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Garantie und Gewährleistung

Themenstarteram 20. Juli 2010 um 19:58

Hallo,

habe das gefunden:

Laut BGB Sachmangelhaftung muß ein Händler 24 Monate Gewährleistung geben, dies kann bei gebrauchten Gegenständen auf 12 Monate verkürzt werden....

Nun habe ich folgende Situation:

habe vor 5-6 Wochen ein gebrauchtes Auto bei einem (kleinen Hinterhof)-Händler gekauft.

Der hat mir gleich noch eine Gebrauchtwagengarantie, die für 1/2 Jahr sowieso schon mit "dabei" war, auf ein Jahr verlängert (ich hätte ja so viele Vorteile dadurch).

Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden. Diese "Gebrauchtwagengarantie" will nur einen geringen Lohnanteil zahlen. Ich bliebe auf über 350 € sitzen....

Wie ist das denn mit dem Händler, seiner vom Gesetzgeber verpflichtenden Gewährleisung; oder ist der wegen der "Gebrauchtwagengarantie" aus dem Schneider?

Er reagiert zumindest nicht auf meine Mails....

Und: fällt die Lamdasonde unter Verschleißteile? - auch mit den Radlagern stimmt was nicht. Es sind Geräusche hörbar und eine Werkstatt hat als Ursache Radlager angegeben.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden. Diese "Gebrauchtwagengarantie" will nur einen geringen Lohnanteil zahlen. Ich bliebe auf über 350 € sitzen....

Das muss der Händler zahlen so lange er nicht nachweisen kann das der Fehler nicht schon beim Kauf bestand. Der Händler ist vom Gesetz her verpflichtet Gewährleistung zu geben, es sei denn er hat ihn dir im Privatauftrag verkauft.

Zitat:

Er reagiert zumindest nicht auf meine Mails....

Mails sind auch das falsche Mittel. Hinfahren, die Sache klären, zur Not einen Anwalt hinzuziehen.

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hi,

ein freund von mir hat sich einen wagen bei einem gebrauchtwagenhändler gekauft, auf dem vertrag hat der händler 6 monate garantie vermerkt. nun ich habe immer was von einem jahr bei gebrauchten wagen gehört, wie ist es denn habe er nur 6 weil er dem vertrag unterschrieben hat, oder hat er 12 wie es im bgb steht???

danke, sorry weis das es hier nicht so ganz passt, aber wußte nicht wohin mit dem thread.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

Hallo,

der Händler kann in seinen Kaufvertrag reinmalen, was er will. Maßgeblich sind hier die Neuregelungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.

Für neue Sachen beträgt die Frist mindestens 2 Jahre, für gebrauchte Sachen mindestens 1 Jahr. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Übergang auf, wird vermutet, dass die Kaufsache bereits bei Übergang an den Käufer mangelhaft war. Nach diesen 6 Monaten tritt die so genannte Beweislastumkehr ein. Dass bedeutet der Käfer muss beweisen, dass die Ware bereits zum Übergang mit einem Mangel behaftet war.

Alles Klaro ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

genau so hatte ich es auch vor augen. wollte nur nochne bestätigung.

denn BGB geht vor AGB

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

Die Gebrauchtwagengarantie ist keine Garantie sondern eine Gewährleistung.

Die Gewährleistung ist eine Momentaufnahme. Ein Gewährleistungsfall liegt nur vor, wenn zum Zeitpunkt des Kaufes der Schaden bereits am Auto vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum muss der Händler beweisen, dass zum Kaufzeitpunkt der Schaden noch nicht vorhanden war. Dies ist nur sehr schwer bis gar nicht möglich und deshalb hast Du in den ersten 6 Monaten nach Kauf als Käufer sehr gute Chancen, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Nach den 6 Monaten wird die Beweispflicht umgekehrt und der Kunde muss beweisen, dass der Schaden zum Kaufzeitpunkt bereits vorlag.

Da man, wenn man wüsste, dass ein Schaden am Auto vorliegt, diesen wohl gleich beheben liese, ist die 1jährige Gewährleistung eine Mogelpackung und erstreckt sich in Wirklichkeit nur über 6Monate.

Viele Händler bieten auch eine seperate Gebrauchtwagenversicherung gegen teures Geld an. (So versichert der Kunde in den ersten 6 Monaten gegen Reparaturen, auf die er sowieso Anspruch hätte)

Von der Gewährleistung sind allerdings Verschleißteile (Öl, Bremsen, Reifen,...) ausgeschlossen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

Genauso ist es.

Manche Autohändler halten sich aber für schlau und meinen

sie kommen damit durch. Die neueste Masche ist der Verkauf

mit einem "erheblichen" Nachlass ohe Kaufvertrag.

Funktioniert nur leider auch nicht.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

@Chrippler

Von der Gewährleistung sind allerdings Verschleißteile (Öl, Bremsen, Reifen,...) ausgeschlossen.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die unnötigen und vor allen Dingen teueren Versicherungen beinhalten bald mehr Ausschlüsse wie Einschlüsse. Im Schadenfall wird sich um die Zahlung gedrückt und wenn das nicht zu 100% klappt, werden abenteuerliche „Abzüge neu für alt“ vorgenommen.

Also lieber die Finger davon lassen, so etwas ist wirklich rausgeschmissenes Geld

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

Die Verschleißteile sind nicht nur bei den Zusatzversicherungen sondern auch bei der normalen gesetzl. Gewährleistung ausgeschlossen.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

ja, stimmt, ist mir auch bekannt

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Gebrauchtwagen gekauft, wie lange gewährleistung/garantie?' überführt.]

Zitat:

Nun musste die Lambdasonde ausgewechselt werden. Diese "Gebrauchtwagengarantie" will nur einen geringen Lohnanteil zahlen. Ich bliebe auf über 350 € sitzen....

Das muss der Händler zahlen so lange er nicht nachweisen kann das der Fehler nicht schon beim Kauf bestand. Der Händler ist vom Gesetz her verpflichtet Gewährleistung zu geben, es sei denn er hat ihn dir im Privatauftrag verkauft.

Zitat:

Er reagiert zumindest nicht auf meine Mails....

Mails sind auch das falsche Mittel. Hinfahren, die Sache klären, zur Not einen Anwalt hinzuziehen.

Fahr zu dem hin, sage dem was los ist, blockt der ab, dann winke winke, nächster Schritt ist, daß er Post bekommt, vom Anwalt.

Moin,

Eine Lambdasonde ist in der Tat ein Verschleißteil und fällt daher NICHT unter die Gewährleistung. Ausnahme - sie wäre unüblich früh defekt, d.h. bei km-Stand <60.000 km (oder wenn die Lambda nachweislich noch nicht so lange eingebaut war).

Ein guter Kulanter Händler macht das aber so ;) Teilekosten - ca. 150 Euro, Einbauzeit etwa 30-60 Minuten. Dafür finde ich die aufgerufenen Kosten happig - hätteste ja auch zum Markenhändler für gehen können.

MFG Kester

am 20. Juli 2010 um 20:22

Hallo lieber Te

Ordentlichen Brief per Einschreiben mit Rückschein schreiben.

Darin den Mangel beschreiben und eine angemessene Frist zur

Behebung des Mangels setzen.

Im anschluß darauf aufmerkasm machen,

sollte der Mangel nicht behoben werden eine Ersatzmaßnahme bei

einem anderen Hängler androhen!

Das wirkt fast immer!

Wenn nicht RA

+ Ersatzmaßnahme

Deine Gebrauchtwagengarantie ist in diesem Fall nur eine Ausrede für den Händler!

Die Versicherung zahlt nur das was sie auch vorher (natürlich mit Abzüge) angegeben haben

z.B Motor bis 100tkm 70%

danach immer weniger!

Gruß alex

am 20. Juli 2010 um 21:02

Die Lambdasonde wird eigentlich nur als Verschleißteil angenommen, wenn das Fahrzeug 10 Jahre alt ist, bzw. die 100000km geknackt hat. Ob etwas davon bei dir zutrifft, weiß ich leider nicht.

Ich würde mir an deiner Stelle die Info von Chevrolet einholen, nach welchem Intervall gewechselt werden sollte.

das die sonde ein klassisches verschleißteil ist, möchte ich mal stark anzweifeln.

WO steht das? das ding misst den sauerstoffgehalt im abgas. mechanisch ist da nicht viel...die fahrweise verkürzt oder verlängert die lebensdauer auch nicht....

fakt ist: selbst bei gebrauchtwagenanschlußgarantien, und diese schließen verschleiß aus, ist sie im regelfall abgedeckt. (hatte ich selbst: audi car life plus. wurde ohne murren gewechselt)

und nach 5-6 wochen sehe ich hier ganz klar den händler in der pflicht.

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