Getriebeschaden nach Verkauf
Hallo alle zusammen,
Ich hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt..Hatte mein Auto letzte Woche verkauft...GolfIV 1.6 145000km.
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meint das Getriebe ( bzw der Rückwärtsgang) wäre defekt bzw
macht laute Geräusche. Er war auch schon in der Werkstatt und die meint das es ca 1500,-€ kosten würde ich solle
mich doch an den Kosten beteiligen.....Jetzt die Frage wie ist das den rechtlich ??? habt ihr da eine Idee??😕
Danke
Beste Antwort im Thema
Mann! Es ist echt immer wieder lustig und traurig zugleich zu sehen, wie sich die User hier im Forum auf die Seite des Threaderstellers stellen und versuchen, auf seiner Seite zu stehen, wie hier "Du hast ja nix gesehen", "Du bist kein Fachmann" oder "Hättest es ja nicht wissen können".
Wäre der Threadersteller das "Opfer" und hätte jetzt den Schaden würden alle wiederum schreiben, dass er dies oder jenes versuchen solle usw. Nur die wenigsten wären da noch objektiv.
Ich finde halt, dass man wirklich objektiv bleiben sollte. Jetzt halten alle zum Verkäufer, was ist wenn sich morgen der Verkäufer auch hier meldet und von dem Fall berichtet? Sagen dann auch wieder alle das Gleiche? Egal wie es ist, einer (egal ob Käufer oder Verkäufer) wird als Dummer hingestellt.
Nur so am Rande, das ist jetzt nicht unbedingt auf diesen Sachverhalt bezogen sondern allgemein. Meiner Meinung nach sieht es rechtlich für den Käufer auch schlecht aus aber man sollte versuchen sachlich und korrekt zu bleiben oder?
Das war jetzt meine Meinung. Vielleicht wird es den einen oder anderen stören aber wie gesagt, es ist nichts Persönliches sondern die Art und Weise, wie einem hier manchmal versucht wird zu helfen.
Schönen Abend noch!
Gruß
silverminer
43 Antworten
Wenns Privat ist und es ist nicht grad ein guter Bekannter/Verwandter kanner Dich mal. Steckst ja nicht drin im Motor.
Wenn Du Händler bist, bist Du Böse 😁
wie siehts eigentlich mit nen vertrag aus? auch privatverkäufer können ja einen anlegen.
ansonsten hat halt der käufer pech gehabt mehr nicht.
Oder stellst Deine Frage mal hier klick mich
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Nee ich bin Privatperson....ich habe zwar die Geräusche gehört beim rückwärts fahren aber ich habe mir
ehrlich gesagt nichts dabei gedacht.....die anderen Gänge funktionierten das Auto lief einwandfrei...jetzt
unterstellt er mir Arglistigetäuschung vor....is echt zum kotzen......ich hätte es anscheinend angeben müssen....
Gekauft wie gesehen. Woher sollst du als Privatperson wissen was ist und wie sich was anhören soll? Kann keiner verlangen von dir, da der Typ ne probefahrt gemacht hat (oder nicht?) und nichts bemängelt hat ist es nicht dein Problem...
Beantworte doch mal die Frage bezüglick des Kaufvertrages. Falls es einen gibt, was steht drin? Ganz so einfach wie viele hier schreiben ist es nämlich nicht.
Grüße
Meiner macht auch Geräusche, und? Mach ich die Musik lauter, dann ist weg.
Hatta Schumi recht. Bist ja kein Fachmann.
Stell mal lieber da im Rechtsforum. Denke nicht das hier Anwälte unterwegs sind, oder doch? 😁
rein rechtlich: wenn du privatverkäufer bist und die sachmangelhaftung (gewährleistung) wirksam ausgeschlossen hast und den mangel nicht kanntest bzw. arglistig verschwiegen hast dann bist du aus dem schneider. du bist nicht verpflichtet, dich am schaden zu beteiligen oder den wagen zurückzunehmen.
moralisch: war es für dich ein 'guter" verkauf? bist du mit dem erlös zufrieden? ich würde mich jedenfalls mit einer symbolischen summe an den reparaturkosten beteiligen...
vor allem - wie ich gerade erst gelesen habe - wenn du die geräusche beim rückwärtsfahren gehört hast, dieses jetzt auch dem käufer zugegeben hast bzw. der ganzen großen welt des www nun auf die nase bindest, würde ich als käufer auch von arglistiger täuschung ausgehen. dann sieht es schlecht aus für dich. ich würde daher überlegen, ob es nicht einfacher wäre, sich an den kosten zu beteiligen als es auf einen langwierigen streit ankommen zu lassen...
bei mir gäb es da gar keine großartige diskussion gekauft wie gesehen, selbst ohne probefahrt fertig
Zitat:
Original geschrieben von giovannisbora
moralisch: war es für dich ein 'guter" verkauf? bist du mit dem erlös zufrieden? ich würde mich jedenfalls mit einer symbolischen summe an den reparaturkosten beteiligen...
wie hoch ist denn eine "symbolische summe"? 1€?100€ bei einer reperatur vonn 1500€?
edit: oh das wurd ja zu nem 2.ten post, naja ich muss mich erst an die neuen symbole gewöhnen 😁
Du hast die Geräusche gehört. darauf hättest du ihn hinweisen müssen.
Und dann ist entscheidend ob es einen Kaufvertrag gibt in dem die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, geht zwischen Privatpersonen, oder nicht.
Daher ganz wichtig die Frage nach dem Kaufvertrag. Aber selbst dann kann er dich noch immer wegen Irrtums drankriegen und den Vertrag auflösen. Arglist wird man dir nicht vorwerfen können da du die Geräusche zwar gehört hast dir aber nichts dabei gedacht hast.
Deswegen IMMER einen Vertrag machen in dem alles genau geregelt ist und vor allem die Gewährleistung ausschließen.