Gespannstabilisierung

VW Touareg 2 (7P /7PH)

Guten Tag

Bin neu im Forum, und möchte euch alle zuerst mal begrüssen. Und so gut es geht mich
vorzustellen. Bin etwas mehr als 60 Jahre alt.

Habe mir seit ein paar Tage ein Touareg gekauft in Verkehrssetzung 2014. Der dicke hat ab Werk
eine AHK eingebaut. Der Verkäufer konnte mir nicht sagen ob der Touareg schon eine Gespannstabilisierung drin hat?

Wisst Ihr etwas?

Wie ist die Gespannstabilisierung bei einem Wohnwagen? Was sind die Unterschiede zu ALKO?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alderan_22 schrieb am 10. März 2015 um 22:16:57 Uhr:



@knolfi
Ich nehme an am RRS duerfen nur Pferdeanhaenger angekoppelt werden 😁

Nein, auch Autotransporthänger mit Jaguar Oldtimern und Edelboote, vorzugsweise Riva. 🙂

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Grundlage für die Tempo 100 Zulassung ist nunmal das Leergewicht.
Je nach Art des Anhängers gibt es noch weitere bestimmende Faktoren.
Bei Wohnwagen gilt ein Verhältnis Leergewicht Zugwagen zu Gesamtgewicht Wohnwagen von 1:1, sofern die weiteren technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei anderen Anhängern gilt je nach technischer Ausstattung ein Verhältnis von 1:1,1 bis 1:1,2.

Durch nachwiegen des Zugfahrzeugs lässt sich da meistens noch etwas rauskitzeln, da das Gewicht der Zusatzausstattung in den Papieren nicht berücksichtigt ist. Wunder bewirkt man damit aber auch nicht.

Um auf der sicheren Seite zu sein musst du also nach einem Fahrzeug mit mindestens 2500 kg Leergewicht suchen. Bei SUV's dürfte die Luft da sehr dünn werden, evtl. noch der Mercedes ML.

Die dickeren Brocken sind eher echte Geländewagen wie Discovery und Landcruiser.

Möchtest du wirklich täglich mit so einem Brocken rumfahren? Oder evtl. doch lieber zugunsten der Alltagstauglichkeit auf Tempo 100 mit Anhänger verzichten?

Hallo americatraveler,
wenn das Verhältniss 1:1,1 ist dann wäre eine Leergewicht von ca. 2272 kg in Ordnung (mein Anhänger hat max. Gesamtgewicht 2500 kg). Oder hab ich da einen Denk/Rechenfehler.
Habe auch schon beim Tüv und Küs nachgefragt, bezogen auf meinen A6, 3,0 TDI Quattro . Auch die tun sich schwer das zuberechnen und habe von denen schon zwei verschiedene Ergebnisse bekommen, man möchte es kaum glauben.

Grüße

"Anderer Anhänger" mit hydraulischen Stoßdämpfern ---> Faktor 1,1
"Anderer Anhänger" mit hydraulischen Stoßdämpfern und Stablisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertig ---> Faktor 1,2

Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern ----> Faktor 0,8
Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern und Stablisierungseinrichtung nach ISO 11555-1 oder gleichwertig ---> Faktor 1,0

Voraugesetzt die Anhänger haben sind gebremst, bei ungebremsten Anhängern gilt generell ---> Faktor 0,3 und maximal 750 kg.

Darf der A6 nicht nur 2000 kg ziehen?

A6 normal (Fronatantrieb) weis ich nicht.

Mein A6 3,0 tdi, Quattro, darf bis 8% Steigung 2100 kg ziehen, bei 12% nur noch 1900 kg. Denke das ist unabhängig von 80 oder 100 kmh Zulassung.

Wenn man dann noch eine Antischlingerkupplung an den Hänger macht sind es: Leergewicht plus 20 %.
1935 Kg plus 20 % ist dann 2322 kg.

Soweit ich informiert bin

Für Tempo 100 gelten die 20% das ist der o.g. Faktor 1,2.
Aber wenn der Audi nur 2100 kg ziehen darf, dann ist da Ende. Für die erlaubte Anhängelast zählen die 20% nicht.

wenn ich zusätzlich eine Antischlingerkupplung/Gespannstabilisierung verwende dann müsste doch noch mehr als die 2100 kg möglich sein. Langsam blicke ich nicht mehr durch. Morgen gehe ich nochmal zum Tüv Menschen.

Grüße

Ganz klares NEIN. Stabilisierung wirkt sich nur auf die 100er Zulassung aus.

Zitat:

@secoma schrieb am 25. November 2015 um 17:48:52 Uhr:


wenn ich zusätzlich eine Antischlingerkupplung/Gespannstabilisierung verwende [...]

Nur mal zum Verständnis: Eine Stabilisierungseinrichtung

kann

auch ein schon im Pkw verbautes ESP mit integrierter "elektronischer Gespannstabilisierung" sein. Wenn dieses im Fahrzeugschein eingetragen ist, braucht der Anhänger nicht mit einer Schlingerkupplung ausgestattet sein.

So sah das bei unserem alten T1 aus:

Zitat:

Fahrzeug ist mit Anh. kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst. f. Anh. Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. VO. z. 9. Ausn. Vo. z. STVO

Ansonsten muss ich @americatraveler Recht geben: Eine Stabilisierungseinrichtung wirkt sich

nicht

auf mögliche Anhängelasten aus, nur auf die 100km/h Zulassungsfähigkeit.

@secoma: Schreib doch mal sämtliche Angaben bezüglich der Gewichte (Leergewicht, zGg, eventuell Gesamtzuggewicht, mögliche Anhängelasten und was du so findest) aus deinem Fahrzeugschein hier rein, da sollte sich doch klären lassen, was du wie schwer und wie schnell anhängen dürftest.

Gruß,
Frank

hat sich mehr oder weniger geklärt.

Entweder ich ich muss den Anähnger ablasten oder PkW auflasten.
Es gibt zwei Faktoren das eine ist das zulässige Gesamtgewicht und das andere bezieht sich auf die 100 kmh Zulassung und das habe ich nicht gewusst.
Denke das ich einen SUV (Touareg) kaufen werde, damit ich genügend Reserve habe.

Aber trotzdem Dank an Euch alle

Secoma, eine gute Wahl (auch ohne Hänger)

danke für das Kompliment.

weis nur noch nicht welchen gebrauchten. Denke ab Mitte EZ 2013 und zwischen 38000 und 45000 wird die Wahl meines zukünftigen sein.

Bisher war ich mit meinen 8 Audis sehr zufrieden kein knarzen oder andere lästige Probleme. Habe immer nur Ölwechsel und alle Filterwechsel gemacht , das hat bisher immer gepasst.

Gebe meinen nicht gerne ab, der macht einfach Spass wenns sein muss, aber Priorität hat jetzt einfach mehr Anhängelast.

mit dem TOuareg bist du am besten bedient, der zieht Hänger wie ein junger Gott.

Wir haben mit unserem Hänger nie Probleme gehabt, selbst jetzt auf Schnee nicht.

wenn Du das alles nicht verstehst, hier das Original http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvoausnv_9/gesamt.pdf

Da kannste alles zur 100km/h Reglung nachlesen.
Einen WW ablasten, nur um 100km/h fahren zu dürfen, ist aus meiner Sicht der größte Unfug, den man sich erlauben kann.
80km/h gegenüber 100km/h machen längs durch die Republik 1h oder max. 2h aus.
Überladen ist ein WW schnell, denn die Dinger wiegen leer immer mehr als vom Hersteller versprochen, der nutzt die 3% gnadenlos aus.

in meinem Fall geht es um einen Pferdeanhänger mit dem ich Maschinen transportiere und deshalb ist eine Ablastung des Abhängers nicht der größte Unfug den man sich erlauben kann.

Nach meinem Kenntnisstand ist diese "Nutzung" eines pferdeanhängers sowieso untersagt ?

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