Gewährleistung bei defekter Airmatic 6 Wochen nach Kauf (Gebrauchtwagen)
Hallo zusammen,
ich habe mir vor 6 Wochen einen E 280 T mit Airmatic zugelegt. Nach dem Kauf hatte ich ein dumpfes Knacken beim Hochfahren des Fahrwerks, aber auch einfach kurz nach Motorstart festgestellt. Hatte mir nichts dabei gedacht, weil es nicht sehr laut und beim Fahren weitgehend nicht vorhanden/hörbar war.
Nun leuchtet im Display "Bitte Werkstatt aufsuchen" mit einem Airmatic-Symbol.
Das Fzg. hat erst 109 Tkm runter, ist aus 03.2006 und wurde Scheckhelfgepflegt.
In wie weit fällt dieser Defekt in die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Händlers? So ein Dämpfer kann gut und gerne 1400 Euro kosten.
Wäre für eure Antworten sehr dankbar.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Es ist zwar schön, das Du uns hier über die aktuelle Rechtslage aufklärst, allerdings scheinst Du es mit derselben auch nicht so genau zu nehmen.
Zu behaupten, jemand hätte einen Vogel, gilt allgemein als Beleidigung. Du solltest vielleicht bei Gelegenheit mal Deine Wortwahl überprüfen, ist vielleicht als guter Vorsatz fürs neue Jahr überlegenswert.
Viele Grüße
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von namtab01
Die Relais sind in den 630 Euro schon drin und eine Dichtigkeitsprüfung des Systems im Anschluss auch.30 Euro Fehlerspeicher auslesen
200 Euro Diagnose
250 Euro Neuer Kompressor + Relais
150 Euro Einbau und Dichtigkeitsprüfung
Wo wohnst Du denn ? Fast 400 € Unterschied ist ja schon heftig ! Ob das allein durch die andere Motorisierung zustande kommt, kann ich fast nicht glauben.
So Freunde, das Leid hat nun ein Ende.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die von mir bereits gezahlten 230 Euro übernehme und der Händler dann für den Rest (400 Euro) aufkommt. Es ist keine schöne Lösung, dass ich trotz Gewährleistung über 1/3 zahlen muss, aber wenigstens wurde es bei MB gemacht und es sind originale Neuteile drin.
Ich hatte zwischenzeitlich auch mit einem Anwalt telefoniert, er sagte mir, dass im Falle einer Klage ich sowieso einen Teil bezahlen müsste, weil mein Auto durch Neuteile aufgewertet(!) wird. Naja, mir wärs lieber, wenn die verbauten funktionieren würden.
Wie dem auch sei, so ist es ausgegangen und wir haben alle etwas gelernt. Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
Gruß
Alex
Zitat:
Original geschrieben von namtab01
So Freunde, das Leid hat nun ein Ende.Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich die von mir bereits gezahlten 230 Euro übernehme und der Händler dann für den Rest (400 Euro) aufkommt. Es ist keine schöne Lösung, dass ich trotz Gewährleistung über 1/3 zahlen muss, aber wenigstens wurde es bei MB gemacht und es sind originale Neuteile drin.
??? hast du irgend ein Problem???
Wie gesagt, hättest ja auch den Händler das machen lassen können aber ohne der Gewissheit was und wie es gemacht wird und dafür nix bezahlen müssen. Versteh gerade nicht wo dein Problem liegt? Hast dich ja selbst darauf eingelassen => der Händler hat dich ja nicht dazu gezwungen?
Auf das "zahlen muss" hast du dich ja selbst eingelassen.
Lg
Zitat:
Original geschrieben von namtab01
Das bedeutet ich fahre jetzt zu Mercedes, lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und schicke den an den Händler, von dem ich meinen Benz habe. Habe ich das richtig verstanden?
Klares NEIN !!!!
Händler muss reparieren, wie ist seine sache.... vielleicht verbaut gebrauchte teile, hat auch recht dafür
Wer was anders behauptet hat null ahnung von Gewährleistung
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Zitat:
@niki9911 schrieb am 25. Januar 2013 um 04:16:02 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von namtab01
Das bedeutet ich fahre jetzt zu Mercedes, lasse mir einen Kostenvoranschlag machen und schicke den an den Händler, von dem ich meinen Benz habe. Habe ich das richtig verstanden?Klares NEIN !!!!
Händler muss reparieren, wie ist seine sache.... vielleicht verbaut gebrauchte teile, hat auch recht dafürWer was anders behauptet hat null ahnung von Gewährleistung
Du hast doch einen Vogel und von der Rechtslage genausoviel Ahnung wie deine Aussage zur Gewährleistung vermuten lässten
@tibre Auch bei solchen Behauptungen wäre es von Vorteil, das Datum des vorherigen Beitrags zu beachten. 😉
Zitat:
@Michi-77 schrieb am 27. Dezember 2017 um 22:42:00 Uhr:
@tibre Auch bei solchen Behauptungen wäre es von Vorteil, das Datum des vorherigen Beitrags zu beachten. 😉
Stimmt wohl, in 4 Jahren haben wir schon 4 Kriege hinter uns und jegliche Verfassung geändert geschweige dem vom Gewährleistungsgesetz. *irronie*
Hier geht es darum dass Leute die dies in der Gegenwart und Zukunft lesen nicht irregeführt werden 🙂
Es ist zwar schön, das Du uns hier über die aktuelle Rechtslage aufklärst, allerdings scheinst Du es mit derselben auch nicht so genau zu nehmen.
Zu behaupten, jemand hätte einen Vogel, gilt allgemein als Beleidigung. Du solltest vielleicht bei Gelegenheit mal Deine Wortwahl überprüfen, ist vielleicht als guter Vorsatz fürs neue Jahr überlegenswert.
Viele Grüße