Getriebeschaden nach Verkauf
Hallo alle zusammen,
Ich hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt..Hatte mein Auto letzte Woche verkauft...GolfIV 1.6 145000km.
Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meint das Getriebe ( bzw der Rückwärtsgang) wäre defekt bzw
macht laute Geräusche. Er war auch schon in der Werkstatt und die meint das es ca 1500,-€ kosten würde ich solle
mich doch an den Kosten beteiligen.....Jetzt die Frage wie ist das den rechtlich ??? habt ihr da eine Idee??😕
Danke
Beste Antwort im Thema
Mann! Es ist echt immer wieder lustig und traurig zugleich zu sehen, wie sich die User hier im Forum auf die Seite des Threaderstellers stellen und versuchen, auf seiner Seite zu stehen, wie hier "Du hast ja nix gesehen", "Du bist kein Fachmann" oder "Hättest es ja nicht wissen können".
Wäre der Threadersteller das "Opfer" und hätte jetzt den Schaden würden alle wiederum schreiben, dass er dies oder jenes versuchen solle usw. Nur die wenigsten wären da noch objektiv.
Ich finde halt, dass man wirklich objektiv bleiben sollte. Jetzt halten alle zum Verkäufer, was ist wenn sich morgen der Verkäufer auch hier meldet und von dem Fall berichtet? Sagen dann auch wieder alle das Gleiche? Egal wie es ist, einer (egal ob Käufer oder Verkäufer) wird als Dummer hingestellt.
Nur so am Rande, das ist jetzt nicht unbedingt auf diesen Sachverhalt bezogen sondern allgemein. Meiner Meinung nach sieht es rechtlich für den Käufer auch schlecht aus aber man sollte versuchen sachlich und korrekt zu bleiben oder?
Das war jetzt meine Meinung. Vielleicht wird es den einen oder anderen stören aber wie gesagt, es ist nichts Persönliches sondern die Art und Weise, wie einem hier manchmal versucht wird zu helfen.
Schönen Abend noch!
Gruß
silverminer
43 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von breakerxvii
wie hoch ist denn eine "symbolische summe"? 1€?100€ bei einer reperatur vonn 1500€?
kommt auf den verkaufspreis an. für mich wäre eine symbolische beteiligung 500€.
damit hat es sich aber wohl erledigt. immerhin scheint der OP dem käufer ja bereits mitgeteilt zu haben, dass er die geräusche ebenfalls vor dem verkauf schon kannte und im verkaufsgespräch diese nicht erwähnt hat. zu allem übel hat er ja dann auch noch im www davon berichtet... sieht also nicht gut aus.
daher wäre es ratsam, sich mit dem käufer irgendwie zu einigen. evtl. ist er ja mit einer finanziellen beteiligung zufrieden oder der OP besorgt günstig irgendwo ein ersatzgetriebe oder sonstwas. ansonsten drohen anwalt -> gericht -> vergleich oder schlimmeres. und davon ist alles schlimmer, aufwendiger und vor allem teurer, als sich jetzt an den kosten zu beteiligen.
btw: ich vertrete nicht die meinung mancher anderer poster, dass man als 'normalmensch' die geräusche beim rückwärtsfahren als bedenkenlos abhaken kann und beim verkauf nicht anzugeben braucht. sobald ein fahrzeug abnormale geräusche beim fahren von sich gibt, deutet dieses auf einen (größeren oder kleineren) defekt hin, den man tunlichst angeben sollte... -> arglistige täuschung!
schönen gruß
jo
Danke Jungs für eure Hilfe....ich habe das Auto über 1...2...3... verkauft da hatte ich alle Art von Gewährleistungen
ausgeschlossen...der Käufer hatte es für sein Sohn 17 Jahre gekauft und jetzt hat er halt Angst das das Getriebe
jeden Augenblick kapputt gehen könnte...
Wir hatten auch einen Vertrag abgeschlossen hatte auch angegeben "so gesehen so gekauft" er hatte nicht einmal
eine Proebefahrt gemacht....War ein Vater der etwas wenig Ahnung hatte....is ja auch egal aber ich denke auch das ich mich ein wenig an der Sache beteiligen sollte....so ca 250,- 300€ wäre auch angemessen oder.🙄
na kommt darauf an, ich kenne kein Schaltgetriebe dass beim rückwärts fahren keine Geräusche macht. Die nehmen mit der Laufleistung zu da das Getriebe zunehmend Spiel hat, was da normal und nicht normal ist ist wirklich sehr schwer zu sagen, ich würde ihm anbieten einen Getriebeöl Wechsel zu machen (soll man nicht glauben was das bringen kann), da bist du in der Mietwerkstatt mit 70€ dabei, eine komplette Getriebeüberholung wie der Käufer das wohl gerne hätte ;-) ist nicht zeitwertgerecht. Andernfalls Rückgängigmachung anbieten aber keinesfalls die Reparatur bezahlen.
lg
Peter
also ich bleib bei meiner meinung und sie wurde durch deinen vertrag nur noch gestärkt: keine gewährleistung, gekauft wie gesehen, keine probefahrt -> Zahllast der rechnung muss der käufer zahlen, und das komplett
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von LordVader81
Du hast die Geräusche gehört. darauf hättest du ihn hinweisen müssen.[...]
Aber selbst dann kann er dich noch immer wegen Irrtums drankriegen und den Vertrag auflösen. Arglist wird man dir nicht vorwerfen können da du die Geräusche zwar gehört hast dir aber nichts dabei gedacht hast.
du widersprichst dir.
ob er sich etwas dabei gedacht hat, ich unerheblich.
er hat hinweise auf einen schaden wahrgenommen und diese dem käufer beim verkauf verschwiegen. daher kann er den verkäufer
nurwegen arglist zur rechenschaft ziehen. wegen irrtums einen vertrag einfach so auflösen zu können, wäre mir neu...
Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
hatte auch angegeben "so gesehen so gekauft"
Das ist leider kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.
Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
er hatte nicht einmal eine Proebefahrt gemacht....
Das wiederum geht dann wieder zu Lasten des Käufers.
Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
ich denke auch das ich mich ein wenig an der Sache beteiligen sollte....so ca 250,- 300€
Warum? Überweist Du mir auch 300,- Euro, wenn ich Dir meine Kontonummer gebe?
Was dem Käufer passiert ist, ist das Risiko eines Privatkaufes. Deshalb ist das Auto ja u.a. günstiger gewesen als vom Händler.
Es gibt IMHO nur 2 Möglichkeiten:
1. Du hast die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen --> dann wirst Du komplett zahlen müssen (sofern er Dich per gewonnener Klage dazu zwingt)
2. Du hast die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen --> die Reparaturkosten trägt alleine der Käufer
Wenn Du ihm einen Teilbetrag ersetzt, könnte das auch als Schuldanerkenntnis gewertet werden, daher würde ich das nicht machen.
Ich an Deiner Stelle würde gar nichts unternehmen. Erst auf einen Brief von einem RA reagieren und evtl. eine Klagezustellung abwarten. Bis dahin muss der Käufer erst einmal Geld vorlegen (spät. beim Einreichen einer Klage) und das tun dann doch die wenigsten.
Gruß,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
Danke Jungs für eure Hilfe....ich habe das Auto über 1...2...3... verkauft da hatte ich alle Art von Gewährleistungen
ausgeschlossen...der Käufer hatte es für sein Sohn 17 Jahre gekauft und jetzt hat er halt Angst das das Getriebe
jeden Augenblick kapputt gehen könnte...
Wir hatten auch einen Vertrag abgeschlossen hatte auch angegeben "so gesehen so gekauft" er hatte nicht einmal
eine Proebefahrt gemacht....War ein Vater der etwas wenig Ahnung hatte....is ja auch egal aber ich denke auch das ich mich ein wenig an der Sache beteiligen sollte....so ca 250,- 300€ wäre auch angemessen oder.🙄
Das Problem dass du ihn nicht auf die Geräusche hingewiesen hast, die dir ja aufgefallen sind und daher wohl nicht normale Betriebsgeräusche waren, das "so gesehen so gekauft" gibt es in D und Ö nicht, ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Ich würd ihm wirklich irgendwas anbieten, den Getriebeölwechsel oder dergleichen.
Aber anscheinend ist ja ohnehin noch kein Schaden aufgetreten.
Zitat:
Original geschrieben von giovannisbora
du widersprichst dir.Zitat:
Original geschrieben von LordVader81
Du hast die Geräusche gehört. darauf hättest du ihn hinweisen müssen.[...]
Aber selbst dann kann er dich noch immer wegen Irrtums drankriegen und den Vertrag auflösen. Arglist wird man dir nicht vorwerfen können da du die Geräusche zwar gehört hast dir aber nichts dabei gedacht hast.
ob er sich etwas dabei gedacht hat, ich unerheblich.
er hat hinweise auf einen schaden wahrgenommen und diese dem käufer beim verkauf verschwiegen. daher kann er den verkäufer nur wegen arglist zur rechenschaft ziehen. wegen irrtums einen vertrag einfach so auflösen zu können, wäre mir neu...
Es war keine Arglist da er sich bei den Geräuschen nichts gedacht hat. Irrtum heißt der Käufer hätte bei Wissen über diese Geräusche den Vertrag nicht abgeschlossen, sprich das Auto erfüllt nicht die Eigenschaften die beim Vertrag ausbedungen waren. Und da über Geräusche nichts drinnensteht ist davon auszugehen dass der Käufer das Auto nicht gekauft hätte wenn er gewußt hätte dass der Rückwärtsgang unnatürliche Geräusche erzeugt. Sprich Irrtum.
wer bei ebay ein auto kauft ist selber schuld ehrlich!
er kann es sich ja angucken und probefahren. aber einfach auf ein auto bieten ohne zu wissen wie es fährt und sich anhört....selbst schuld.
also aus meiner sicht musst du da nix leisten! zudem bist du kein autofachmann was man von einer pivatperson auch nicht verlangen kann. es kann niemand anhand von geräuschen die sein auto macht sagen ja da fliegt bald das getriebe weg oder der auspuff fällt ab;-)
die gewährleistung ist ausgeschlossen worden also auch rechtens. da brauchste nix zahlen.
ich sehe das auch so. wenn du was zahlst kann das als teilschuldanerkenntnis vorgericht gelten. von daher pech für den käufer.
Das mit der Teilschuld leuchtet mir echt ein...ich will ja auch nicht unfähr sein der arme...hat sein Sparschwein
geschlachtet und seinem Sohn ein Auto gekauft....hmmmm nicht so leicht die Situation..🙄
würde nichts zahlen, da du nicht musst.alles andere kann evtl. blöde enden für dich, lass es sein.Zitat:
Original geschrieben von hakiblau
Das mit der Teilschuld leuchtet mir echt ein...ich will ja auch nicht unfähr sein der arme...hat sein Sparschwein
geschlachtet und seinem Sohn ein Auto gekauft....hmmmm nicht so leicht die Situation..🙄
du hast alles ausgeschlossen-ende
Mann! Es ist echt immer wieder lustig und traurig zugleich zu sehen, wie sich die User hier im Forum auf die Seite des Threaderstellers stellen und versuchen, auf seiner Seite zu stehen, wie hier "Du hast ja nix gesehen", "Du bist kein Fachmann" oder "Hättest es ja nicht wissen können".
Wäre der Threadersteller das "Opfer" und hätte jetzt den Schaden würden alle wiederum schreiben, dass er dies oder jenes versuchen solle usw. Nur die wenigsten wären da noch objektiv.
Ich finde halt, dass man wirklich objektiv bleiben sollte. Jetzt halten alle zum Verkäufer, was ist wenn sich morgen der Verkäufer auch hier meldet und von dem Fall berichtet? Sagen dann auch wieder alle das Gleiche? Egal wie es ist, einer (egal ob Käufer oder Verkäufer) wird als Dummer hingestellt.
Nur so am Rande, das ist jetzt nicht unbedingt auf diesen Sachverhalt bezogen sondern allgemein. Meiner Meinung nach sieht es rechtlich für den Käufer auch schlecht aus aber man sollte versuchen sachlich und korrekt zu bleiben oder?
Das war jetzt meine Meinung. Vielleicht wird es den einen oder anderen stören aber wie gesagt, es ist nichts Persönliches sondern die Art und Weise, wie einem hier manchmal versucht wird zu helfen.
Schönen Abend noch!
Gruß
silverminer
Hmm und zu den "Geräuschen" des Rückwärtsganges. Hatte mein Golf 4 beim Kauf auch, hatte der Händler auch drauf hingewiesen, ich fand das das richtig übel klang. War letzlich der Rückwärtsgang kaputt (ein Stück aus dem Zahnrad gebrochen) wurde dann ordnungsgemäß repariert und so. Naja auf jedenfall meinte der Händler, das er als er den Schaden festgestellt hatte, mit dem von dem er gekauft hatte gesprochen hat, und sich mit ihm auf 300€ Abzug vom Preis geeinigt hat. Ich würde allerdings von einer Beteiligung an der Rep des verkauften Autos abhängig machen ob der Preis marktüblich war, oder drüber oder drunter lag. Und wer ein Auto kauft ohne es Probefahren, naja irgendwie ist so jemand es selber Schuld wenn dann nicht alles in Ordnung ist.
Hi
An deiner Stelle würde ich zum Anwalt fahren und ihm den Kaufvertrag sowie den ganzen Sachverhalt zeigen/erklären.
Dann weist du definitiv bescheid was nun sache ist.
Falls du dich an den kosten beteiligen willst würd ich dies auch Schriftlich festhalten.
Das Problem was ich nun sehe ist,dass wenn du nun eine zahlung machst er z.B. auch mit anderen "defekten"ankommt.
Sicherlich ist der Käufer immoment der dumme jedoch kauft man kein Auto ohne es Probefahren zu haben.
Falls du als Verkäufer ein schlechtes gewissen hast kannst du das Auto zurück nehmen :-) .
MfG
Schapy
Hallo aus Kassel,
hab hier so mitgelesen und kann mir ein Kommentar nicht verkneifen...
scheint leider bei manchen Zeitgenossen der "Geiz ist geil" Mentalität so einzureißen
z.B. bei 1..2..3 nach Erhalt des Artikels rumzumäkeln..mit Anwalt drohen ..nachträgliches Preisdrücken ..das ganze Programm..echt übel
macht kein Spass mehr in der Bucht ( nicht nur mit Autos..) diese tour fahren jetzt viele
auch bei privat verkauften Autos, bei meinem Wintergolf für sage und schreibe 550 Euro kam der Käufer auch ne Woche später..das Getriebe mache so komische Geräusche ( Golf 2 mit 160000km Bj 90), hab angeboten um des lieben Frieden willens er möge mir das Auto wiederbringen..abzügl. der von ihm gefahrenen Kilometer, ich hab nie wieder was gehört in der Sache..Fall klar oder? ein bisschen nachkobern...funktioniert bei mir nicht
Freundliche Grüße aus der Documenta Stadt
Klaus