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Gewährleistung durch Händler?
Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?
Beste Antwort im Thema
Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.
Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.
Gruß
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208 Antworten
So ist das - besprich das mit Deinem Anwalt.
Dann bleibt wirklich nur das volle Programm.
Anwalt -> Nachbesserung /Reperatur, wenn nicht-> Klage = Rücktritt vom Kaufvertrag
Zum vollen Programm gehört noch die Erstattung der Kosten für die Anfahrt zur Werkstatt...-:)
Händler hat sich jetzt auch einen Anwalt genommen
Das ist keine Überraschung und zeigt nur, dass man mit Konfrontation nicht unbedingt weiter kommt.
Bin gespannt wie das weiter geht
Das übliche Prozedere. Erst einmal tauschen die Anwälte beider Seiten ein paar Schriftsätze aus.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Januar 2018 um 20:12:45 Uhr:
Das übliche Prozedere. Erst einmal tauschen die Anwälte beider Seiten ein paar Schriftsätze aus.
Eben. Das Ding rollt eben seinen vorgegebenen Weg.
Wenigstens etwas das rollt.
Und wie wäre es, wenn der TE sich zwecks Reparatur auf Basis der abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie an einen „unabhängigen“ OPEL-Händler wendet...?!
Die These, dass nach drei Jahren Nutzung plötzlich Klebstoffreste auftauchen, halte ich ich für "etwas“ weit hergeholt...!
Eine zweite Meinung würde da ja nicht schaden...
-:)
Das mit einer Reperatur einer andren Opel Werkstatt geht ja nicht mehr.
Der Händler hatte der Garantie Versicherung mitgeteilt, dass jemand beim Einbau des Turboladers etwas falsch gemacht hatte.
Und da die Garantieversicherung jetzt Kenntnis hat das der Schaden durch 3te verursacht wurde, zahlen die nichts mehr
Er meint ja auch durch sein Gutachten was er gemacht Hat, dass er dann keine Sachmängelhaftung mehr hat, da dass Gutachten ja belegt das die andre Werkstatt was falsch gemacht hat
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 12. Januar 2018 um 16:56:56 Uhr:
Der Händler hatte der Garantie Versicherung mitgeteilt, dass jemand beim Einbau des Turboladers etwas falsch gemacht hatte.
Warum sollte er das tun?
Würde die Garantie zahlen, hätte er keinen oder deutlich weniger Ärger.
Und sogar noch etwas verdient, weil Du die Karre dort wahrscheinlich hättest reparieren lassen.
Ich glaub die ganze Geschichte immer noch nicht.
Natürlich ist die Geschichte nicht sauber.
Kein seriöser Händler verkauft seine Autos ohne Kaufvertrag. Auch ich als Käufer würde niemals ein Auto ohne Kaufvertrag kaufen. Was dabei heraus kommt, sehen wir hier ja wunderbar.
Man liest hier nur eine Seite der Medaille.