleißteil wäre, was so schon einmal nicht stimmt.

Zur Erhärtung fügst du eine Liste des ADAC mit AG/LG/OLG-Urteilen bei, aus denen aber klar hervorgeht, dass zu gefühlten 95% der verhandelten Fälle bei Getriebschäden auf einen Mangel geurteilt wurde, also genau das Gegenteil von dem, was du hier die ganze Zeit verbreitest. Und jetzt gehen MIR die Argument aus? Du bist echt ein lustiger Clown...

Ja, vor Gericht und auf hoher See...Natürlich kann ein Streitfall vor Gericht in die Hose gehen. Ich schätze nach Beurteilung der bekannten Fakten die Chance für den TE aber sehr hoch ein, dass er den Schaden ohne eigene Zuzahlung repariert bekommt. Denn:

- der Schaden trat äußerst zeitnah nach Erwerb des Autos auf

- der Schaden betrifft ein Bauteil, von dem üblicherweise eine bedeutend höhere Lebensdauer erwartet werden darf.

Wozu du Stratege soll das Gewährleistungsrecht eigentlich gut sein, nur um die Gerichte zu beschäftigen? Ich denke nicht.

Und jetzt bin ich wirklich raus

@F. Kannenberg: danke für den Beitrag, genauso sehe ich das auch.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Juli 2017 um 12:14:34 Uhr:

Ich würde ein Getriebe nicht als Verschleißteil bezeichnen. Ein Getriebe ist vorgesehen, ein Autoleben lang zu halten, und das endet nicht bei 170.000 km.

Das ist schön, dass Du das so siehts.

Leider hilft das dem TE nichts, denn ihn bringt (im Fall des Falles) nur das weiter, was ein Richter sieht oder nicht sieht.

Und dabei gibt es durchaus Urteile, die einen Getriebeschaden bei 180000km als Verschleiß ansehen. Genau so wie es gegenteilige Urteile gibt.

Dass bei der Probefahrt wie der TE sagt "alles in Ordnung" war, dass er trotz Geräuschen und Ölverlust weiter gefahren ist, all das wird ihm vermutlich nicht zum Vorteil gereichen.

Aber das kann so oder so ausgehen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 18. Juli 2017 um 10:54:27 Uhr:

Es ist völlig Wuppe, dass bei einem bestimmten Alter Teile kaputt gehen können. Bei der Gewährleistung geht es nur darum, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufes fehlerfrei war.

Bei der Gewährleistung geht es nur darum, ob das Auto zum Zeitpunkt des Verkaufes mängelbehaftet war.

Ob es verschleißbedingt völlig fahruntüchtig oder kurz vor dem Exodus war oder nicht, interessiert die Gewährleistung einen feuchten Kehricht.

Bei einem 4000€ Auto das an der 200000km Marke kratzt ein rundum-sorglos-abgesichertes Paket zu erwarten finde ich gewagt.

Aber das wird der TE bald auch wissen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. Juli 2017 um 18:22:13 Uhr:

ich sage Dir mal, was ich machen würde, Rechtsberatung ist verboten: Ich würde ihn schriftlich auffordern, das Fahrzeug in Ordnung zu bringen und dabei eine angemessene Frist (ca. 2 Wochen) setzen. Ich würde ihm ankündigen, dass ich es sonst anderweitig instandsetzen lasse und das Geld von ihm fordern werde. Das alles per Einwurfeinschreiben mit Zeuge, welches Dokument ich versandt habe. Reagiert er nicht, würde ich die Reparatur möglichst günstig ausführen lassen und die Kosten per Mahnbescheid und bei Einspruch Gericht von ihm fordern.

Das kann man alles machen, WENN man sich sicher ist, dass der Händler gewährleistungspflichtig ist.

Solange das nicht klar ist, würde ich tunlichst davon absehen, einen Ct. mehr auszugeben als unbedingt notwendig.

Nicht vergessen:

Der Beweis, dass das Fahrzeug bei Übergabe frei von Mängeln war obliegt in den ersten 6 Monaten dem Händler.

Der Beweis, dass überhaupt ein Mangel vor liegt der unter die Sachmängelhaftung fällt, der obliegt dem Anspruchsteller.

Ob er den schon erbracht hat?

Ein Schaltgetriebe mache ich dir auch an einem Neuwagen innerhalb von 2 Wochen kaputt, wenn ich will.

Wenn ich trotz Geräuschen und Ölverlust fröhlich weiter fahre, ja wer weiß wie hoch dann mein Anteil am (Total-)Schaden wirklich ist?

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 20. Juli 2017 um 00:51:33 Uhr:

Tritt nun so ein Gewährleistungsfall auf, hat der Händler Pech gehabt. Innerhalb der ersten sechs Moinate muss er nachweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Also keine Massnahmen vom Käufer erforderlich. Der Händler kann in meinem Beisein prüfen, ob das Getriebe kaputt ist oder nicht. Dann kann er mir mitteilen, wie er Abhilfe schaffen will. Reparatur oder Streitfall.

Völlig richtig erkannt!

Im Träumeland am Zaubersee, in dem kleine lila Einhörner die Kaufverträge auspupsen, und Händler und Kunden den ganzen Tag auf kleinen rosa Ponys herum reiten ist das exakt so wie Du beschreibst.

Leider aber nicht "in echt". :D

Denn DORT dreht sich der Streit meistens nicht darum, ob ein Händler im Gewährleistungsfall zahlen will oder nicht, sondern darum, ob ein Gewährleistungsfall vor liegt oder nicht.

Dass Käufer das in der Regel anders sehen als Verkäufer, liegt in der Natur der Sache.

Aber dafür gibts ja zum Glück Gerichte.

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