Gewährleistung durch Händler?

Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

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Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

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Zitat:

@princeton schrieb am 14. Januar 2018 um 13:22:49 Uhr:


Ist doch wurscht, ob Jahreswagen oder eine drei Jahre alte Gurke...!

Das ist wurscht, wenn es dem Käufer wurscht ist.

Nicht wurscht ist, ob der Händler im Kundenauftrag - Vertrag mit dem Eigentümer, der er nicht ist - verkauft. Die vom Händler eingestrichene Provision geht den Käufer nichts an.

So aber war es ja nicht beim TE, wenn seine Schilderung zutreffend ist.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 14. Januar 2018 um 11:31:26 Uhr:


Man könnte annehmen, dass der Opelhändler somit im Auftrag des TE bei einem anderen Händler das Fahrzeug besorgt hat. Interessante Konstellation was die Sachmängelhaftung betrifft. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach war der Opel-Händler somit im Auftrag des TE tätig. Somit Erfüllungsgehilfe für den TE. Und ob der Erfüllungsgehilfe für Sachmängel haftet, ich weiß es nicht.Kann jetzt auch das Verhalten des Erfüllungsgehilfen nachvollziehen, der auf einmal haften soll, nur weil er den Wunsch des TE, diesen bestimmten Wagen zu besorgen, erfüllt hat.
Nur wurde dieser beachtenswerte Umstand nicht im Eingangsposting mitgeteilt.
Meines Erachtens hat der Opel-Händler den Sachmangel somit nicht zu vertreten.

der opel händler hat das betreffende fzg von einem
anderen händler gekauft.in diesem kaufvertrag
steht NICHT der endkunde drin.somit verkauft der opel händler
dieses fzg als sein eigentum ganz normal an den endkunden.ich sehe da keine
befreiung der sachmängelhaftung.

was mich allerdings von user florian
brennend interessiert: warum hast du nicht selbst das auto
bei dem händler aus mobile gekauft??wozu der zwischenschritt
über den opelhändler??

Ist schon ärgerlich, dass andere User hier offensichtlich den genauen Wortlaut des Schriftstückes und mündliche Abmachungen kennen und ich nicht. Da kann man ja gar nicht mehr aus voller Feder mitlabern.

@situ
den genauen wortlaut (fakten) entnehme ich den
schilderungen des TE.

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Aha - das ist mir bisher nicht gelungen.

kein problem.nobody is perfect.

Mein Anwalt sagt, wer den Gebrauchtwagen ankauft bzw da im Kaufvertrag steht ist rechtlich verpflichtet etwaige Mängel sprich Sachmängel zu beheben.
Denn der Händler der ihn angekauft Hat, hätte das Fahrzeug vorher einer technischen Prüfung unterziehen müssen.
Tut er das nicht haftet er ganz normal ab Gefahrenübergang

Gibt es überhaupt einen Kaufvertrag?

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 14. Januar 2018 um 14:51:40 Uhr:


Mein Anwalt sagt, wer den Gebrauchtwagen ankauft bzw da im Kaufvertrag steht ist rechtlich verpflichtet etwaige Mängel sprich Sachmängel zu beheben.

Ah - es gibt doch einen Kaufvertrag und nicht nur eine Quittung. Der Lars wusste das ja - sogar was da im Detail drin steht - ich aber nicht.
Im Übrigen irrt dein Anwalt: Er haftet als gewerblicher Verkäufer auch ohne technische Prüfung. Zwischen gewerlichen Parteien geht das ohne.

Zwischen dem Händler und Händler ja.
Den habe ich in Kopie, dem Anwalt vorgelegt.
Zwischen Opel Händler und mir nicht.
Anwalt sagte aber, dass das für die juristische Bewertung keine Rolle spielt.
Auch wenn man vll wirklich sagen könnte das er mir Vermittler ist, wie er es behauptet, vor Gericht bzw für die juristische Bewertung ist der der Käufer

@Lars ein befreundeter Mechaniker hat mir empfohlen, dass ich einen Händler hier bei uns beauftragen soll.
Das Fahrzeug anzukaufen welches ich möchte, weil er kann das dann auch vor Ort technisch zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist. Er handhabt das auch So, bei ihm gab's nie Probleme.
Drum hab ich es auch so gemacht

Und warum? Sinn macht das nur, wenn dann der Endverkäufer auch als solcher auftritt (Verlagerung der Sachmängelhaftung). Hat dir das dein Bekannter nicht erklärt? Ist das am Ende der gleiche, der das mit dem Brief vermasselt hat?

Wenn du das Originalangebot kennst - wie viel hat der Opelhändler aufgeschlagen?

Er hatte nie das Problem, dass ich jetzt habe.

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 14. Januar 2018 um 11:00:34 Uhr:


Ich hab mit dem Händler gesagt das und das Modell würde ich gerne haben.

Wurde dann in Mobile bei einem Händler gefunden.
Er hat dann mit dem Händler verhandelt das Service und Kundendienst neu gemacht werden muss und TÜV neu gemacht werden muss.

Er hat den Opel dann beim Händler mit (Kaufvertrag) angekauft.
Nein es steht da nicht mein Name im Kaufvertrag.
Sondern Verkäufer (Händler) Ankäufer (Händler)

Mir dann verkauft und mit mir noch eine Gebrauchtenwagengarantie abgeschlossen.

ja,der lars kann lesen und sich dinge merken bzw zusammen setzen,zumindest
mit den fakten die ich auf den letzten 11 seiten lesen durfte.
man spürt deinen ärger darüber das du das nicht kannst
aber ich kann dir da auch nicht helfen.
händler->opelhändler: kaufvertrag ja,schriftlich
opelhändler->florian: kaufvertrag ja,mündlich.

mehr weiß ich auch nicht bzw hätte es der florian
sicher erwähnt,wenn die kaufverträge anders lauten
würden und er(oder user situ oder der heilige paulus)
noch zusätzlich drin stehen würde.

@Florian: Das ist keine Antwort.

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