Getriebe defekt, Gebrauchtgarantie?
Hallo an alle,
bei meinem 1,6er 16V Bora scheint das Getriebe hinüber zu sein. Ich muss sehr oft nochmals kuppeln, der 1. 3. 5. Gang ist sowas von sauschwer einzulegen....Das komische dabei: Meist nur wenn er warm ist!
Das Autohaus hat das Getriebe nun schon viermal feinjustiert, ohne Erfolg. Nun die alles entscheidente Frage:
In der Gebrauchtgarantie steht Getriebe dabei, Autohaus meint, wenigstens 400 Piepen Eigenanteil? Ich hab die Kiste erst seit Januar!!
24 Antworten
Re: Getriebe defekt, Gebrauchtgarantie?
Zitat:
Original geschrieben von rm779
Hallo an alle,
bei meinem 1,6er 16V Bora scheint das Getriebe hinüber zu sein. Ich muss sehr oft nochmals kuppeln, der 1. 3. 5. Gang ist sowas von sauschwer einzulegen....Das komische dabei: Meist nur wenn er warm ist!
Das Autohaus hat das Getriebe nun schon viermal feinjustiert, ohne Erfolg. Nun die alles entscheidente Frage:
In der Gebrauchtgarantie steht Getriebe dabei, Autohaus meint, wenigstens 400 Piepen Eigenanteil? Ich hab die Kiste erst seit Januar!!
Eigentlich müsste das Getriebe komplett über Garantie gehen. Noch dazu, hättest du gesetzlich nach 2 Nachbesserungen, sowieso ein neues fordern können.
MFG Markus
Zitat:
Original geschrieben von rm779
Gilt das denn auch für die Gebrauchtgarantie?
Das mit den Nachbesserungen ? Das gilt immer, egal bei welcher Garantie.
MFG Markus
Also wenn mich nicht alles täuscht, ist es mit der Gebrauchtwagen Garantie wohl etwas anders. Wenn das Autohaus jetzt das Getribe gewechselt hätte, dann hätte ich Teilegarantie und da gilt das wohl. Aber aus der gesetzlichen Garantie bin i eh raus, habe die Gebrauchtwg.G. mit beim Kauf abgeschlossen. Is irgendwie verwirrend das ganze.
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Zitat:
Original geschrieben von rm779
Is irgendwie verwirrend das ganze.
Jop da hast du Recht. Aber rein von der Rechtslage her, musst du in dem einen Jahr Gebrauchtwagengarantie, maximal 2 Nachbesserungen über dich ergehen lassen.
Aber zu den Teilkosten: Ein Bekannter von mir hatte innerhalb der Gebrauchtwagen-Garantiezeit einen Motorschaden, er musste auch 500€ zum Fiesta-Motor dazu geben.
MFG Markus
Finde es halt nur bisl blöde, denn bei knapp 63000km sollte das Getriebe eigentlich noch keinen Schaden haben.
Vor allem wenn ich das Auto erst seit Januar habe, finde ich 400 Euro recht viel als Zuzahlung.
Ja das stimmt, aber die Getriebe vom 1.6er und 1.4er, sind wohl bekannt für ihre Probleme und häufige Getriebeschäden.
MFG Markus
Hallo,
steige war nicht ganz durch was Du geschrieben hast, aber mal folgende Gedanken/Fragen:
- Du hast den Wagen als Privatmann von besagtem Händler gekauft?
- Du hast den Wagen im Januar 2006 gekauft?
==> Wenn beide Fragen mit JA beantwortet wurden: Der Händler muss Privatkunden lt. BGB mindestens ein (1) Jahr Garantie auf Gebrauchtwagen geben. Innerhalb der ersten 6 MOnate liegt die Beweisslast, dass der Fehler bei Übergabe noch nicht bestand beim Händler. Fazit: Die Kosten für einen Austausch muss der Händler komplett tragen.
Achtung: gesetzliche Gewährleistung steht im BGB und ist dein Recht, Garantie ist was freiwilliges vom Händler.
ACHTUNG: KEINE RECHTSBERATUNG! IST NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! KEINE GEWÄHR FÜR RICHTIGKEIT!!!!
Gruss
Holger
Da liegt der Knackpunkt, denn Gewährleistung ist lt. BGB die Beweislast immer beim Kunden, nicht beim Händler.
Also das Fahrzeug ist gesamt 3 Jahre mit Laufleistung 65000km. Ich fahre den seit Januar 06.
Also gerade mal 5000km.
Die Gebrauchtgarantie sieht eine Rep am Getriebe vor, allerdings mit selbsbehalt, in dem Fall 400 Euro.
Da sehe ich ein Problem, weil ich nicht bereit bin, 400 Euro nach nur 2 Monaten zu zahlen.
Hi, mein beileid.
Bei mir in der Garantie steht das die nur Prozentual bezahlen. Da steht ne Summe von maximal 1250€ die die höchstens bezahlen.
Gruß
Andreas
Ich vermute aber das auch bei deiner Gebrauchtwagengarantie eine Zuzahlung von 10% pro 10.000 km gilt (nur Material, kein Arbeitslohn). Diese Zuzahlung setzt gewöhnlich ab 50.000 km ein.
In deinem Fall müsstest du also 10% vom Materialpreis zahlen (bei 63.000 km). Ab 70.000 km wären es dann 20%.
Bei meiner aktuellen Gebrauchtwagengarantie war es so und dieselbe Garantieform hatte ich auch schon vor 20 Jahren...
Ich habe ein ähnliches problem. Bei mir geht es um einen ESP-Fehler.
Ich sollte auch einen eigenanteil bezahlen und habe deshalb mit einem Anwalt gesprochen weil ich den Gewährleistungsparagraphen im BGB auch unmissverständlich so auffasse, das der Händler voll ersatzpflichtig ist. Aber das ist ein sehr interessantes Diskussionstheme welches auch das System der Garantieversicherungen in Frage stellt, weil diese Grundsätzlich mit Selbstbehalt arbeiten.