Gewährleistung/Ersatzwagen

Audi A6 C6/4F

Hallo zusammen,
mein 4F war auf Grund von Gewährleistungsansprüchen beim 🙂, der sich dann aber schnell zum Unfreundlichen entwickelte, denn er hat mir den Ersatzwagen in Rechnung gestellt.
Meines Wissens gibt es für den A6 ein Mobilitätspaket wo ab 2 Std. Werkstattaufenthalt ein kostenloser Ersatzwagen gestellt wird. Mein Freundlicher wusste davon nichts, also habe ich den Ersatzwagen gezahlt und die Rechnung bei Audi zwecks Erstattung eingereicht. Heute nun bekam ich Post:..... tut uns leid, aber die Kosten für den Ersatzwagen werden nur übernommen, wenn der Wagen liegengeblieben ist. Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
Irgendwie sehe ich nicht ein das ich mir die Kosten für den Leihwagen „ans Bein binden“ soll, wenn die von Audi einen fehlerbehafteten Wagen ausliefern.

Gruß und schönes WE
Captain

65 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Basti16


Kostet stolze 6,55 € mehr 😰 im Jahr und unterbietet somit den ADAC deutlich aber dafür gibt es ja immer mal so eine tolle Zeitung von denen 😉.

Ja, der Preis ist das eine und die Frage, ob im Ernstfall auch alles reibungslos funktioniert, eine andere.

Beim ADAC ist übrigens auch noch Hilfe bei Dokumentendiebstahl und notwendigenfalls Rückflug im Abulanzjet mit drin (unabhängig davon, ob es ein Autounfall war) und der ADAC unterhält eigene Notrufzentralen in vielen Ländern.

Mag sein, dass man damit "überversichert" ist und dass das nicht das günstigste Angebot ist, aber meine Erfahrungen sind bisher durchweg positiv: Wenn irgendwas war, ist mir schnell, unbürokratisch und situations- und wunschgerecht geholfen worden.

Jedenfalls würde mir ein (zusätzlicher) verlorener Urlaubstag, weil irgendwas nicht reibungslos funktioniert hat, schwerer wiegen als der Mehrpreis. Für Leute, die beruflich im Ausland unterwegs sind, wird sich das sogar in Zahlen ausdrücken lassen.

Das soll keine Werbung sein, aber falls noch jemand für den ADAC geworben werden möchte: Ich könnte einen neuen Toaster gebrauchen 😁

Zitat:

Original geschrieben von nabravo


@Lord of Rings:

Die sollen Dir die von Audi vorgegebenen Zeiteinheiten nennen. Wenn schon das Update auf 2120 mit 1,6 Std. angesetzt ist, kann ich mir nicht vorstellen, wie die unter 2 Std. bleiben wollen, wenn Dein MMI die 2830 bekommt.
Grüße

Hallo,

der Freundliche darf Audi exakt 90 Zeiteinheiten in Rechnung stellen bei Update auf 2120 bzw 2830. Eine Stunde entspricht 100Zeiteinheiten. Es folgt also daß selbst für beide Updates keine zwei Stunden zusammenkommen. Wenn keine zwei Stunden zusammenkommen, kann der Freundliche auch keinen Ersatzwagen über das Mobilitätspaket abrechnen.

Gruss aus Baden

Martin

Update dauert eigentlich locker 1 1/2 Stunden wenn Telefon verbaut ist. Sonst weniger, das mit den 90 Einheiten ist vielleicht ohne Handy Vorbereitung? 😉

Dann noch Wagen waschen, Innen aussaugen, Kontrollfahrt....

Das sind immer über 2 Stunden und eine gute Werkstatt weiss das nicht nur die sagen es auch vorab dem Kunden und kriegen das bei Audi durch.

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Update dauert eigentlich locker 1 1/2 Stunden wenn Telefon verbaut ist. Sonst weniger, das mit den 90 Einheiten ist vielleicht ohne Handy Vorbereitung? 😉

Dann noch Wagen waschen, Innen aussaugen, Kontrollfahrt....

Das sind immer über 2 Stunden und eine gute Werkstatt weiss das nicht nur die sagen es auch vorab dem Kunden und kriegen das bei Audi durch.

Hallo Duck,

nur nochmal zum Verständnis:

wenn Audi 90 Einheiten vorgibt, dann kann der Freundliche auch nur 90 verrechnen(es heisst ja schliesslich Vorgabezeit und nicht vorgeschlagene Zeit). Die 90 ZE sind übrigens für alle gleich ob mit oder ohne Handy.
Zum Thema Fahrzeugreinigung: das darf der Freundliche selbstverständlich machen, aber es ist definitiv keine Arbeit die er über Audi abrechnen kann. Ob er allerdings noch garantiefähige Arbeiten findet, die die Arbeitszeit dann über zwei Stunden bringt, das kann man ja nie genau wissen......

Gruss aus Baden

Martin

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Hach, wie böse Audi manchmal sein kann...

Das Update erfordert ja eigentlich auch weniger Zeit, also Zeit wo wirklich jemand was tun muss. CD rein, Update anwerfen, bestätigen und andere Sachen machen gehen. Zwischendurch mal kontrollieren und am Schluss schaun, das alle Updates gemacht wurden. Beim 2830 dann noch eine Änderung. Fertig.

Dem Kunden kann aber der Wagen trotzdem 2 Stunden fehlen. Und dann greift eben das Mobilitätspaket.

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Dem Kunden kann aber der Wagen trotzdem 2 Stunden fehlen. Und dann greift eben das Mobilitätspaket.

Hallo,

nochmal extra für dich: Ob dem Kunden das Auto zwei Stunden fehlt ist für Audi bzw. für die Abrechnung nicht relevant. Was zählt ist einzig die Dauer der eigentlichen Reparatur. Diese wird nach Vorgabezeiten abgerechnet, und muss von der Werkstatt mittels Zeitnachweis belegt werden. Ob diese Regelung sinnvoll ist oder nicht will ich hier nicht diskutieren, aber Ich hoffe den Unterschied zwischen Reparaturdauer(und nur die zählt für das Mobilitätspaket) und Dauer des Werkstattaufenthaltes aufzeigen zu können.

Gruss aus Baden

Martin

Also ich finde es erschreckend wie eingeschüchtert manche Werkstätte von Audi sind. Kein Wunder das hier so viele Fälle beschrieben werden, wo der Kunde schon vorab, ohne weitere Anfrage bei Audi, abgewimmelt wird. Audi scheint hier einen "Superjob" zu machen um die Kosten niedrig zu halten.

Zum Glück kenne ich wenigstens Werkstätten die da kreativer? mit umgehen und auch sicher ihr Geld von Audi zurück bekommen, wenn mein Auto 2 Stunden und 10 Minuten in der Werkstatt steht, für eine Reperatur von 1:30 Stunden laut Zeitvorgabe.

Vielleicht schaffen es diese Autohäuser aber auch einfach, sich von Audi denn mal die Diskrepanz zwischen den Angaben des Mobilitätspaketes und der Vorgaben zu erklären.

Zur Sicherheit, nochmal extra für mich (find ich super), die Angaben zum Mobilitätspakt von Audi, für die Werkstatt, besagt also klar das die Vorgabe für die Zeit zählt, nicht die wirkliche Zeit?

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Zur Sicherheit, nochmal extra für mich (find ich super), die Angaben zum Mobilitätspakt von Audi, für die Werkstatt, besagt also klar das die Vorgabe für die Zeit zählt, nicht die wirkliche Zeit?

Na dann,

extra für dich - so bin ich eben 😉 : In den Vorgaben zu Mobilitätspaket steht ganz eindeutig bei einer Reparaturdauer ab zwei Stunden(Ich hatte da schon so manche Diskussion mit audianischen Sachbearbeitern 😠 )

Zum Thema Einschüchterung: Ich glaube nicht daß das was mit Einschüchterung zu tun hat, wenn man sich an die Vorgaben hält.
Wer bezahlt, der darf sagen was er will, und bei Gewährleistung bezahlt eben Audi.

Das alles hat aber nur etwas mit den Vorgaben vom Hersteller zu tun. Was ein Freundlicher letztendlich unter Kundenorientierung versteht, bzw wie er seine Kunden zufrieden stellt, bleibt ihm immer noch selbst überlassen. Leider gibt es hier zuhauf auch negative Bespiele,was man noch lang und breit diskutieren kann, mir im Moment allerdings zu weit führt.

schönen Sonntag noch

Martin

Nachschlag!

Man o man, ich kann es nicht glauben, der 🙂 hat tatsächlich ein MMI-Update durchgeführt, leider nur das FALSCHE!!! Immerhin bin ich jetzt schon von 0500 auf 2120 geklettert! JIPPIE! Aber ebend keine 2830 🙁

Einmal mit Profis!!!

Jetzt haben die an dem Wagen einen ganzen Tag rumgefriemelt und abrechenbar ist angeblich nur 1h!!! ???
Der 🙂 meinte dann auch, das es für alle Reparaturarbeiten geplante Arbeitszeiten gibt, ausgenommen das Thema Software, wie. z.B MMI-Update usw.!!

Irgendwie biegen die es aber so, dass ich für den Ersatzwagen trotzdem nichts zahlen muss. Mir is es Wurscht!

Aber nächste Woche kommt garantiert der nächste Besuch beim 🙂

In diesem Sinne

Zitat:

Original geschrieben von dennosius


Ja, der Preis ist das eine und die Frage, ob im Ernstfall auch alles reibungslos funktioniert, eine andere.

Ich schrieb doch :

"Der hat mir auch schon geholfen als der Vento 300km weit weg von daheim nicht mehr wollte ."

Hat bei mir alles Super geklappt, ich bekam als Ersatz einen Pasat für 9 Tage, 25,-€ Telefongeld und der Abschlepper war in 1/2h vor Ort (Sonntag 16.00 Uhr). Nur die Werkstatt war ein Reinfall aber das nächste mal bestehe ich eben auf eine Vertragswerkstatt.

Zitat:

Original geschrieben von dennosius


Beim ADAC ist übrigens auch noch Hilfe bei Dokumentendiebstahl und notwendigenfalls Rückflug im Abulanzjet

Beim Schutzbrief auch. Das mit den eigenen Notrufzentralen stimmt, allerdings ist das IMHO eher ein Nachteil da sich alle Versicherer zusammengeschlossen haben und ein dichteres Netz von AbschleppUnternehmen und Pannendiensten aufgebaut haben.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von mala670


Ob dem Kunden das Auto zwei Stunden fehlt ist für Audi bzw. für die Abrechnung nicht relevant. Was zählt ist einzig die Dauer der eigentlichen Reparatur. Diese wird nach Vorgabezeiten abgerechnet, und muss von der Werkstatt mittels Zeitnachweis belegt werden.

Das stimmt auch nicht zu 100%. Da viele Sachen die mit Software zu tun haben, derzeit über die geführte Fehlersuche laufen. Gibt es zum Schluss vom Tester einen Ausdruck oder eine Online-Übertragung, wie lange der Mechaniker benötigt hat. Das wird dann so von Audi getragen.

MfG.

Zitat:

Original geschrieben von Basti16


Das stimmt auch nicht zu 100%. Da viele Sachen die mit Software zu tun haben, derzeit über die geführte Fehlersuche laufen. Gibt es zum Schluss vom Tester einen Ausdruck...

Hallo,

genau so ist es, und dieser Ausdruck gilt auch als Zeitnachweis.
Für das Update auf 2120 bzw 2830 gibt es feste Vorgaben.

Gruss aus Baden

Martin

Zum Thema hätte ich mal eine komplett neue Version anzubieten. Ich bin heute zum 🙂 wegen mehrerer "Kleinigkeiten". Plötzlich gab es ein Problem mit dem ESP, dann gabs ein neues Motorsteuergerät-Update und letztendlich wurde mein Weiterkommen durch ein defektes AGR-Ventil verhindert. Wie gesagt alles direkt beim 🙂 passiert.

Auto musste natürlich vorort stehen bleiben und jetzt ratet mal welche Garantie für den Ersatzwagen aufkommt? Die Mobilitätsgarantie! Ergo gibt es auch nur einen Wagen der nächstkleineren Klasse, also max. A4!

Warum? Tja, das Mobilitätspaket tritt nur für Garantiefälle (Arbeitszeit mind. 2h) ein, die terminlich VORHER ausgemacht wurden! So sprach der 🙂

Also jetzt verstehe ich nur noch "Bahnhof"! Was denkt sich AUDI hier eigentlich? Lt. der Mietwagenfirma sollte ich sogar froh sein, dass ich überhaupt einen Ersatzwagen kostenlos bekommen habe. Begründung: Ich wäre nicht liegengeblieben, sondern aus "eigener Kraft" zum 🙂 gefahren!

Ich gehe mich jetzt erstmal übergeben, das verstehe wer will! Wenigstens waren die "Schrauber" sehr hilfsbereit und auskunftsfreudig.

In diesem Sinne

Ja, genau so ist das mit der Mobilitätsgarantie und dem Mobilitätspaket.

Eine gute Werkstatt schiebt deinen Wagen auf die Strasse und lässt dich die Audi Hilfe anrufen. Die benachrichtigen dann die nächste Werkstatt dich abzuholen. Dann schiebt ihr den Wagen wieder rein und du bekommst einen Leihwagen. Ob das nur bis max A4 ist muss nicht immer sein, aber du hast keinen Anspruch auf gleichwertig.

Ich glaube übrigens, dass das mit der reinen Arbeitszeitberechnung Unsinn ist.

Ich habe auf Garantie einen neuen Parksensor hinten rechts bekommen, weil der kaputt war. Der musste lackiert werden und über Nacht trocknen.

Ich glaube kaum, dass die Werkstatt die Trockenzeit an sich bezahlt bekommt, ich habe aber natürlich einen Leihwagen bekommen, obwohl die eigentlichen Arbeiten nur mit anderthalb Stunden angegeben sind.

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