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Gewährleistung auf Reparatur bei BMW?

BMW 3er E46
Themenstarteram 6. September 2013 um 16:15

Guten Abend,

Am 15.08. ging mir auf der AB bei Göttingen der Turbolader hoch, BMW Göttingen tauschte den Turbo und reinigte die Nebenaggregate und wechselte das Öl. So weit so gut .

Nun stelle ich nach 3 Wochen und 1.500 km fest, dass der Wagen massiv Öl verliert. Vor dem Turboschaden war er trocken. Insofern sehe da ich einen Zusammenhang zur Werkstattarbeit.

Frage:

Kann ich im Rahmen der Gewährleistung in meine Heimat BMW Werkstatt fahren und die Sache reklamieren? Oder verweist man hier auf die ausführende Werkstatt, die 400 km entfernt liegt?

Was denkt ihr?

Danke

320d, Bj 01, Gruß an den "Club der toten Lader.."

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von db w 202

Kann ich im Rahmen der Gewährleistung in meine Heimat BMW Werkstatt fahren und die Sache reklamieren? Oder verweist man hier auf die ausführende Werkstatt, die 400 km entfernt liegt?

Die ausführende Werkstatt ist hier immer der Ansprechpartner.

Wenns eine Werks-Niederlassung ist; also kein Händler; und Du auch Kunde bei einer Werks-Niederlassung bist, könnten die das untereinander ausmachen.

 

Zitat:

Original geschrieben von db w 202

Guten Abend,

Am 15.08. ging mir auf der AB bei Göttingen der Turbolader hoch, BMW Göttingen tauschte den Turbo und reinigte die Nebenaggregate und wechselte das Öl. So weit so gut .

Nun stelle ich nach 3 Wochen und 1.500 km fest, dass der Wagen massiv Öl verliert. Vor dem Turboschaden war er trocken. Insofern sehe da ich einen Zusammenhang zur Werkstattarbeit.

Frage:

Kann ich im Rahmen der Gewährleistung in meine Heimat BMW Werkstatt fahren und die Sache reklamieren? Oder verweist man hier auf die ausführende Werkstatt, die 400 km entfernt liegt?

Was denkt ihr?

Danke

320d, Bj 01, Gruß an den "Club der toten Lader.."

Generell etwas zu Reparaturen. Man sollte immer aufpassen, erst recht wenn ein Auto noch nicht so alt ist.

Wird ein Auto repariert, z.B. an der Karosserie, verliert es in dem Moment die werkseitige Garantie gegen Durchrostung an der bearbeiteter Stelle.

Die Garantie z.B. vom VW Autohaus auf die Arbeit liegt bei 2 Jahren.

Fängt der Wagen nun an der reparierten Stelle an zu rosten, sagen wir nach 3 Jahren, dann hat man weder die Werksgarantie (verfallen wegen Eingriff vom Autohaus), noch die Garantie auf die Arbeit vom Autohaus selbst (da über 2 Jahre her).

Und schon bleibt man der Verlierer und muss die Kosten selber tragen! Das jetzt nur als Beispiel, lässt sich aber auf alles mögliche übertragen.

Von daher finde ich es gut, dass du da im Nachhinein noch ein Auge drauf hast. Am besten sofort anrufen und reklamieren, wenn man blöd abgewiesen wird, vom Rechtschutz unbedingt Gebrauch machen (insofern vorhanden).

aus eigener Erfahrung:

auch ich habe bei uns nach dem Kauf etwas reklamiert und bin zum 150Km entfernten BMW Händler gefahren und nicht zu dem BMW Händler bei mir im Ort. In einem netten Gespräch habe ich dann für 4 Tage einen neuen 5er Vorführwagen bekommen. Der Händler hat alle repariert und gut.

Daher, ruf an und klär das in einem Gespräch. Imo kannst du Kosten für bringen und abholen auf den Händler umlegen, Anspruch auf einen Ersatzwagen hast du nicht, daher wird man sich in einem Gespräch sicher irgendwo einigen.

Die Begründung warum nicht der BMW Händler im Ort --> Fremdrechnung und wird wohl auch dadurch etwas mehr kosten (bspw. Lohnkosten an das BMW Autohaus im Ort)

sl

Ansprechpartner ist immer der Betrieb, welcher repariert hat.

Wenn dieser allerdings weiter als 50km von dir weg ist, kann nicht verlangt werden ,dass du hinfährst. Sie können das Fahrzeug kostenfrei holen und bringen (auf dem Hänger).

In der Regel wird aber eher die Freigabe erfolgen zu einem Händler vor Ort zu gehen.

Zum Beispiel von VentusGL: Das stimmt nicht ganz. Wenn eine Vetragswerkstatt einen Wagen repariert haben Sie sich an die Vorgaben vom Hersteller zu halten. Dadurch verfällt die Garantie eben genau nicht! Sie verfällt für die reparierte Stelle nur dann, wenn nicht nach Herstellervorgaben repariert wurde.

Dann greift die schon erwähnte Sachmängelhaftung des Betriebes (2Jahre).

Wäre es nicht so, verfällt jedes Argument für den (teureren) Gang in die Vertragswerkstatt zu Staub.

Zitat:

Original geschrieben von bmwkn

Zum Beispiel von VentusGL: Das stimmt nicht ganz. Wenn eine Vetragswerkstatt einen Wagen repariert haben Sie sich an die Vorgaben vom Hersteller zu halten. Dadurch verfällt die Garantie eben genau nicht! Sie verfällt für die reparierte Stelle nur dann, wenn nicht nach Herstellervorgaben repariert wurde.

Dann greift die schon erwähnte Sachmängelhaftung des Betriebes (2Jahre).

Wäre es nicht so, verfällt jedes Argument für den (teureren) Gang in die Vetragswerkstatt zu Staub.

Mir ist aber genau dieser Fall bekannt und zwar ganz genau. Das grße VW Autohaus hat repariert, sodass man sich an das Werk gewendet hat mit Bezug auf Werksgarantie. Das Werk aber antwortete, dass die Werksgarantie durch Reparaturarbeiten seitens des VW Autohauses nicht mehr gegeben sei.

Genau das war das Problem. Merkwürdig, wenn das nicht rechtens ist.:confused:

Bei mir umgekehrter Fall: VW Golf V Variant. Frontunfall im Alter von 1,5Jahren.

Repariert bei VW Werkstatt nach Vorgabe. Nun im Alter von sechs Jahren und 348tkm rostete die Haube an den Kanten stark. Wir haben nach der Gewährleistung gefragt (Rostschutzgarantie).

Zuerst wurde abgelehnt mit dem Hinweis, die Haube sei nachlackiert.

Auf den Einwand, es sei ein bei VW reparierter Schaden wurde das überprüft und ein Eintrag im VW System bestätigte das. Die Haube wurde dann problemlos gegen ein Neuteil ersetzt.

Das Fahrzeug war allerdings gemäß dem Garantiebedingungen nur bei VW gewartet.

Gleiches habe ich auch schon bei Rost an Schweller und Heckklappen erlebt. Aussage der Werkstätten aber immer: Wäre der Schaden in einer freien Werkstatt ohne Nachweis der Einhaltung aller Vorgaben repariert worden, gäbe es keine Garantie mehr.

Manche freie Karosseriebetriebe haben allerdings die Schulungen, Werkzeuge und Zertifikate einzelner Hersteller und somit auch die Freigabe zur Garantiekonformen Reparatur.

Das sind zum Beispiel Vertagswerkstätten einzelner Versicherungen.

Es war definitiv nur VW dran und der Wagen hat bis heute ein volles VW Scheckheft, ich kenne das Auto.

Der Grund war soweit ich weiß der, dass der Wagen nicht mehr im Werkszustand war auf Grund dieser Reparatur vom VW Autohaus. Naja vielleicht wollte das Autohaus einfach einen über den Tisch ziehen...

Überall arbeiten Menschen.

Auch hier haben wir des Öfteren schon von seeehr einfallsreichen Aussagen mancher Mitarbeiter in Autohäusern gelesen.;)

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