Getriebeschaden nach Verkauf

VW Golf 4 (1J)

Hallo alle zusammen,

Ich hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt..Hatte mein Auto letzte Woche verkauft...GolfIV 1.6 145000km.
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meint das Getriebe ( bzw der Rückwärtsgang) wäre defekt bzw
macht laute Geräusche. Er war auch schon in der Werkstatt und die meint das es ca 1500,-€ kosten würde ich solle
mich doch an den Kosten beteiligen.....Jetzt die Frage wie ist das den rechtlich ??? habt ihr da eine Idee??😕

Danke

Beste Antwort im Thema

Mann! Es ist echt immer wieder lustig und traurig zugleich zu sehen, wie sich die User hier im Forum auf die Seite des Threaderstellers stellen und versuchen, auf seiner Seite zu stehen, wie hier "Du hast ja nix gesehen", "Du bist kein Fachmann" oder "Hättest es ja nicht wissen können".
Wäre der Threadersteller das "Opfer" und hätte jetzt den Schaden würden alle wiederum schreiben, dass er dies oder jenes versuchen solle usw. Nur die wenigsten wären da noch objektiv.
Ich finde halt, dass man wirklich objektiv bleiben sollte. Jetzt halten alle zum Verkäufer, was ist wenn sich morgen der Verkäufer auch hier meldet und von dem Fall berichtet? Sagen dann auch wieder alle das Gleiche? Egal wie es ist, einer (egal ob Käufer oder Verkäufer) wird als Dummer hingestellt.

Nur so am Rande, das ist jetzt nicht unbedingt auf diesen Sachverhalt bezogen sondern allgemein. Meiner Meinung nach sieht es rechtlich für den Käufer auch schlecht aus aber man sollte versuchen sachlich und korrekt zu bleiben oder?

Das war jetzt meine Meinung. Vielleicht wird es den einen oder anderen stören aber wie gesagt, es ist nichts Persönliches sondern die Art und Weise, wie einem hier manchmal versucht wird zu helfen.

Schönen Abend noch!

Gruß

silverminer

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Mal eine blöde Frage, hast du kein Vertrag vom ADAC oder so genommen? DAmit schließt msnn doch alle Gewährleistungsansprüche aus, oder täusche ich mich da jetzt?
Also ich im September meinen Golf 4 mit knapp 137tkm verkauft habe, hat sich die Käuferin auch 6 Wochen später gemeldet und meinte das die Anlage immer in den Schutzmodus springt und keine Mucke mehr kommt. Meine Frage dann zu ihr " aber als du den Golf gekauft hast, ging sie doch oder? Was soll ich dann jetzt nach über 6 Wochen tun?" das Thema war dann erledigt. Keine Ahnung ob sie sich da ein Kabel gelockert hat oder was kaputt ging.
Ich würde echt mit dem Kaufvertrag zum Anwalt gehen und im die WAHRHEIT sagen und dann wirst du sehen wie es rechtlich ausschaut und ob da evtl was auch dich zukommen könnte.
Ich denke da du ja kein Fachmann bist, hat er kaum Chancen Geld von dir zu erstreiten.

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


Hallo alle zusammen,

Ich hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt..Hatte mein Auto letzte Woche verkauft...GolfIV 1.6 145000km.
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meint das Getriebe ( bzw der Rückwärtsgang) wäre defekt bzw
macht laute Geräusche. Er war auch schon in der Werkstatt und die meint das es ca 1500,-€ kosten würde ich solle
mich doch an den Kosten beteiligen.....Jetzt die Frage wie ist das den rechtlich ??? habt ihr da eine Idee??😕

Danke

Soll der Verkäufer das Getreibe ausbauen lassen und den Schaden per Gutachter nachweisen lassen. Auf Zuruf würde ich gar nichts zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von giovannisbora


du widersprichst dir.
ob er sich etwas dabei gedacht hat, ich unerheblich.
er hat hinweise auf einen schaden wahrgenommen und diese dem käufer beim verkauf verschwiegen. daher kann er den verkäufer nur wegen arglist zur rechenschaft ziehen.

Ich glaube kaum, dass er wegen Arglist dranzukriegen ist. Rückwärtsgänge sind geradverzahnt, daher klingen sie immer lauter. Der TE ist kein KFZ-Spezialist sondern Privatperson, d.h. es ist keine Arglist, wenn es sich "nichts dabei denkt". Vielleicht klingt bei ihm der RG schon so seit er selber das Auto hat? Anders ist es, wenn er klar sagt, dass der RG deutlich lauter geworden ist und deutlich lauter als ihm bekannte, vergleichbare PKW. Dann ist allein dadurch klar, dass "er sich was dabei gedacht hat".

Ich vermute aber eher, dass der Wagen völlig in Ordnung ist und der Käufer seinen Kauf etwas "refinanzieren" will. In jedem Fall - wenn der TE gütlich einen Teil beisteuren will - erst bezahlen, wenn die Reparaturrechung von einem Fachbetrieb vorliegt.

Alex

zahlen würde ich da nichts. auch nicht ein bisschen, damit gesteht man sich ja schon ein, dass man von etwas gewusst haben könnte etc.
wie schon bereits erwähnt wurde, kann von verkäufer nicht erwartet werden, dass er jedes geräusch zu deuten weiß. die frage hierbei ist halt wie stark dieses geräusch, ob man da hätte erkennen müssen, dass etwas nicht stimmt oder es normale betriebsgeräusche sind, die nach so einer laufleistung auftreten können.

der käufer hätte beim kauf diesen mangel entdecken können. eine probefahrt hätte in diesem fall bereits gereicht. bei einem autokauf ist es in der regel üblich vorher eine probefahrt zu machen oder den wagen gleich zu einer prüfstelle zu bringen.
wenn ein käufer bei einem privatkauf so gutgläubig handelt, ist es ja schon fahrlässig.
aus den genannten gründen halte ich eine haftung des verkäufers für ausgeschlossen.
voraussetzung ist halt, dass der verkäufer sich bei dem geräusch wirklich nichts dachte.

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Arglist so ein Blödsinn.
Woher soll der TE wissen ob ein Schaden vorliegt, Autos machen viele Geräusche.
Hätte der TE wissentlich einen Schaden verschwiegen (z.B. Unfallschaden), dann wäre das arglistige Täuschung.
Wenn der Käufer keine Probefahrt macht ist er wohl selber schuld.

Ich würde an deiner Stelle gar nicht reagieren, aber auf keinen Fall irgendetwas einräumen oder zur Sache sagen. Und vor allem würde ich nicht Geld blind irgendwohin überweisen nur weil irgendeine Werkstatt meint irgendeinen Schaden festgestellt zu haben. Der Käufer muss dir erstmal etwas nachweisen. Und im WWW bist du zum Glück noch anonym, wer von uns weiß überhaupt ob das nicht alles sowieso erfunden ist.

Wenn du dir unsicher bist lass dich von einem Fachmann beraten ob dein Vertrag ausreicht in dieser Sache.
Was du allerdings mit deinem Gewissen machst musst du selbst entscheiden.

Sehe ich auch so....vor allen Dingen würde ich jetzt mal die Klappe halten und nicht so viel hier im Internet breittreten, denn MT kennt ja wohl schon fast jeder.....

Ich würd jetzt mal gar nix tun. Autos bei 1..2..3. ohne Probefahrt kaufen...... selber schuld !!!
Vermutlich liest der Käufer aber kein MT, sonst würde beim Kauf eines 4er Golf auf bestimmte Dinge achten...und dazu gehört eben nunmal das Getriebe.

Also Gosch halte....

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


...ich will ja auch nicht unfähr sein der arme...hat sein Sparschwein
geschlachtet und seinem Sohn ein Auto gekauft....hmmmm nicht so leicht die Situation..🙄

Rechtlich ist die Lage ja eindeutig, da du ja die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

An deiner Stelle würde ich mit dem Käufer nun erstmal abklären, ob wirklich am Getriebe was ist, was gemacht werden muß. Wenn es ein DUU/DUW Getriebe ist, kann es früher oder später eh zu den bekannten Nietenproblemen kommen.

Am besten noch mal die Meinung einer anderen Werkstatt einholen lassen.

Meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten (Beweis ist für den Käufer nicht möglich)

1. Du hast das als normale Betriebsgeräusche bei der Laufleistung gedeutet: PECH für den Käufer (natürlich kann der Käufer vor Gericht gehen und ein Gutachter entscheidet, ob das normale Betriebsgeräusche waren).

2. Du hast Dir folgendes gedacht: "Besser ich verkauf den Wagen, vielleich kündigt sich da ein Schaden an" Arglist.

Die Frage ist, wie schlimm die Geräusche wirklich waren...
Aber normalerweise werden bei 321meins eh nur solche Wagen verkauft, wo es einem lieber ist wenn der Käufer nicht zu nahe wohnt 😉)

Und nochwas: WIE KANN MAN SICH NUR BEI EBAY EIN AUTO KAUFEN???????????

Zitat:

Und nochwas: WIE KANN MAN SICH NUR BEI EBAY EIN AUTO KAUFEN???????????

Das geht 😁 Man muss nur den richtigen Verkäufer finden. Hab meinen bei Ebay von VR Leasing gekauft. Super Zustand, keine Kratzer und läuft wie nen Uhrwerk ... das ganze gab es dann noch mit Garantie und nettem Service. Und bei der abholung wurde ich noch extra gefragt ob ich den Wagen denn nun möchte oder nicht

Klar gibt es bei Ebay Betrüger die Ihren Schrott bestmöglich loswerden möchten. Nur solche gibt es überall

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


der Käufer hatte es für sein Sohn 17 Jahre gekauft und jetzt hat er halt Angst das das Getriebe jeden Augenblick kapputt gehen könnte...

Vielleicht hat der Sohnemann ne Probefahrt gemacht und nicht gewusst für was das linke Pedal ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


Wir hatten auch einen Vertrag abgeschlossen hatte auch angegeben "so gesehen so gekauft"

wo ist das Problem? 😉

Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


er hatte nicht einmal
eine Proebefahrt gemacht....

und nochmal selbst Schuld !

Ich hatte damals meinen 4er über Autoscout verkauft, an einen Türken... ( ich sag nix ) Er kam etwa von 150km angereist. Er hatte einen Kollegen dabei. Dann fingen sie an sie feilschen ( der Preis war ausgemacht und FEST ) Ich machte denen dann klar,dass sie das Auto für 7500€ (der ausgemachte Preis) nehmen oder wieder heimfahren sollen. Sie nahmens mit 😁 So long...

2 Monate (!) später ruft er mich an. Der Sicherungskasten brannte (!). Ich hab solche SML dran gebaut,das ist nur wegen denen.. Ich soll das Auto wieder nehmen und das Geld zurück zahlen 😁...

Ich hatte da sofort meinen RA eingeschalten und die bekamen Post. Seit dem hab ich nie wieder was von denen gehört.

Dies wollte ich schnell loshaben ^^

Viele Grüße
Domi

Moin

Das Schlimme ist ja ,dass die Leute ein neuwagen erwarten.
Der Wagen darf keine Kratzer, beulen oder sonstige schäden haben.
Am besten er hat ne Vollausstattung und kostet keine 5000€.

Wenn die Leute Garantie wollen müssen sie halt ein paar tausen € beim Händler lassen.

Aber von Privat soll man doch kein Auto erwarten was wirklich 100% in Ordung ist.

Schließlich sind die meisten alles Laien und können sowas garnicht wissen.

Wenn der Käufer meint, keine Probefahrt zu machen hat auf einer Seite selber schuld.

Desweiteren machen die Golf IV Getriebe sowieso probleme.Und dies kann man sich mit sicherheit Schriftlich geben lassen.

Also muss der Käufer davon ausgehen,dass früher oder später das Getriebe auseinander ballert.

Bevor ich ein Auto kaufe fahre ich es und gucke es mir an.

Falls ich nicht viel ahnung habe fahre ich zum Tüv.
Die machen ein Gebrauchtwagen Check.Da wird wirklich alles kontrolliert.

Dieser kostet xx€. Das erspart einem aber eine menge ärger mit Rechtsanwälten und vor allen dingen Geld und Nerven.

Wie schon gesagt fahrt zum Rechtsanwalt und lass ich beraten.

MfG
Schapy

Zitat:

Original geschrieben von LordVader81



Zitat:

Original geschrieben von hakiblau


Danke Jungs für eure Hilfe....ich habe das Auto über 1...2...3... verkauft da hatte ich alle Art von Gewährleistungen
ausgeschlossen...der Käufer hatte es für sein Sohn 17 Jahre gekauft und jetzt hat er halt Angst das das Getriebe
jeden Augenblick kapputt gehen könnte...
Wir hatten auch einen Vertrag abgeschlossen hatte auch angegeben "so gesehen so gekauft" er hatte nicht einmal
eine Proebefahrt gemacht....War ein Vater der etwas wenig Ahnung hatte....is ja auch egal aber ich denke auch das ich mich ein wenig an der Sache beteiligen sollte....so ca 250,- 300€ wäre auch angemessen oder.🙄
Das Problem dass du ihn nicht auf die Geräusche hingewiesen hast, die dir ja aufgefallen sind und daher wohl nicht normale Betriebsgeräusche waren, das "so gesehen so gekauft" gibt es in D und Ö nicht, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Ich würd ihm wirklich irgendwas anbieten, den Getriebeölwechsel oder dergleichen.
Aber anscheinend ist ja ohnehin noch kein Schaden aufgetreten.

Moin,

Leute bleibt mal realistisch. Man kann einen Käufer nicht alle Geräusche am Fahrzeug erklären und das muss man als Techniklaie auch nicht! Autos machen Geräusche, muss ich deshalb bei einem Verkauf auf die Abrollgeräusche der Reifen hinweisen? Würde das einer von euch tuen?

Es gibt genug sher gute Kaufverträge zum downloaden (mobile, adac und co.) mit denen mit 100% sicher da steht.

In den hier beschreiben Fall wäre es für ein Anwalt sogar noch leichter wenn der VK bei ebay schon als Privatperson angemeldet ist, da schützen ihn sogar die ebay AGBs...

Also von mir würde der Käufer keinen Cent sehen. Ich würde aber auch kein Auto bei ebay verkaufen. Habe meinen alten V5 auch mit 2-3kleinen Mängeln verkauft, das war aber dem Händler der ihn abgeholt hat total egal...

MfG

Hallo,

ihr legt euch alle zusammen zu sehr darauf fest, dass die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen wurde... Sofern dies nämlich nicht geschah, ist die ganze Fragerei bezügl. welche Geräusche hätten angeben werden müssen hinfällig.
Wir wissen nach viel vor nicht was für ein Vertrag verwendet wurde.

Grüße

PS: @wing: auch die Vertäge von ADAC etc. sind nicht 100%ig; da gibts genügend "Angriffspunkte".

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