Getönte scheiben an den vorderen Türen!
Hallo zusammen.
Hab meine Scheiben tönen lassen mit Spiegelfolie.
Die Folie ist von einem Amerikanischem Hersteller mit Deutscher ABE.
Jetzt meine frage:
In der ABE steht nichts davon drin das man die Vordertüren nicht tönen darf.
Gibts da möglichkeiten die dann Eintragen zu lassen?
Oder darf man bis zu einem bestimmten % an tönung die Vorderscheiben tönen lassen?
26 Antworten
also ich hatte ,wie ich meine scheiben hab tönen lassen ,beim tüv nachgefragt....
der tüv prüfer. vorderen scheiben tönen ist verboten,egal wieviel grad tönung........
Zitat:
Original geschrieben von st328
also ich hatte ,wie ich meine scheiben hab tönen lassen ,beim tüv nachgefragt....
der tüv prüfer. vorderen scheiben tönen ist verboten,egal wieviel grad tönung........
du darfst deine vorderen scheiben nur nicht mit folie bekleben. hier wird ja ein anderes verfahren angewandt
MAnn kann doch auch die Scheiben irgendwo eintauchen lassen oder?
Oder Bedampfen lassen wenn mich nicht alles täuscht!😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von st328
also ich hatte ,wie ich meine scheiben hab tönen lassen ,beim tüv nachgefragt....
der tüv prüfer. vorderen scheiben tönen ist verboten,egal wieviel grad tönung........
Das stimmt leider!
Meine eigene Erfahrung: 3 Punkten und 70 € Strafe 😠
Man kann vordere Scheiben getönt haben, solange man nicht erwischt wird!
Also Jungs lasst es sein!!!
MfG Eugen
Ich glaube die vorderen Seitenscheiben dürfen bis 25 oder 30% haben, aber die Serientönung erreicht meistens schon 15 bis 20% also kann man eine Folie wohl vergessen, da schon das maximum fast ausgereizt ist. Auch jedes andere Verfahren das über die max. Tönung geht führt zum erlöschen der BE.
mfg Stephan
ich hab mal gehört das wenn man ein ärztliches Gutachten hat, daß man nicht in die Sonne darf, wegen Augen oder Hautkrankheit, man seine Seitenscheiben etwas tönen darf und das dann auch eingetragen bekommt. Weiß aber nicht ob es stimmt, sonst würd ich´s auch tun, ich darf nämlich nicht in die Sonne(wegen zuvieler Pigmentflecken) laut meinem Arzt.
Greetz Silvio
Zitat:
Original geschrieben von Eugenius
Das stimmt leider!
Meine eigene Erfahrung: 3 Punkten und 70 € Strafe 😠
Man kann vordere Scheiben getönt haben, solange man nicht erwischt wird!
Also Jungs lasst es sein!!!MfG Eugen
Ist doch Quatsch Bmw hat doch schon ab Werk ne Tönung vorne!
Mann kann die Scheiben doch Bedampfen lassen ganz leicht Dunkler!
Oder ist das auch Verboten ist ja keine Folie!😁
Bevor ihr weiter rätselt - man darf die vorderen Scheiben zu exakt 7% tönen. Allerdings nicht mit Folie sondern sie müssen "geflutet" worden sein. Das machen nur wenige Firmen, da es aufwendig und teuer ist... aber man bekommt es dann ganz legal eingetragen.
Sieht dann im Endergebnis schon etwas dunkler aus, aber die hammerharte Optik gibt das noch lange nicht.
Zitat:
Original geschrieben von QPhalanx
Bevor ihr weiter rätselt - man darf die vorderen Scheiben zu exakt 7% tönen. Allerdings nicht mit Folie sondern sie müssen "geflutet" worden sein. Das machen nur wenige Firmen, da es aufwendig und teuer ist... aber man bekommt es dann ganz legal eingetragen.
Sieht dann im Endergebnis schon etwas dunkler aus, aber die hammerharte Optik gibt das noch lange nicht.
Unser Retter hättest du es uns nicht Gesagt würde wir Morgen noch hier Sitzen und übder die Exakte Tönung Reden!🙄
*Danke*
also wie gesagt,tönen der vorderen scheiben mit folie ist leider verboten...
wenn es nicht so wäre ,bin ich morgen beim tönungs-futzi und lasse die vorderen auch tönen.......😁