Gewährleistung durch Händler?

Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

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Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

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@Cooperle

Endlich ist es jemandem aufgefallen! Warum auch sollte ein Händler der Garantieversicherung so etwas mitteilen. Der hätte alles reparieren können und hätte die Rechnung sogar bezahlt bekommen. Kein Kaufmann denkt so unwirtschaftlich, nur weil man ihn wohl mal schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat. An der Geschichte passt irgendetwas nicht. Und das es sich hier um einen Opel Händler handelt, dass glaube ich beim besten Willen nicht!

Da wäre das Gutachten mit den Bildern der Klebereste
eine nette Bereicherung für den weiteren Verlauf.
Ob es die gibt😉

meine meinung: generell sehr undurchsichtige situation hier.
und für alle die hier auf den TE einprügeln zwecks dem "eröffnungsbrief":
wenn der schon die notfallnummer vom verkäufer anruft
und man ihm dort sagt "is nich unser problem,wir machen jetzt
weihnachten/silvester"....da wäre ich auch nicht ruhig geblieben.

zum schaden: der verkäufer wird den schaden
beheben müssen.es ist schließlich sein problem,wenn er
ein fzg. mit falsch repariertem turbo kauft.egal von wem!berufsrisiko.
die gebrauchtwagen versicherung kommt dort vllt wirklich
noch raus,der händler aber nicht.

bin gespannt,wie die sache ausgeht.

Die ganze Geschichte kommt mir in vielen Details immer wieder wahnsinnig unwirklich vor. Vom Kauf beim Händler ohne Kaufvertrag über den Sachverständigen, der noch nach Jahren herausfindet, dass ein falscher "Kleber" die Ursache für den Turboschaden ist, bis hin zum Besuch beim Rechtsanwalt, mit dem der TE wohl eher über die Bundesliga als über seinen Fall gesprochen hat.
Ich glaube inzwischen, das Ganze ist nur ein Fake und der TE lacht sich jeden Tag kaputt über die Aufregung, die er hier verursacht. Irgendwie hat die Geschichte das Zeug zum Drehbuch für eine Vorabendserie a la "Großstadtweiber", vielleicht mit dem Titel "Rosstäuscher und ihre Kunden" oder so ähnlich.

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Wer ernsthafte Zweifel Hat, soll mir bitte eine PN schicken dann bekommt ihr meine Nummer könnt mich per whats App kontaktieren und ich übersende euch Fotos aller Dokumente die ich habe.
Und dann soll nochmal jemand behaupten die Geschichte wäre "unwirklich"
Also los geht's....

Ich habe keine Zweifel an den Ausführungen des TE...!
Ein solches Sammelsurium an Inkompetenzen und Serviceverweigerung kann man sich gar nicht ausdenken...!
Ich vermute, der OPEL-Händler hat das erste resolute Schreiben vom TE „etwas“ zu persönlich genommen...?!
-🙂
Sich so dermaßen gegen geltendes Vertragsrecht zu erwehren macht nun wirklich wenig Sinn...?!
Aber ggf. hat OPEL-Deutschland ihm ja auch nach 30Jahren den Vertrag gekündigt...?!
Und nun ist er mürrisch...!?

-🙂

Ich will einfach, dass der Händler mein Auto repariert.
Ich fordere nichts, was mir nicht zustehen würde.
Ich zahle für die Reperatur nichts. Kann ich auch nicht.
Und Geld für ein neues Auto habe ich nicht.

Was mich jetzt brennend interessiert:

Wie kam es eigentlich zum Kauf des Fahrzeugs?

Bist du zu dem Opelhändler und hast nach nem Auto vom Nachbarhof gefragt oder Stand der auf seinem Hof mit Preisschild?
Oder hast du das Auto woanders gefunden und bist wegen der Gebrauchtwagengarantie zu dem Händler auf Empfehlung deines Opelmechanikerkumpels?

Ich hab mit dem Händler gesagt das und das Modell würde ich gerne haben.

Wurde dann in Mobile bei einem Händler gefunden.
Er hat dann mit dem Händler verhandelt das Service und Kundendienst neu gemacht werden muss und TÜV neu gemacht werden muss.

Er hat den Opel dann beim Händler mit (Kaufvertrag) angekauft.
Nein es steht da nicht mein Name im Kaufvertrag.
Sondern Verkäufer (Händler) Ankäufer (Händler)

Mir dann verkauft und mit mir noch eine Gebrauchtenwagengarantie abgeschlossen.

Man könnte annehmen, dass der Opelhändler somit im Auftrag des TE bei einem anderen Händler das Fahrzeug besorgt hat. Interessante Konstellation was die Sachmängelhaftung betrifft. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach war der Opel-Händler somit im Auftrag des TE tätig. Somit Erfüllungsgehilfe für den TE. Und ob der Erfüllungsgehilfe für Sachmängel haftet, ich weiß es nicht. Will auch nicht darüber nachdenken, da ich mich persönlich auf so eine Konstellation nie einlassen würde. Kann jetzt auch das Verhalten des Erfüllungsgehilfen nachvollziehen, der auf einmal haften soll, nur weil er den Wunsch des TE, diesen bestimmten Wagen zu besorgen, erfüllt hat.

Nur wurde dieser beachtenswerte Umstand nicht im Eingangsposting mitgeteilt.

Meines Erachtens hat der Opel-Händler den Sachmangel somit nicht zu vertreten.

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 3. Januar 2018 um 09:45:21 Uhr:


Er sagt, er habe das Auto nur bei einem Händler angekauft und mir dann weiterverkauft.Er sieht sich nur als Vermittler und hat somit keine Sachmängelhaftung.
Ich solle mich an den andren Händler wenden.

Ja, im Auftrag des TE!

Bei Mercedes Benz gibt es eine Gebrauchtfahrzeugplattform, die sich Drehscheibe nennt.
Da kann jeder MB-Stützpunkt schauen und für interessierte Kunden die Fahrzeuge abrufen.
Dann müssten ja alle diese Fahrzeuge ohne Sachmängelhaftung verkauft werden, da nur „weitervermittelt“ wurde...?!

Der OPEL-Händler wird doch auch eine Gewinnspanne draufgeschlagen haben?
Oder mit welcher Motivation hat er gehandelt?

-🙂

Die Drehscheibe, ein Jahreswagenprogramm von Daimler.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Januar 2018 um 12:17:35 Uhr:


Die Drehscheibe, ein Jahreswagenprogramm von Daimler.

-🙂

Und, ist deswegen der vermittelnde MB-Händler aus der Sachmängelhaftung...?
Ist doch wurscht, ob Jahreswagen oder eine drei Jahre alte Gurke...!

-🙂

Ich denke, dass es ein Unterschied ist, wie DB es handhabt, oder ob ein Kunde einen Opelhändler beauftragt ein bestimmtes Auto für ihn zu erwerben das zwar von Opel produziert wurde, sich aber nicht in einem Vermarktungsprogramm von Opel befindet.

Aber dass sollen TE, sein beauftragter Händler, und gottweißwer miteinander klären.

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