Gewährleistung?Gebrauchtwagenhändler, nach 2 Monaten Getriebeschaden

Hallo Allerseits,

habe dieses Forum entdeckt und in der Hoffnung den ein oder anderen Tipp zu erhaschen, wie ich vorgehen sollte, schildere ich mal meinen Fall. Vorweg bin ich über jede Hilfe sehr, sehr dankbar!

Ich habe mich zwar schon ein wenig schlau gemacht, aber so ganz den Durchblick bekomme ich allerdings nicht.

Folgendes: Wir haben im April 2017 einen VW Touran 1.6 Trendline (Benzin, 170900km,TÜV 02/2019,neue Winterreifen) von einem Gebrauchtwagenhändler für 4690,- gekauft. Als wir vor der Probefahrt das Auto erstmals starteten fiel uns ein Geräusch auf. Wir wiesen den Verkäufer darauf hin. Er stellte daraufhin die Klimaanlage aus und meinte das käme vom Wasserdurchlauf, das Geräusch hat sich dann tatsächlich verflüchtigt. Während der Probefahrt war dann auch soweit alles in Ordnung. Am 24.04.17 unterschrieben wir den Kaufvertrag und am 26.04. holten wir das Auto ab. Nur einen Tag später leuchtete abends auf einmal die Motorkontollleuchte. Um nicht mehr Schaden anzurichten, fuhr ich am nächsten morgen (28.04) gleich zum ATU, da der direkt um die Ecke ist und der Händler einiges weiter. Dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, unplausibles Signal Fehler 17443 NOx-Sensor. Er meinte, falls das nochmal auftritt, sollte man das reparieren. Trat aber nicht mehr auf.
Dort machten wir dann direkt einen Termin zur vollständigen Inspektion mit allem drum und dran für den 16.05. aus. Reifenwechsel, Klimawartung etc. 424,27.-...Im Bericht stand:
Anschlagpuffer hinten links gerissen, Motor unten ölverschmiert->vermutlich Ölablassschraube. Flexrohr Umnetzung lose, hintere Querlenkerlager leicht rissig, Geräusche links Getriebeausgang (!). Davon wurde aber noch nichts repariert. Zwecks der Geräusche, die wir auch immer wieder vernahmen, wurde uns gesagt es kann auch von der Steuerkette kommen. Aber wir können getrost fahren. Es war auch alles ok, das Auto fuhr bis Montag tadellos, keine Geräusche, war alles super.
Plötzlich ratterte das Auto wie ein Traktor, sobald man höher schaltete. Ich fuhr dann zum ATU, sie hoben das Auto direkt auf die Hebebühne, ein paar Sekunden und es war eindeutig: Getriebeschaden! Reparatur würde fast 3000,- kosten. Getriebe, neue Kupplung..Der nette Herr vom ATU gab uns aber privat noch Tipps und Kontaktdaten, wo wir außerhalb von ATU an Ersatz günstiger rankommen.
Nach 2,5 Monaten also ein Getriebeschaden. Das Auto bleibt nun unberührt, damit nicht noch mehr Schaden angerichtet wird..

Nun meine Fragen dazu:
- Der Händler bot uns "damals" eine Extra-Garantie für knapp 400 Euro an, diese lehnten wir ab. Er sagte es gibt eine Gewährleistung von 6 Monaten auf Motor und Getriebe. (Außer der Schaden wird von uns verursacht, durch falsches Öl etc., war ja nicht der Fall). Dies wurde aber nur gesagt und nicht schriftlich festgehalten.
Kann ich mich beim Händler auf die normale Gewährleistung berufen?
Da 2 Wochen nach Kauf, der ATU schon im Bericht das Getriebegeräusch aufgelistet hat, bestand das Problem ja sicher schon beim Kauf. Im Kaufvertrag ist außer ein paar Kratzer auch nichts an Mängeln aufgelistet. Selbst im TÜV-Bericht vom 02/2017 steht nichts außer "Motor ölfeucht".
-Wir haben nichts fremd reparieren lassen, allerdings wechselte der ATU bei der Inspektion den Ölfilter, Ölablassschraube, IR Filter, ATU Fassöl. Könnte das Probleme geben?
-Da wir absolut auf das Auto angewiesen sind, Arbeit+Schulweg (fast 60km am Tag, es fährt kein Schulbus /öfftl. Bus von uns aus), kann man einen Ersatzwagen vom Händler bekommen, oder ist sowas nur Kulanz vom Händler?

Wir kontaktieren heute nachmittag den Händler, leider sprechen die dort gebrochen deutsch, das wird sicher nicht so einfach sich zu einigen. Aber werden wir sehen. Ich möchte nur gern im vornhinein gewappnet sein im Fall der Fälle 🙁 Da sich sicher einige hier gut auskennen, bin ich echt sowas von dankbar für einen Rat, damit ich später nicht wie ein Dummerchen vorm Autohändler stehe und mir irgendwas aufschwätzen lasse.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Beschissen wirdst de so oder so,egal wie du dich jetzt drehst.

Man macht keine Geschäfte mit anderen Kulturkreisen.

Könnte es auch ein wenig deutlicher formuliern,dann kommt mir aber gleich wieder ein Modi auf den Hals

B 19

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....

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Juli 2017 um 08:25:38 Uhr:


Begründen tust du das damit, dass das Getriebe ein Verschleißteil wäre, was so schon einmal nicht stimmt.

falsch ... komplett falsch und nichts verstanden.

Ich behaupte (nun schon zum 2. Mal im Klartext) , dass ein Getriebedefekt

nicht zwingend

ein Gewährleistungsfall ist und nicht, dass es generell ein Verschleissteil ist.

Ob Gewährleistungsfall oder Verschleiss müssen andere entscheiden - nicht ich und auch nicht du!

und jetzt hab Arsch in der Hose und bleib auch wirklich raus. Du hast Probleme mit Leseverstehen... das nervt.

@F. Kannenberg: danke für den Beitrag, genauso sehe ich das auch, die ganze Zeit über.
ergänzend noch die Bemerkung von mir, dass der mögliche Rechtsstreit über den Ausgang entscheidet und es keineswegs automatisch immer so ist, dass der Händler kostenlos nachbessern muss.
Ein überholtes Austauschgetriebe, idealerweise mit kostenfreiem Einbau seitens des Verkäufers (vermutlich aber mit einer kleinen Eigenbeteiligung des Käufers) wäre hier realistisch... mal ungeachtet der Tatsache, dass wir garnicht wissen, was genau nun der Schaden am Getriebe ist

@Matsches
alles völlig richtig erkannt

In diesem Fall wäre es wirklich mal interessant, wenn der TE das vor Gericht bis zum Ende durchfechtet und dann hier berichtet. 🙂

Jedenfalls würde ich mein Geld darauf setzen, dass er im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dann auf seinem Schaden sitzen bleibt. Wäre auf jedenfall spannend.

Zitat:

@cocker schrieb am 20. Juli 2017 um 09:11:07 Uhr:


...
falsch ... komplett falsch und nichts verstanden.
Ich behaupte (nun schon zum 2. Mal im Klartext) , dass ein Getriebedefekt nicht zwingend ein Gewährleistungsfall ist und nicht, dass es generell ein Verschleissteil ist.
Ob Gewährleistungsfall oder Verschleiss müssen andere entscheiden - nicht ich und auch nicht du!

und jetzt hab Arsch in der Hose und bleib auch wirklich raus. Du hast Probleme mit Leseverstehen... das nervt.
...

super, jetzt werden wir also richtig persönlich? Ob ich raus bleib oder nicht entscheidest zum Glück nicht du. Und da mich ja laufend freundlich bittest...

ich zitiere dich mal:

Zitat:

Auf der ADAC-Seite gibts eine Liste mit Teilen und Urteilen dazu... hier nochmal, nur für dich ... zum Durchschmökern:

es folgt eine Liste mit Urteile und der Einstufung, ob VERSCHLEIß oder MANGEL

Zitat:

Aussderdem ist es völlig wurscht, was meiner Ansicht nach ein Verschleissteil ist. Was der Gesetzgeber bzw. der Richter denkt, ist maßgebend

Da sagt du der Gesetzgeber sieht es so - du denkst also völlig anders? Wird nicht unbedingt klar, eher das Gegenteil.

Zitat:

Und wenn du weisst, dass das Getriebe generell kein Verschleissteil ist, kannst du sicher auch mal einen Link dazu posten, damit wir Dummbeutel alle dein Wissen teilen können...

Auch hier unterstellt du zwischen den Zeilen, dass du eine gegenteilige Einschätzung hast.

Mein Lieber, auch wenn es dich nervt - es liegt nicht an meinem Leseverständnis, sondern an deiner mangelnden Ausdrucksfähigkeit.

Im übrigen: ich habe zu keiner Zeit behauptet, dass ein gebrauchtes Auto mit 7 Jahren/170.000 km wie neu sein muss. Eine Unterstellung deinerseits und ein Zeichen deines mangelnden Leseverständnisses.

Und die ganze Diskussion um Verschleißteil oder nicht ist eh unwichtig, wie ich bereits am Anfang des Thread schrieb. Zur Übergabe des Fahrzeug muss das Kaufobjekt mängelfrei sein.

BTW @Matsches: kannst du mir den intellektuellen Sprung zwischen "mängelbehaftet" und "nicht fehlerfrei" mal erklären, oder diente das nur zum Füllen des Beitrags?

Ich habe den Eindruck, dass sich alle Beteiligten im Grunde über die Probleme bei der Wahrnehmung des Gewährleistungsrechts einig sind, was die rechtlichen und praktischen Hürden angeht.
Ich weiß nur nicht, warum hier immer so miesepetrig auf gerichtliche Hürden hingewiesen wird. In diesem Thread geht es ausschließlich um ein GETRIEBE. Das Infragestellen der intelektuellen Fähigkeiten anderer LEute scheint aber mittlerweile wichtiger zu sein.

Und Dank Cocker haben wir eine Liste von Urteilen, aus denen klar hervorgeht, dass es besonders bei GETRIEBEN eine sehr große Chance gibt, vor Gericht zu bestehen. Also, WAS wollt ihr dem TE dauernd einreden?

Ich garantiere nicht für einen Erfolg, ich rechne ihm aber sehr große Chancen aus. Das ist, was ich dazu zu sagen habe. Alle Haarspaltereien führen zu nichts.

Auf den Ausgang der Geschichte bin ebenfalls gespannt.

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um dem Eindruck, ich lebe in "Träumeland an Zaubersee" vorzubeugen, mal mein Beispiel:

habe vor drei Jahren eine alten Hyundai Getz Diesel, Bj 2005 mit 115.000 km für 3000 Euro gekauft.
Nach zwei Monaten war die hintere Bremse fest, hat der Händler anstandslos wieder flott gemacht (und nix mit "ist Verschleißteil"😉.

Mittlerweile hat die Karre 170.000 km runter und schnurrt wie ein Kätzchen. Hat kleine Dellen, sieht doof aus, war aber günstig. Zwichenzeitlich habe ich vier neue Glühkerzen einbauen lassen, da defekt (das passiert bei der Laufleistung).
Kurz vor Ablauf der Gewährleistung ging noch ein Radlager vorne defekt. Ich habe darauf verzichtet, die 70 km zum Händler zu fahren und nach 1,5 Jahren die Reparatur auf Gewährleistung zu verlangen, wäre auch schwer gewesen zu behaupten , dass das schon bei Kauf vorhanden war. Das war bei ca. 140.000 km.
Die Gewährleistungszeit betrug in meinem Fall übrigens zwei Jahre, da im Kaufvertrag nicht auf 1 Jahr verkürzt.

Und nach dem TÜV ist mir dann der hintere Radbremszylinder festgesessen, was mich Beläge, Scheiben und Zylinder für beide Seiten gekostet hat. Ärgerlich, kann aber auch passieren. Das war vor 5000 km.
Alles in allem fahre ich trotzdem ein günstig Auto für den Arbeitsweg von 42 km einfach. Motor, Kupplung und Getriebe (und auch der Turbo) laufen einwandfrei. Die vorhandene Standheizung und Klima waren schon bei Kauf defekt - darauf wies mich der Händler hin und das steht auch im Kaufvertrag.
So stelle ich mir den Kauf eines Gebrauchtwagens vor und gehe mit Mängeln um. Ein verrecktes Getrieb nach zwei Monaten hätte in jedem Fall der Händler auf seinen Hof bekommen. Würde es jetzt verrecken, hätte ich eben Pech.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Juli 2017 um 12:00:07 Uhr:


um dem Eindruck, ich lebe in "Träumeland an Zaubersee" vorzubeugen, mal mein Beispiel:

habe vor drei Jahren eine alten Hyundai Getz Diesel, Bj 2005 mit 115.000 km für 3000 Euro gekauft.
Nach zwei Monaten war die hintere Bremse fest, hat der Händler anstandslos wieder flott gemacht (und nix mit "ist Verschleißteil"😉.

Mag schon sei dass sich dein Händler in deinem Fall kulant gezeigt hat.

Und ob dein Hyundai Getz günstig im Unterhalt ist, ist hier eigentlich nicht Diskussionsgegenstand.
Dennoch schön für dich, wenn es so ist.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Juli 2017 um 11:35:02 Uhr:


BTW @Matsches: kannst du mir den intellektuellen Sprung zwischen "mängelbehaftet" und "nicht fehlerfrei" mal erklären, oder diente das nur zum Füllen des Beitrags?

Ich hatte nicht erwartet, dass das nötig sein würde.

Ein Fahrzeug kann durchaus den Fehler aufweisen, knapp bis aufs Trägerblech abgefahrene Bremsen zu haben.
Isses deshalb automatisch ein Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechts?
Das darfst Du selbst beantworten.
(Etwas anderes als ein "ja" erwarte ich in deinem Fall ehrlich gesagt aber jetzt nicht.)

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Juli 2017 um 12:00:07 Uhr:


um dem Eindruck, ich lebe in "Träumeland an Zaubersee" vorzubeugen, mal mein Beispiel:

habe vor drei Jahren eine alten Hyundai Getz Diesel, Bj 2005 mit 115.000 km für 3000 Euro gekauft.
Nach zwei Monaten war die hintere Bremse fest, hat der Händler anstandslos wieder flott gemacht (und nix mit "ist Verschleißteil"😉.

Ich glaube da liegt der Hund begraben, sowie der Grund für die ganze Diskussion. Das, was Du hier beschreibst, hat absolut nichts damit zu tun, wenn sich der Händler komplett quer stellt und die Sache vor Gericht geht. Bei Dir ist ja der ideale Fall eingetreten, und der Händler hat alles repariert. Zumal es genug Fälle gibt, wo ein Händler im Sinne der guten Kundenbeziehung mehr repariert, als er müsste. Aber Google wirft dir gleich Urteile raus, wo eben genau gegen den Kläger entschieden wurde, weil eben Teile des Getriebes als Verschleißteile angesehen werden. Es ist ein Unterschied, ob das Gehäuse einen Riss hat, oder ob z.B. da einfach ein Verschleiß an den Kupplungslamellen vorhanden ist.

Der TE hat bei der Probefahrt nix bemerkt. Nun hat er den Händler kontaktiert, der erstmal (meiner Meinung nach unseriöse) Lösungsvorschläge angeboten hat. Die kann der TE nun annehmen oder nicht. Wenn diese aber zu nichts führen und der TE wirklich vor Gericht gehen möchte, dann prophezeie ich einen Ausgang, der nur dem Händler (und den Anwälten) nützt. 170.000km sind kein Pappenstiel.

Ob es sich bei dieser Karre lohnt, vor Gericht zu gehen, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Vor einigen Seiten wurde hier ja schon die wahrscheinlichste und für beide Seiten faire Lösung beschrieben. Ob sich die Beteiligten darauf einlassen... als Händler würde ich den Käufer (in dem hier beschriebenen Fall) jedenfalls komplett auf dem Trockenen sitzen lassen und schauen, ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Tja, und als Käufer hätte ich so eine Möhre sowieso nicht vom Kiesplatz gekauft.

lass es - der versteht das nicht.
Für ihn ist allgemeingültig, was er denkt und was er so erlebt hat.
Dass ein Getriebe generell kein Verschleissteil ist, kann er nicht belegen und er haut mir die ganze Zeit meine Sachen um die Ohren, die das auch noch bestätigen... keine Ahnung, was sein Problem ist.

Seltsamerweise sind wir eigentlich einer Meinung - was ihm offenbar Unbehagen bereitet... grundlos rumstreiten muss für manche unglaublich erfüllend sein. Mich nervt es.

@Matsches: die Frage war, was der Unterschied zwischen "mängelfrei" und "frei von Fehlern ist" - völlig ab von Definitionen aus irgendwelchen Gestzen.. Die Frage hast du nicht beantwortet.

@Cocker: ich habe kein Problem, weder mit dir noch sonstwer und möchte diesen Unfug auch nicht weiter führen. Nur alles, was du über mich schreibst, empfinde ich umgekehrt genauso - klingt komisch, ist aber so.

Mein Beispiel habe ich gebracht um zu zeigen, dass ich nicht mit jedem Scheiß zum Händler renne unn denke, alles geht auf Gewährleistung - es war nur der erste Fall mit der festsitzenden Bremse. Aber leider wurde auch das nicht von euch verstanden - stattdessen wird von "was er erlebt hat, seine Sicht ", blabla - Schade eigentlich.

Du belegst auch nichts, bzw. gibst Links, die das Gegenteil dessen beinhalten, was du vertrittst. Also beenden wir das hier, das möchte keiner mehr lesen.

Und nun wirklich - keine Kommentar in diesem Thread von mir mehr, egal was noch kommt...

Schauen wir doch einfach mal, was sich in dieser Sache ergibt. 🙂

Hoffe jedenfalls der TE hält uns auf dem Laufenden.

ja, der Ausgang würde mich auchmal interessieren

@dermondeoreiter
meine Links belegen genau das, was ich die ganze Zeit vertrete und deine festsitzende Bremse ging zwar gut für dich aus, ist aber kein allgemeingültiger Präzedenzfall - wobei ein Satz Bremsscheiben und Beläge und ein Austauschgetriebe finanziell wohl ein paar Dimensionen Grössenunterschied haben, für den es sich seitens eines sturen Händlers ggf. durchaus zu streiten lohnt.

Wenn der TE für lau ein funktionsfähiges Getriebe eingebaut bekommt - klasse. Wünsch ich ihm. Wenn der Verkäufer mitspielt, ist das der best case.
Ansonsten gibts Gutachten, ggf. Verhandlung ggf. Vergleich. Je nachdem wie der Richter die Sache sieht, könnte das dann so oder so ausgehen und sich über Monate hinziehen.
Da muss man überlegen, ob man das will bzw. ob man den Atem dazu hat.

Ich bin gespannt - sofern wir nochwas hören.

Guten Abend, also wenn sich etwas ergibt, würde ich es auf jeden Fall dann hier nochmal berichten. Gibt ja sicher einige Menschen denen sowas passiert und die das dann nachlesen können.

Wir wollten gestern früh zum Händler, da er uns ja Di abends dann doch noch zugesagt hat, dass ein Bekannter, der eine Werkstatt hätte danach schaut. Aber dies ginge nur um 9.30 Uhr am Mittwoch. Wir haben im Vornhinein gesagt, dass das echt schlecht ist zwecks Arbeit. Haben dann beide versucht auf der Arbeit Ersatz zu finden für Mi. früh, damit einer von uns hin kann, klappte alles nicht.(Ich bin-da Sommersaison-alleine im Betrieb, Mann arbeitet im Krankenhaus) Problematik war die Zeit, es war absolut nicht machbar. Das teilten wir dem Händler dann mit, darauf hat er bis jetzt nicht mehr reagiert. Habe heute dann noch einmal geschrieben, da tel. nicht erreichbar, er soll sich doch bitte wegen einem Ausweichtermin melden. Gelesen hat ers, aber kommt nichts zurück. Also warten und morgen nochmal versuchen. Wird echt knapp, wenn die dann nächste Woche in den Urlaub fahren.Mal sehn ..

Wenn man täglich auf das Auto angewiesen ist, kauft man sich keinen VW mit 170000 km. Da fängt doch schon der erste Fehler an.
Die Hinhaltetaktik vom Händler ist doch leicht zu durchschauen. Der will gar nichts reparieren. Theoretisch muß er jeden Aufwand auch noch zahlen, wenn es denn wirklich zum Gewährleistungsfall wird. Also vielleicht solltet ihr mal ein wenig konsequenter auftreten.

vermutlich ist das ein Händler von der zähen Sorte, der sich jetzt erstmal nicht mehr meldet und die Sache aussitzen will, bis du aufgibst oder er einen Brief von deinem Anwalt bekommt..

Ist natürlich blöd wegen Arbeitszeit und so, aber ich würde das Auto zum Händler schleppen lassen (Zeugen mitnehmen) und Klartext reden.
Anrufen und schreiben von deiner Seite nutzt wohl nix - da musst du persönlich auftreten (am besten mit männlicher Unterstützung) und klarmachen, was du willst.
Und wichtig - alles (!) dokumentieren mit Datum, Uhrzeit, Zeugen

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