Gesetzeslücke beim Eintragen von Euro 2 Motoren in Karosse mit D3?!?
Hi Leute...
ich habe folgendes Problem. Der Golf hat ne D3 Abgasnorm durch einen KLR. Der Motor der aber rein soll geht maximal bis auch Euro 2 hochzustufen....
Basis: 2.0 Liter 8V 2E Motor mit D3
Ziel: 2.0 Liter 16V ABF Motor mit Euro 2
Ich will hier nix illegales machen oder einen bescheißen, ich möchte einfach nur wissen ob es eine Gesetzeslücke ist oder wie man das Problem sonst lösen könnte.
Meine Idee war es, den 2E Block zu lassen und sämtliche 16V Teile vom ABF zu verbauen. So wäre der Motor nach Motorkennbuchstaben ja weiterhin ein 2E, welcher die D3 Abgasnorm erfüllt.
Die Dekra oder der TÜV trägt ja alles mögliche an Tuningmaßnahmen und Leistungssteigerung ein. Kann man denen nicht irgendwie verklickern das man evtl. nen Zahnriemenriss hatte, der 8V Kopf im Arsch ist und man aber noch einen 16V Kopf hat und den denn gerne verbauen möchte.
So hätte man weiterhin den 2E Motor mit eingetragener Tuningmaßnahme "16V Kopf und evtl. paar PS mehr".
Das es erheblich mehr Aufwand ist als nur den Kopf zu wechseln ist mir bewußt. Es geht ja nur um die Tatasache wie oben beschrieben.
Hoffe ihr könnt mir dazu nen bisschen was sagen...
mfg
38 Antworten
Was du da sagst ist sehr interessant. Ich dachte immer, das geht nicht. Kann man das irgendwo nachlesen?
Bzgl. der Prüfer hab ich aber die Erfahrung gemacht, je nachdem wer grad da ist, erzählt der dir genau das Gegenteil von dem, was dir ein anderer am nächsten Tag erzählt, und das auf der gleichen Prüfstelle.
Übrigens wollte ich niemandem zu nahe treten. 🙂
Kein Problem, das hat mir bisher noch keiner geglaubt! Geh mal zu einem der Prüfer, die im Hinterzimmer sitzen - bei uns ist es zumindest so: Vorne in der Halle sind die "Wald- und Wiesenprüfer" (ohne jetzt denen zu nahe treten zu wollen 🙂 ), die halt normale HUs und Abnahmen machen. Und im Hinterzimmer sitzen die, die die guten Sachen erledigen: Die sind dann auf Motorumbauten, Eigenbauten und Rennsport spezialisiert und haben damit generell schon mal mehr Ahnung in solchen Fällen. Mir wollte der zweite, bei dem ich war, auch erst nicht glauben, dass das möglich ist: Erst nachdem er sich das Original der ABE gesucht hatte, musste er feststellen, dass darin ausnahmslos alle Motoren enthalten sind! Okay, nach den G-Motoren habe ich jetzt nicht gefragt - mir ging es eigentlich nur um meinen 16V-Umbau (siehe Sig).
Das kann sein; ich glaube, die hatten anfangs eine andere ABE. Aber da die D186/2 die neuere ist, sollte es wohl in der früheren zumindest nicht schlechter aussehen, oder? Ist doch eher so, dass uns das Leben immer schwerer gemacht wird, und nicht leichter. Da müsste man halt mal eine Anfrage an den TÜV stellen, welche Motoren in der älteren ABE enthalten sind. Hat jemand die Nummer davon?
Ähnliche Themen
Also ich habe gerade noch mal nachgeschaut: Mein 86er KR hat die ABE D186. Wenn jemand einen Euro1-Motor mit der selben ABE hat, ist die Frage schon geklärt.
ich versteh nicht genau, wo dein problem liegt´? den ABF bekommst du mit nem minikat auf D3 gestuft.
@ deagle....
Dann zeig mir mal bitte nen Link zu dem Minikat...
Ich habe bis jetzt immer nur Euro 2 als Maximum gesehen, D3 hingegen noch nie...
Werd nächste Woche mal zur Dekra und dem die Geschichte erzählen. Mal gucken was er dazu sagt...
Alles schön ung gut...
Aber bei der Firma gibt es auch nur den Mini Kat auf Euro 2 und nicht auf D3...
Ich habe das früher, hier aus dem Forum auch immer geglaubt, dass die Abgasnorm nicht verschlechtert werden darf. Aber es soll mal jemand zeigen wo dies steht!
1. einen KLR kann man wieder austragen lassen, finde ich zwar unsinnig aber es würde gehen.
2. mit der Abgasnorm ist es so, je nachdem wann eine Erstzulassung gewesen ist, kann man auch den dabei schlechtesten Motor von dem Schadstoffausstoß eintragen lassen.
Also z.B. mein Bora hat Euro 3 ist EZ 10/2000, da wurden bei VW noch Fahrzeuge z.B. die 110 PS TDI ohne PD verbaut oder bei Skoda/Seat, wenn also mein PD mal den Geist aufgeben würde, kann ich soll einen Motor ohne Probleme eintragen lassen.
Also es geht nach der derzeitigen Emissionsrichtlinie, wie damals minimal Voraussetzung war, da die bestimmt nicht jeder kennt von den aaS/aaSmT, sind auch Motoren in Fz. welche da garnicht hineingehören^^
zu den Wald- und Wiesenprüfern:
aaPmT = Meister darf HU, AU uns SP
PI = Prüfingenieur HU, AU, SP, 19.3, Oldtimer (mobiler Dienst)
aaP = eigentlich Ing. mit Ausnahmen Meister zusätzlich Oldtimer, 19.3 und Fahrerlaubnisprüfungen
aaSmT = Ing. FH zusäzlich Einzelabnahmen bei schon zugelassenen Fz.
aaS Vollsachverständiger = darf alles, auch noch nicht zugelassene Fahrzeuge
an ner TP = technischer Prüfstelle findet man die mit aa in den Werkstätten die PI's, mich übrigens auch^^
es hat nichts damit zu tun, ob man eine schlechter werden darf, wenn du eine Erstzulassung ab Stichtag hast, darfst du nie schlechter werden. Oder z.B. wenn wer noch einen Golf 2 zu Hause stehen hat, welcher noch nie zugelassen war, bekommt ihn auch nicht zugelassen, da er die Abgaswerte von heute nicht erfüllt. Man eine Ausnahme beantragen, ob man die bekommt ist aber fragwürdig.
Zitat:
Original geschrieben von deagle87
ich versteh nicht genau, wo dein problem liegt´? den ABF bekommst du mit nem minikat auf D3 gestuft.
... wer will denn einen Minikat, das bedeutet ja wieder Rückstau in der Abgasseite ...
;-)
... du kannst evtl. die Einspritzung umbauen und damit eine andere Einstufung bekommen - ich hab zum Beispiel meinen AGG auf DIGIFANT (G60) umgebaut, weil keiner den etwas aufwendig umgebauten Motor mit SIEMENS- Steuergerät abstimmen konnte und habe trotz 200´Zellen- Metallkat (natürlich alles eingetragen) und KLR Euro 3 bekommen und mit einer Nocke von 288° wird das schon etwas schwierig, dem Prüfer zu erklären, wieso das Standgas zischen 880-1100 schwankt und wenn man auf das Gas geht hinten Flammen rauskommen (nur bei Vollgas oder Zwischengas beim Schalten) - so auch bei der AU! Trotzdem waren meine Abgaswerte 1A für Euro 3, das aber nur aufgrund des Metallkats, der natürlich auch schon ein wenig Kleingeld gekostet hat ... kann ich nur empfehlen (rennsporterprobt ohne ABE, aber Gutachten)!
Grüße
du weiß aber schon das die Abgaswerte bei der AU von Euro 1 bis Euro 3 identisch sind oder??? Also ein Euro 1 Motor muss die gleichen Werte erfüllen wie ein Euro 3 Motor, da kann man garnicht feststellen, das deiner so 1A Werte hatte!
Zitat:
Original geschrieben von Schyschka
du weiß aber schon das die Abgaswerte bei der AU von Euro 1 bis Euro 3 identisch sind oder??? Also ein Euro 1 Motor muss die gleichen Werte erfüllen wie ein Euro 3 Motor, da kann man garnicht feststellen, das deiner so 1A Werte hatte!
... doch, denn ich hab mir die Sollwerte angeschaut und den Prüfer dann gefragt, was das zu bedeuten hat, wenn ich da schon recht deutlich drunter läge??? Der meinte, dass er das nicht verstände, denn bei 5000U/min und drüber hat ein KAT eine Filterwirkung von maximal 10% (das ist bei neuen KAT´s fast genauso), dewegen soll die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 120-130km/h kommen, weil der KAT (zumindest bei den Auto´s, die einen haben) da noch zu mindestens 30-50% filtern kann!
Der Prüfer meinte deswegen könnte ich in einer höheren Klasse fahren, aber ich muss hier wohl keinem erzählen, was so ein Abgasgutachten kostet oder???
Grüße