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Gewährleistung durch Händler?

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 12:20

Ich kaufte im Oktober einen Opel

Astra GTC Diesel

Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.

Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.

Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.

Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.

Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.

Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.

Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

Beste Antwort im Thema

Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

 

Gruß

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Themenstarteram 3. Januar 2018 um 8:22

Er sagt er repariert das Auto nicht, da er keine Sachmängelhaftung hat.

Er hat mich vom Gelände verwiesen und Hausverbot erteilt.

Wenn ich das Auto nicht bis Donnerstag abschleppen lasse, will er es auf einen öffentlichen Parkplatz stellen.

Krass, das Gespräch scheint aber schnell eskaliert zu sein. Die Sachmängelhaftung kann er nicht ausschließen, oder hat er es doch im Kundenauftrag verkauft? Da hilft wohl echt nur noch der Weg zum Anwalt. Halt uns auf dem laufenden.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 8:26

Nein es wurde nicht im Kundenauftrag verkauft.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 8:27

Kann er das Auto wirklich einfach so auf einen öffentlichen Parkplatz stellen?

am 3. Januar 2018 um 8:41

In diesem Fall wirst du nur mit einem Anwalt weiter kommen. Hat der Händler gesagt, warum er keine Sachmängelhaftung anerkennt?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 8:45

Er sagt, er habe das Auto nur bei einem Händler angekauft und mir dann weiterverkauft.

Er sieht sich nur als Vermittler und hat somit keine Sachmängelhaftung.

Ich solle mich an den andren Händler wenden.

am 3. Januar 2018 um 8:47

Wer steht im Vertrag as Verkäufer? Das Opel-Autohaus oder der Händler bei dem er das Fahrzeug erworben haben will?

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 8:57

Es gibt einen Kaufervertrag zwischen dem Händler und dem Opel Autohaus. (Davon habe ich eine Kopie )

Mit dem Opel Autohaus habe ich keinen schriftlichen Kaufvertrag.

Aber in der Garantie Versicherung steht das Opel Autohaus drin.

am 3. Januar 2018 um 9:06

Du hast von einem Händler ein Fahrzeug gekauft ohne schriftlichen Kaufvertrag? Warum hast du dann eine Garantieversicherung? Prinzipiell bedürfen Verträge nicht der Schriftform, es erleichtert aber die Beweisbarkeit enorm wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt.

Hier passt einiges nicht zusammen und mich beschleicht das Gefühl, dass du im besten Fall äußerst naiv an die Sache herangehst. Du brauchst in jedenfalls einen Anwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt und der dich beraten kann beziehungsweise deine Erfolgsaussichten abschätzen kann. Dies kann nicht jeder Anwalt, sondern sollte in diesem Fall ein Jurist mit entsprechender Erfahrung sein.

Anmerkung: Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Händler so naiv ist und ein Fahrzeug ohne schriftlichen Kaufvertrag an eine Privatperson veräußert.

am 3. Januar 2018 um 9:27

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 3. Januar 2018 um 09:57:10 Uhr:

Es gibt einen Kaufervertrag zwischen dem Händler und dem Opel Autohaus. (Davon habe ich eine Kopie )

Mit dem Opel Autohaus habe ich keinen schriftlichen Kaufvertrag.

Aber in der Garantie Versicherung steht das Opel Autohaus drin.

Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform. Es ist zwar nett das der Opel Händler Dir eine Kopie seines Kaufvertrages mit dem Händler gegeben hat. Es ändert aber nichts daran das Du das Fahrzeug bei dem Opel Händler gekauft hast.

Mit dem anderen Händler hattest Du ja gar keinen Kontakt wie ich annehme.

Ein klarer Fall für den erfahrenen Anwalt der sich auch gut im Vertragsrecht auskennt - weil es jetzt eskaliert ist und für Dich der Opel Händler der Ansprechpartner ist.

Bitte berichte aber weiter - wir sind gespannt wie es weitergeht.

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 9:42

Die Verhandlungen mit dem Händler hat das Opel Autohaus geführt. Das er noch neu TÜV machen muss etc..

Themenstarteram 3. Januar 2018 um 9:45

Ich habe heute Nachmittag einen Termin beim Anwalt.

Bleibt nur zu klären, ob das Auto da stehen bleiben kann/muss.

Ansonsten muss ich heute einen bekannten bitten, das er es mit Hänger erstmal abholt.

Nicht das er doch auf die Idee kommt, dass Auto irgendwie in die Pampa zu stellen. Ich hab's nämlich erstmal abgemeldet, weil ich mir schon sowas dachte, dass da länger dauern wird

Ich will ja nicht gehässig sein, aber so ein Kommunikationsverlauf ist dann vorprogrammiert, wenn man selber gleich am Anfang die grobe Rhetorikkeule rausholt...!

Ansonsten sehe ich für den Händler wenig Chancen sich aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung herauszuwinden...!

Er hat Dein Geld genommen, er hat Dir dieses Fahrzeug verkauft und er kann beim Privatverkauf nichts ausschließen...!

Was sagt denn nun Dein versierter Rechtsfachwirt...?!

-:)

Jetzt mal im Ernst: Du bist schon vorher mit deinen Autokäufen auf die Nase gefallen und das dritte Auto kaufst du ohne Kaufvertrag von einem Fähnchenhändler?

REALLY?

Zitat:

@augenauf schrieb am 3. Januar 2018 um 10:59:01 Uhr:

... das dritte Auto kaufst du ohne Kaufvertrag von einem Fähnchenhändler?

Angeblich ist es ein Opel-Vertragshändler. Ich glaube inzwischen, dass hier bei weitem nicht alle Karten auf dem Tisch liegen und ich bin vorsichtig dem Benutzer hier Recht zu geben.

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