Gewährleistung durch Händler?

Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

Beste Antwort im Thema

Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

208 weitere Antworten
208 Antworten

Zitat:

@situ schrieb am 14. Januar 2018 um 20:43:00 Uhr:


Das "ich" hat er doch schon klar gestellt. Ich würde nicht grundsätzlich auschlließen, dass sein Anwalt möglicherweise - basierend auf Studium und Erfahrung - eventuell eine Idee hat, was der richtige Weg sein könnte.

Aber der TE kann ihm ja von hier vorlesen, damit er nichts falsch macht.

-🙂

Das grundsätzliche Prinzip eines/dieses Forums hast Du aber schon verstanden...?!

-🙂

Klar - Hilfestellung für den Anwalt.

Zitat:

@situ schrieb am 14. Januar 2018 um 21:16:10 Uhr:


Klar - Hilfestellung für den Anwalt.

-🙂

Unter anderem auch das...!!!

-🙂

@situ
wenn dir das hier alles zu blöd ist,lösch doch
einfach dieses thema aus deiner "neuigkeiten" liste!
ist ja schlimm,ständig dieses mies machen sämtlicher beiträge...
such dir ein hobby.

@newt3
danke für deine sachlichen und konstruktiven
beiträge!

Ähnliche Themen

Hast den 3. Daumen von mir. Ich finde diesen längst entglittenen Thread nicht blöd, sondern ausgesprochen lustig und laber schon auch mal gern mit.

Was dir zu blöd ist, einfach nicht beachten. Aber ich überlasse euch jetzt hier das Feld.

Heute kam Brief vom Anwalt.
Er nimmt das Auto ohne Anerkenntniss einer Rechtspflicht Zug um Zug zurück.

Saubere Lösung!

Was heißt das Zug um Zug?

Einer gibt Auto, der andere das Geld.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 18. Januar 2018 um 18:00:44 Uhr:


Was heißt das Zug um Zug?

Doch wohl gegen Erstattung des Kaufpreises!

Weil es extra erwähnt würde kam es mit komisch vor. Geld gegen Auto ist doch der normale Vorgang. Wie denn sonst?

Und welcher wird dein nächster?

Piaggio, APE

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 18. Jan. 2018 um 18:26:55 Uhr:


Weil es extra erwähnt würde kam es mit komisch vor. Geld gegen Auto ist doch der normale Vorgang. Wie denn sonst?

Zum Beispiel Auto wird abgegeben, Geld wird überwiesen oder umgekehrt.
Ist das Vertrauen zerstört, geht dann nur noch Zug gegen Zug. Auto gegen Cash.

Deine Antwort
Ähnliche Themen