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Gewährleistung?Gebrauchtwagenhändler, nach 2 Monaten Getriebeschaden

Themenstarteram 18. Juli 2017 um 7:01

Hallo Allerseits,

habe dieses Forum entdeckt und in der Hoffnung den ein oder anderen Tipp zu erhaschen, wie ich vorgehen sollte, schildere ich mal meinen Fall. Vorweg bin ich über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!

Ich habe mich zwar schon ein wenig schlau gemacht, aber so ganz den Durchblick bekomme ich allerdings nicht.

Folgendes: Wir haben im April 2017 einen VW Touran 1.6 Trendline (Benzin, 170900km,TÜV 02/2019,neue Winterreifen) von einem Gebrauchtwagenhändler für 4690,- gekauft. Als wir vor der Probefahrt das Auto erstmals starteten fiel uns ein Geräusch auf. Wir wiesen den Verkäufer darauf hin. Er stellte daraufhin die Klimaanlage aus und meinte das käme vom Wasserdurchlauf, das Geräusch hat sich dann tatsächlich verflüchtigt. Während der Probefahrt war dann auch soweit alles in Ordnung. Am 24.04.17 unterschrieben wir den Kaufvertrag und am 26.04. holten wir das Auto ab. Nur einen Tag später leuchtete abends auf einmal die Motorkontollleuchte. Um nicht mehr Schaden anzurichten, fuhr ich am nächsten morgen (28.04) gleich zum ATU, da der direkt um die Ecke ist und der Händler einiges weiter. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, unplausibles Signal Fehler 17443 NOx-Sensor. Er meinte, falls das nochmal auftritt, sollte man das reparieren. Trat aber nicht mehr auf.

Dort machten wir dann direkt einen Termin zur vollständigen Inspektion mit allem drum und dran für den 16.05. aus. Reifenwechsel, Klimawartung etc. 424,27.-...Im Bericht stand:

Anschlagpuffer hinten links gerissen, Motor unten ölverschmiert->vermutlich Ölablassschraube. Flexrohr Umnetzung lose, hintere Querlenkerlager leicht rissig, Geräusche links Getriebeausgang (!). Davon wurde aber noch nichts repariert. Zwecks der Geräusche, die wir auch immer wieder vernahmen, wurde uns gesagt es kann auch von der Steuerkette kommen. Aber wir können getrost fahren. Es war auch alles ok, das Auto fuhr bis Montag tadellos, keine Geräusche, war alles super.

Plötzlich ratterte das Auto wie ein Traktor, sobald man höher schaltete. Ich fuhr dann zum ATU, sie hoben das Auto direkt auf die Hebebühne, ein paar Sekunden und es war eindeutig: Getriebeschaden! Reparatur würde fast 3000,- kosten. Getriebe, neue Kupplung..Der nette Herr vom ATU gab uns aber privat noch Tipps und Kontaktdaten, wo wir außerhalb von ATU an Ersatz günstiger rankommen.

Nach 2,5 Monaten also ein Getriebeschaden. Das Auto bleibt nun unberührt, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird..

 

Nun meine Fragen dazu:

- Der Händler bot uns "damals" eine Extra-Garantie für knapp 400 Euro an, diese lehnten wir ab. Er sagte es gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf Motor und Getriebe. (Außer der Schaden wird von uns verursacht, durch falsches Öl etc., war ja nicht der Fall). Dies wurde aber nur gesagt und nicht schriftlich festgehalten.

Kann ich mich beim Händler auf die normale Gewährleistung berufen?

Da 2 Wochen nach Kauf, der ATU schon im Bericht das Getriebegeräusch aufgelistet hat, bestand das Problem ja sicher schon beim Kauf. Im Kaufvertrag ist außer ein paar Kratzer auch nichts an Mängeln aufgelistet. Selbst im TÜV-Bericht vom 02/2017 steht nichts außer "Motor ölfeucht".

-Wir haben nichts fremd reparieren lassen, allerdings wechselte der ATU bei der Inspektion den Ölfilter, Ölablassschraube, IR Filter, ATU Fassöl. Könnte das Probleme geben?

-Da wir absolut auf das Auto angewiesen sind, Arbeit+Schulweg (fast 60km am Tag, es fährt kein Schulbus /öfftl. Bus von uns aus), kann man einen Ersatzwagen vom Händler bekommen, oder ist sowas nur Kulanz vom Händler?

Wir kontaktieren heute nachmittag den Händler, leider sprechen die dort gebrochen deutsch, das wird sicher nicht so einfach sich zu einigen. Aber werden wir sehen. Ich möchte nur gern im vornhinein gewappnet sein im Fall der Fälle :( Da sich sicher einige hier gut auskennen, bin ich echt sowas von dankbar für einen Rat, damit ich später nicht wie ein Dummerchen vorm Autohändler stehe und mir irgendwas aufschwätzen lasse.

Liebe Grüße

 

 

 

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2017 um 17:29

Beschissen wirdst de so oder so,egal wie du dich jetzt drehst.

Man macht keine Geschäfte mit anderen Kulturkreisen.

Könnte es auch ein wenig deutlicher formuliern,dann kommt mir aber gleich wieder ein Modi auf den Hals

B 19

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Themenstarteram 22. Juli 2017 um 17:32

Hallo :) Also wir haben das Auto nun zum Händler gebracht. Das war eine Aktion...er schrieb gestern morgen um 09:25 Uhr "kommen sie jetzt" :D Oh man..Mein Mann schrieb ihm dann wir kommen um 13.00 Uhr. Hatte gerade mal 1,5 h Zeit (Mittagspause)..Ihn abgeholt, Touran geholt und zum Händler getraktort.

Er meinte bzw. es waren zwei, die vor Ort waren, ja ab 150000km gäbe es keine Gewährleistung mehr..und das Auto hat ja sowieso schon 170k km gehabt. Aber sie würden danach schauen, da er " Beziehungen" hat, könnte man im Fall der Fälle ein neues Getriebe günstiger bekommen. Aber, wenn das Getriebeöl das Problem war, wäre es eh unser Problem. Anscheinend haben die das von einem VW Betrieb ( Auto hatte nur eine Vorbesitzerin) gekauft zum Verkaufen und es wurde dort geprüft durch Dekra und es wäre alles ok gewesen. Als wenn die das Getriebe durchleuchtet haben.

Er sagte dann noch, mit dem Anwalt zu kommen, das macht nur die Anwälte reich, und wir haben alle nix davon-zum schlichten. Er ist dann direkt mit dem Auto los zu dieser Werkstatt vom Bekannten. Bis jetzt kam aber noch nix an Infos. Es hieß nur, wenn die das vor Mittwoch (Ba-Wü Sommerferien) nicht machen können, müssen wir das Auto wieder holen und bis September warten.

Eine Frage dazu: Wenn das etwas mit dem Getriebeöl zu tun hat, sind wir dann selbst "schuld", weil wir danach nicht geschaut haben bzw. nicht schauen gelassen haben? Als Laie kann man das ja schlecht.

Noch was anderes..wegen "Schrottmühle", "sowas kauft man auch nicht". Wir bzw. ich fuhr davor ne "Schrottmühle", die von privat gekauft wurde für sage und schreibe 1800 Euronen, Km Stand war locker 280k am Ende, wäre es an unserem Parklatz nicht zum Totalschaden verurteilt worden, wärs sicher noch lange gefahren.

Naja wir sind nun auch an dem Punkt, an dem wir sagen, wenn das Auto "gerichtet" wird, verkaufen wir es, und holen ein wirklich Neues. (Das dann sicher bei 50k kaputt geht :D)

am 22. Juli 2017 um 18:07

mal abwarten, was der Händler so sagt.

Kannst ja auchmal den Anwalt deines Vertrauens bemühen und horchen, was der so meint.

"ja ab 150000km gäbe es keine Gewährleistung mehr" ist eine saublöde und unwahre Aussage. Absoluter Mumpitz. Hat mit der Laufleistung nichts zu tun.

Gewährleistung gibt es generell vom Gewerblichen immer - mit diversen alters- und lauflistungsbedingten Einschränkungen, die wir auf den letzten 5 Seiten ausgiebig erörtert haben...

Ich persönlich denke, dass du ein Austauschgetriebe bekommst und dich an den Kosten beteiligen musst/sollst. Und das fände ich ehrlichgesagt auch angemessen.

Mit dem Getriebeöl ist das so eine Sache... kann man mal tauschen bzw. kontrollieren, muss man aber nicht. Kommt auf den Inspektionsplan von VW an, sofern das Auto bis zuletzt Inspektionen bekommen hat. Da könnte man mal reingucken.

Mit "Schrottmühlen" kann man auch Glück haben. Das weiss man vorher nie.

Was hingegen aber auch nicht heisst, dass man für 1800 € immer ein technisch 100% intaktes Auto bekommt.

Themenstarteram 22. Juli 2017 um 18:46

Ja, als er das sagte mit 150000km hab ich auch nur freundlich gelächelt, da ich mich durch euch hier und anderen Seiten schlau gemacht habe. Bei 200k hätte ich mir auch selbst gedacht. ok, war schlecht..Würden uns auch auch auf jeden Fall bei den Kosten beteiligen, solange es angemessen ist.

Wenn er mit dem Getriebeöl kommt, was könnte man da machen?

Zum Anmerken, was in unserer Sache hier bis jetzt erstmal voll gewirkt hatte, und den/die Tipp/s hatte ich von hier

- wenn der Händler nicht auf einen eingeht, das Wort "Anwalt" wirkt Wunder fürs Erste damit wenigstens mal nachgeschaut wird.

am 23. Juli 2017 um 16:27

Zitat:

@Lucy183 schrieb am 22. Juli 2017 um 20:46:23 Uhr:

Wenn er mit dem Getriebeöl kommt, was könnte man da machen?

erstmal sollte feststehen, dass der Schaden definitiv was mit dem Getriebeöl zu tun hat, bevor man hier mutmaßt.

Im Normalfall wechselt man beim Schalter kein Getriebeöl - das obliegt imho dem Eigentümer, ob und wann.

Mal angenommen, es war zu wenig Getriebeöl drin und deshalb Getriebeschaden:

Wenn es schon Anzeichen für Undichtigkeiten gab, hätte das imho jemandem auffallen müssen.

Schlimmstenfalls hat der Vk davon gewusst und hat dir das Auto so verkauft und war froh, die Kiste los zu sein... wirst du aber so kaum beweisen können.

Evtl. rät dir dein Anwalt, einen Gutachter einzuschalten, der möglicherweise nachweisen kann, dass bei Übergabe schon zu wenig Öl im Getriebe war. Das könnte dann ein Mangel sein, in Abhängigkeit davon, warum zu wenig Öl im Getriebe war.

Komplexes Thema, über das du dich mit Fachleuten unterhalten solltest. Ein Schaden am Getriebe kann ein Mangel sein, kann auch Verschleiss sein. Evtl. wurde auch schonmal dran gearbeitet (neue Kupplung?) und es wurde nicht korrekt abgedichtet oder oder oder ...

Wie gesagt - ich persönlich bin der Meinung, das du hier aufgrund des Alters und der Laufleistung um eine (angemessene!) Selbstbeteiligung nicht rum kommst.

Musst du aber mit dem Verkäufer ausmachen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Anwalts oder Gutachters - sofern dir das Auto den ganzen Zinnober wert ist...

Warte mal ab, was er dir so anbietet.

Zitat:

@Lucy183 schrieb am 22. Juli 2017 um 19:32:38 Uhr:

Hallo :) Also wir haben das Auto nun zum Händler gebracht. Das war eine Aktion...er schrieb gestern mor

Eine Frage dazu: Wenn das etwas mit dem Getriebeöl zu tun hat, sind wir dann selbst "schuld", weil wir danach nicht geschaut haben bzw. nicht schauen gelassen haben? Als Laie kann man das ja schlecht.

Das ist halt so eine Sache. Ihr wusstet dass das Auto unten öltriefend ist (siehe erster Beitrag), und ihr habt Geräusche aus dem Getriebe (siehe erster Beitrag) vernommen.

Dennoch habt ihr zusammen mit einer fremden Werkstatt ohne Rüchsprache mit dem Verkäufer entschieden "einfach weiter zu fahren", weil ihr auf das Auto nicht verzichten wolltet.

Kommt das auch so beim Verkäufer an, und er präsentiert zusätzlich ein Prüfgutachten, welches den i.O. Zustand dokumentiert, dann hätte er meiner Ansicht nach (sehr) gute Chancen um die Behebung des Schadens herum zu kommen.

Einen gewissen Anteil am nun kapitalen Getriebeschaden hattet ihr damit doch sicherlich, meinst Du nicht?

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