Gewährleistung des Händlers ja oder nein?
Hallo erstmal. Ich bin neu und auf eine Empfehlung eines Freundes im Motortalk.
Ich habe mir im August einen Opel Astra J (1 Jahr alt) beim Händler (Bernau)gekauft und am vergangenem Sonntag, bei der Fahrzeugpflege festgestellt, dass mein linker Vorderreifen, auf der Lauffläche, nahe der Außeinseite stärker abgenutzt ist als im restlichen Bereich der Lauffläche. Hab dann noch einmal auf der Autobahn, die Geradeausfahrt freihändig überprüft und festgestellt, dass er leicht nach links zieht.
Ich bin daraufhin zum Autohaus aber in Hamburg. Hier wurde mir gesagt, dass es seit dem Kauf schon relativ viel Zeit vergangen ist und ich deshalb die Achsbermessung, samt Einstellen der Spur selbst zahlen muss.
Ich habe von einem Kollegen heute erfahren, dass ich einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Opel habe und von daher gar nichts bezahlen brauche, weil das in die Gewährleistung des Händlers reinfällt. Es ist mein erster Wagen und deshalb bin ich unbeleckt, was solche Fragen betrifft.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Vielen lieben Dank
Joe
Beste Antwort im Thema
Das fällt mit Sicherheit nicht in die Gewährleistung, denn bei den meisten verstellten Spuren ist die Ursache, dass man etwas schroff über Bordsteine oder Schlaglöcher gefahren ist.
Das Fehlverhalten des Fahrers ist nicht in der Gewährleistung abgedeckt. Sollte jedoch ein Defekt am Fahrwerk die Ursache sein, dann könnte die Gewährleistung greifen. Sehe ich jedoch kritisch.
17 Antworten
Zitat:
@Dreimeterschneemann schrieb am 3. November 2015 um 22:57:19 Uhr:
Reifen links
Das fällt mit Sicherheit nicht in die Gewährleistung, denn bei den meisten verstellten Spuren ist die Ursache, dass man etwas schroff über Bordsteine oder Schlaglöcher gefahren ist.
Das Fehlverhalten des Fahrers ist nicht in der Gewährleistung abgedeckt. Sollte jedoch ein Defekt am Fahrwerk die Ursache sein, dann könnte die Gewährleistung greifen. Sehe ich jedoch kritisch.
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Naja ich bin ein sehr vorsichtiger Fahrer und weiche sogar leicht versenkten Gullideckeln aus. Die Felgen sind null beschädigt bisher. Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich das leichte "Nach-Links-Ziehen" im August auch schonmal auf der Autobahn bemerkt hatte, aber mir nichts weiter dabei , aus Freude über das neue Auto gedacht habe. Habe seit 2004 meinen Führerschein und habe bisher keinen Pkw gebraucht.
Ich hoffe mal nicht, dass das Fahrwerk im Einer ist.
Des Weiteren meinte mein Kollege, dass der Händler mir im ersten halben Jahr der Gewährleistung nachweisen muss, dass der Mangel durch mich entstanden ist und im zweiten halben Jahr ich dem Händler nachweisen muss, dass der Mangel bereits ab Kauf bestand.
Wie viele Kilometer hast du oben?
Dein Fahrzeug fällt auch noch in die 2 Jahres Garantie von Opel - falls ein Teil kaputt ist.
Und ja das stimmt, im ersten Halbjahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht da war.
@Martin, perfekt erklärt.
Gewährleistung:
6 Monate muss der Händler dir beweisen das du was gemacht hast (fast unmöglich).
6-12 Monate muss du dem Händler beweisen das es vorher schon war (fast unmöglich).
Garantie bei Neukauf:
Freiwillig vom Hersteller, allerdings wenn er diese gibt muss er sich auch dran halten.
Wichtige Ausnahmen:
Ob das Auto ein Neuwagen war oder ein Gebrauchter war.
evtl Werksfehler der schon bekannt ist.
Verbrauchsmaterial defekt ist (Sorry hierzu gehört deine Spurstange, Bremsscheiben, Klötze, Türgriffe, ÖL, Wasser, Ölfilter...)
Zitat:
@martin7791 schrieb am 4. November 2015 um 07:43:37 Uhr:
Wie viele Kilometer hast du oben?
Dein Fahrzeug fällt auch noch in die 2 Jahres Garantie von Opel - falls ein Teil kaputt ist.
Und ja das stimmt, im ersten Halbjahr muss der Händler beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht da war.
Seit dem Kauf bin ich jetzt 5000 km gefahren.
5000km ist echt sehr, sehr wenig.
Ich fahre im Jahr ca. 13 0000 km und das ist auch schon popelig.
Ab 20 + km würde sich übrigens erst ein Diesel lohnen.
Zitat:
@IcemountOpel schrieb am 4. November 2015 um 09:55:11 Uhr:
@Martin, perfekt erklärt.Gewährleistung:
6 Monate muss der Händler dir beweisen das du was gemacht hast (fast unmöglich).
6-12 Monate muss du dem Händler beweisen das es vorher schon war (fast unmöglich).Garantie bei Neukauf:
Freiwillig vom Hersteller, allerdings wenn er diese gibt muss er sich auch dran halten.Wichtige Ausnahmen:
Ob das Auto ein Neuwagen war oder ein Gebrauchter war.
evtl Werksfehler der schon bekannt ist.
Verbrauchsmaterial defekt ist (Sorry hierzu gehört deine Spurstange, Bremsscheiben, Klötze, Türgriffe, ÖL, Wasser, Ölfilter...)
Aha. Vielen Dank. ????
Das ist ja ärgerlich. Immerhin bezahlt man ja viel Geld und geht extra zum Händler, damit man im Vergleich zu Privat nen Ansprechpartner hat.
Na ich habe mit meinem Händler Rücksprache gehalten. Der meinte, dass es aufgrund der bisher gefahrenen Kilometer schwierig wird, zu begründen, dass der Mangel schon ab dem Kauf bestand. Morgen weiß ich mehr, da mein Verkäufer Rücksprache mit seinem Verkaufsleiter halten möchte. Daumen drücken...
Wenn sich dein Händler auf sturr stellt - hast du eine Rechtschutzversicherung? Allenfalls die einschalten.
Also für micht es so aus als würden an beiden Reifen die Aussenseiten etwas abgelaufener sein. Wenn ich mich nicht täusche könnte das darauf hindeuten das der Luftdruck zu niedrig ist. Es könnte auch bedeuten das der Vorbesitzer eine recht sportive Fahrweise hat - jede Kurve quasi quitschend genommen.