Gewährleistung DRINGEND

Audi A3 8P

Moin Miteinander,

ich habe vor 5 Monaten einen Audi bei einem Autohändler in Bayern gekauft. Letzte Woche ist die Klimaanlage ausgefallen und nach dem auslesen des Fehlerspeichers kam die Diagnose: Klimasteuergerät, welches nach Audi ca. 600 € neu kosten würde.

Ich habe gerade den Händler angerufen und ihm den Mangel gemeldet, dieser aber meinte nur das Auto beim Kauf OK war. Er hätte ein Dekra-Gutachten das dies bestätigt. Aus eigener Erfahrung
weiss ich aber das die DEKRA eine rein oberflächliche Prüfung vornimmt und das Klimasteuergerät bestimmt nicht auf Herz und Nieren geprüft wurde!

Normalerweise habe ich 1 Jahr Gewährleistung und die Beweislast liegt diesen Monat noch bei ihm. Sprich er müsste beweisen das der Fehler von mir verursacht worden, was ich mir nicht vorstellen kann weil ich das Auto wie ein Goldstück behandele.

1. Was kann ich dagegen tun das er sich weigert und wie fordere ich meine Rechte ein?
2. Kann er mich zwingen den Wagen in Bayern reparieren zu lassen und wenn ja, wer kommt für Anfahr und Aufenthalt auf? (Komme selbst aus NRW)

Wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir schnell helfen könntet!

12 Antworten

Ja, du musst ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen, was da hieße, du musst zu ihm. Evtl lässt sich das auch über ortsnahe Händler irgendwie regeln, aber mit seinen bisher gemachten Aussagen bezweifel ich das. Notfalls geh zum Anwalt, für sowas bin ich im Rechtschutz

naja ich würde sagen das ist kein verschleißteil also kannst du normalerweise entweder in ne werkstatt bei dir gehen und es reparieren lassen (dann muss er normalerweise zahlen)

oder

du fährst zu ihm (wenn er sagt du musst) dann muss er dir aber entweder fahrtkosten + ersatzwagen bereitstellen oder das auto abholen lassen (so wars mal bei nem bekannten von mir jedoch fährt er opel aber da wirds net anders sein)

Das Zauberwort in diesem Fall heißt: Sachmängelhaftung.

Die DEKRA Gutachten kannst Du in die Tonne treten, ist reine Augenwischerei vor der Kundschaft, die Teile sind das Papier nicht wert.

Zu dem Problem wegen dem Recht das Fahrzeug in Bayern reparien zu lassen, mache dem Händler ganz einfach folgte Rechnung auf:

1 Tag Urlaub von Dir inkl. Lohnersatz
Die Anfahrt zu Ihm und Rückfahrt
Spritkosten
Notfalls Hotel kosten inkl. Verpflegung

Oder er soll das Fahrzeug mit einem Trailer abholen, und Dir einen Leihwagen zur Verfügung stellen, Dein Fahrzeug reparieren, und danach wieder mit dem Trailer anliefern.

Letzte Möglichkeit Du lässt dein fahrzeug vor Ort bei einem 😁 reparien und der Händler in Bayern übernimmt alle Kosten, was Ihm unter dem Strich billiger kommt.

Gruß

Stephan

Das sind echt gute Nachrichten GROßEN DANK EUCH für die schnelle Antworten!

Hoffe das alles auch so läuft!

@ Nachtfalke:

Weisst du ob das mit der Erstattung für Anfahrt und Lohnersatz ihrgendwo im BGB verankert ist?
Wenn ja wäre ein § das beste überhaupt! Falls er mir quer kommen sollte kann ich ihn dann Ding fest machen!

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So die Sache ist für den Herrn erledigt...

Euch möchte ich nochmal herzlich dafür danken das Ihr mir so schnell geholfen habt.

Ich hoffe mal jetzt kann ich euch etwas helfen:

Der § zur Kostenerstattung ist in § 439 Abs. 2 Nacherfüllung BGB verankert:

Der Verkäufer hat die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, inbesondere Transport-, Wege-, Arbeits und Materialkosten zu tragen.

Falls ihr mal ähnliche Probleme haben solltet und der Verkäufer darauf besteht das ihr die Kaufsache am Kaufort reparieren lassen müsst, dann setzt ihm einfach diesen Paragraphen unter die Nase und verlangt die Kosten für Anfahrt und Abwesenheit!!!

Noch ein Tipp:
Befor ihr Anspruch auf die Gewährleistung erhebt guckt wann das Auto gekauft wurde und wer die Beweislast trägt. Wenn der Verkäufer diese besitzt (immer in den ersten 6 Monaten) sprecht lieber mit einem Kfz-Meister und fragt ob der bestehende Fehler euch zu Lasten nachgewiesen werden kann! Wenn nein dann macht ruhig von eurem Recht gebrauch.

Falls ihr einen Mangel nach 6 Monaten geltend machen wollt bedenkt das die Beweislast dann leider bei euch liegt. (Beweislastumkehr)

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von S3 Sexback


So die Sache ist für den Herrn erledigt...

Euch möchte ich nochmal herzlich dafür danken das Ihr mir so schnell geholfen habt.

Ich hoffe mal jetzt kann ich euch etwas helfen:

Der § zur Kostenerstattung ist in § 439 Abs. 2 Nacherfüllung BGB verankert:

Der Verkäufer hat die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, inbesondere Transport-, Wege-, Arbeits und Materialkosten zu tragen.

Falls ihr mal ähnliche Probleme haben solltet und der Verkäufer darauf besteht das ihr die Kaufsache am Kaufort reparieren lassen müsst, dann setzt ihm einfach diesen Paragraphen unter die Nase und verlangt die Kosten für Anfahrt und Abwesenheit!!!

Noch ein Tipp:
Befor ihr Anspruch auf die Gewährleistung erhebt guckt wann das Auto gekauft wurde und wer die Beweislast trägt. Wenn der Verkäufer diese besitzt (immer in den ersten 6 Monaten) sprecht lieber mit einem Kfz-Meister und fragt ob der bestehende Fehler euch zu Lasten nachgewiesen werden kann! Wenn nein dann macht ruhig von eurem Recht gebrauch.

Falls ihr einen Mangel nach 6 Monaten geltend machen wollt bedenkt das die Beweislast dann leider bei euch liegt. (Beweislastumkehr)

Danke!

für wen erledigt - für dich oder den Händler....stellt er sich quer...???

Gruß
Marc

Wann wurde das Fahrzeug gebaut ?

Viele Grüße

g-j🙂

In diesem Fall ist es egal wann das Fahrzeug gebaut worden ist.

Der Händler muss die Kosten dafür tragen = Sachmängelhaftung, was eventuelle Garantie Ansprüche seitens AUDI Betrifft, muss sich der Händler mit AUDI in Verbindung setzen, es kann ja nicht sein das es auf dem Rücken der Kunden gemacht wird.

Gruß

das auto im Okt. 2004 gebaut worden und mit dem Herrn meine ich den Verkäufer 😉

Ja was die Sachmängel angeht hat DerNachtfalke recht...die Gewährleistung trägt der Händler egal wie alt.

Und noch ein Tipp: Passt auf das der Verkäufer in den AGBs keine Ausnahmen einbringt! Also so etwas wie: Gewährleistung gilt nur für Teile im Öl...

Zitat:

Original geschrieben von DerNachtfalke09


In diesem Fall ist es egal wann das Fahrzeug gebaut worden ist.

Warum egal ? Wenn das Fahrzeug im Rahmen der kaufvertraglich geregelten Herstellergarantie wäre, ist das wohl alles andere als egal😉 Aber egal😉

Viele Grüße

g-j🙂

Zitat:

Original geschrieben von S3 Sexback


das auto im Okt. 2004 gebaut worden und mit dem Herrn meine ich den Verkäufer 😉

Ja was die Sachmängel angeht hat DerNachtfalke recht...die Gewährleistung trägt der Händler egal wie alt.

Und noch ein Tipp: Passt auf das der Verkäufer in den AGBs keine Ausnahmen einbringt! Also so etwas wie: Gewährleistung gilt nur für Teile im Öl...

und der Händler weigert sich also dies anzuerkennen und will nichts machen...??? - oder wie redet er sich da raus....hat er das begründet...???

gruß marc

Marc hast du alle Beiträge gelesen? Hat sich doch alles geklärt....

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