Gewährleistung durch Händler?

Ich kaufte im Oktober einen Opel
Astra GTC Diesel
Neu TÜV, Kundendienst neu, Zahnriemen neu.
Bei einem Händler, nicht im Kundenauftrag.
Ganz normaler Verkauf, Händler an Privat.
Am 27 Dez bin ich mit Motorschaden liegen geblieben.
Hab das Auto abschleppen lassen und zum Händler bringen lassen.
Mit der Aufforderung das er es innerhalb 14 Tagen reparieren soll bzw den mangelfreien Zustand wiederherzustellen hat oder mir ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern hat.
Weiter schrieb ich, dass ich mich in keinsterweise an den Reparaturkosten beteiligen werde. Brief wurde per Einschreiben Einwurf versendet. Wie ist die Aussicht auf Erfolg ?

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Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

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Rechtlich sicher gut, sofern deinerseits kein Verschulden zutrifft. Ob tatsächlich was zu holen ist, bleibt eine andere Frage.

Ordentlicher Umgang miteinander, sieht meiner Ansicht nach, anders aus.

Gruß

Kommt auf den Schaden an.

War das Öl unter Minimum, weil du seit zwei Monaten das rote Lämpchen ignoriert hast, wirst du auf dem Schaden sitzen bleiben.

Mensch, woher sollen wir denn das wissen? Glaskugel?
Und wenn´s um die rechtliche Frage geht, ob das so in Ordnung ist, ob du das richtig gemacht hast, ob das für dich wasserdicht ist... frag (d)einen Anwalt, entweder kostenlose Erstberatung beim Automobilclub, wenn du dort Mitglied bist, Rechtsschutz oder...

Solche Fragen schon an Neujahr...

Öl hab ich am gleiche Tag sogar vorher noch kontrolliert, Ölstand war definitiv okay.

Naja ordentlicher Umgang.
Ich hatte das Autohaus gleich über die Notfallnummer kontaktiert.
Dort schilderte ich das ich einen Leih PKW brauche, weil ich zur Arbeit muss.

Gesagt wurde mir :
Ich habe keinen. Ich solle mir irgendwo einen mieten und das selbst bezahlen.
Am Tel wurde mir auch gesagt, dass sie jetzt Urlaub haben und das nun wahrlich nicht ihr Problem ist.

Diesen Umgang fand ich unter aller Sau, was mich veranlasst hatte diesen Brief zu übersenden

Seltsamer Stil und fragwürdige Umgangsformen des havarierten Themenerstellers...!

-🙂

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So steht es halt auch in einem etwas anderen Licht. Der Leihwagen ist aber nicht deren Problem.

Wenn sie halt paar Tage den Laden schließen, so ist das halt über den Jahreswechsel, bei vielen Firmen. Mit dem Lospoltern tut man sich in den seltensten Fällen einen gefallen.

Jedenfalls sind die Fronten schon mal verhärtet!

Er hätte aber auch einfach sagen können, ich kümmer mich nach den Feiertagen drum und wir finden eine Lösung.

Aber nicht sagen, dass das jetzt nicht sein Problem ist.

Ein befreundeter Rechtsfachwirt sagte mir,
Dass ich ihn schriftlich auffordern soll das Auto zu reparieren, dass ich im Falle des Falles einen Nachweis habe, dass ich ihn schriftlich aufgefordert habe.

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 1. Januar 2018 um 13:43:51 Uhr:


Er hätte aber auch einfach sagen können, ich kümmer mich nach den Feiertagen drum und wir finden eine Lösung.

Aber nicht sagen, dass das jetzt nicht sein Problem ist.

Das sehe ich absolut genauso. Es bleibt aber auch offen, mit wem du Telefonkontakt hattest. Wenn es der Verkäufer war, dann ist es ein Armutszeugnis für den Laden. War es ein Mechaniker, der eventuell Notdienst machte, so sieht es dann schon wieder anders aus.

Es war der Inhaber selbst am Notfalltelefon

Dann wünsche ich viel Glück, beim durchsetzen deiner Käuferrechten.

Eine Ersatzmobilität ist ja auch in der Tat nicht das Problem des Autohauses...!
Dafür gibt es Sixt, Avis, Europcar und Co...
Und vielleicht kann die Werkstatt den vermeintlichen Motorschaden erst einmal verifizieren und einordnen, ob es sich um tatsächlich um einen Schaden handelt, der in die Sachmängelhaftung fällt...!
Ein Marderbiss oder ähnliche Ursachen gehören nicht dazu...!
Aber der befreundete Rechtsfachwirt scheint auf Zack zu sein...-🙂

Da weder du, noch der Verkäufer noch wir wissen, warum das Auto nicht mehr läuft, hilft selbst die größte Glaskugel nicht. Vielleicht verwechselst du auch Mängelhaftung mit Garantie. Der Händler ist nicht verpflichtet, das verkaufte Auto am Laufen zu halten. Er hat lediglich nach zu weisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand.

Kennst du den Spruch "Wie man in den Wald hinein ruft ...."?
Wenn nicht, mach dich mal schlau und denke drüber nach. Und empfehle das auch deinen Wirt.

Es ist nicht immer geschickt, gleich jede Kulanz durch seinen Auftritt aus zu schließen.

Der Händler ist nicht dein Befehlsempfänger und "hat gar nichts zu". Er wird allenfalls gebeten oder aufgefordert.

Auf jeden Fall ist es ein Vorteil das es innerhalb der ersten 6 Monate passiert ist.
Dann ist der Händler beweispflichtig.
Ich hätte mir vor Übergabe an den Händler von Dritter Seite die Art des Motorschadens bescheinigen lassen.

Jetzt sind da noch einige Fragen offen ---- Markenhändler oder Fähnchenhändler und wieviel Km seit dem Kauf gefahren.
Nein - es betrifft nicht die Ansprüche, die du hast, sondern die Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Bei Fähnchenhändlern unterscheide ich immer zwischen alteingesessenen Händlern und solchen, bei denen alle 3 Monate ein anderer Eigentümer das grade neu gegründete Geschäft leitet und vom alten Eigentümer, der jetzt im Ausland wohnt, nur die Fahrzeuge und den Stellplatz übernommen hat.
Das kommt öfter vor als man denkt, denn auch wenn der Name sich nicht geändert hat - dann ist es ein Bruder/Cousin/Vater/Onkel oder Sohn des früheren Händlers.

Der Händler ist seit 30 Jahren der gleiche.
Fachhändler Opel.

Gekauft habe ich das Auto mit 137.000 KM.
Gefahren bin seit Kauf ca 3.000 KM.

Bei 123.000 KM wurde auch ein neuer Turbolader eingebaut (original Opel)

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