Gesetzeslücke beim Eintragen von Euro 2 Motoren in Karosse mit D3?!?

VW Golf 1 (17, 155)

Hi Leute...

ich habe folgendes Problem. Der Golf hat ne D3 Abgasnorm durch einen KLR. Der Motor der aber rein soll geht maximal bis auch Euro 2 hochzustufen....

Basis: 2.0 Liter 8V 2E Motor mit D3
Ziel: 2.0 Liter 16V ABF Motor mit Euro 2

Ich will hier nix illegales machen oder einen bescheißen, ich möchte einfach nur wissen ob es eine Gesetzeslücke ist oder wie man das Problem sonst lösen könnte.

Meine Idee war es, den 2E Block zu lassen und sämtliche 16V Teile vom ABF zu verbauen. So wäre der Motor nach Motorkennbuchstaben ja weiterhin ein 2E, welcher die D3 Abgasnorm erfüllt.

Die Dekra oder der TÜV trägt ja alles mögliche an Tuningmaßnahmen und Leistungssteigerung ein. Kann man denen nicht irgendwie verklickern das man evtl. nen Zahnriemenriss hatte, der 8V Kopf im Arsch ist und man aber noch einen 16V Kopf hat und den denn gerne verbauen möchte.

So hätte man weiterhin den 2E Motor mit eingetragener Tuningmaßnahme "16V Kopf und evtl. paar PS mehr".

Das es erheblich mehr Aufwand ist als nur den Kopf zu wechseln ist mir bewußt. Es geht ja nur um die Tatasache wie oben beschrieben.

Hoffe ihr könnt mir dazu nen bisschen was sagen...

mfg

38 Antworten

Naja... dann nehm dir schonmal viel Zeit. Kolben und einige Kleinteile passen nämlich auch nicht vom 2E
Einfach so nen 16V Kopf auf nen 8V Block stellen iss nicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Koni205


Das es erheblich mehr Aufwand ist als nur den Kopf zu wechseln ist mir bewußt. Es geht ja nur um die Tatasache wie oben beschrieben.

mfg

Wer lesen kann ist klar im Vorteil Weberli... 😉 Es bleibt nur der Block vom 2E der Rest wird 1:1 vom ABF genommen...

Steht bei diesen Abgasnachrüst-Dingern nicht immer dabei, dass sie nicht in Verbindung mit jedwedem Motortuning einzusetzen sind?

Zitat:

Original geschrieben von Koni205


ch möchte einfach nur wissen ob es eine Gesetzeslücke ist

Eine Gesetzeslücke sehe ich da nicht. Der KLR hat eine Betriebserlaubnis und Bescheinigung auf D3 für bestimmte serienmäßige Motoren. Für alles andere einschließlich Eigenbau wird der KLR keine D3 bescheinigen können.

Just my 2 cents.

Arvin S.

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Ja sicher... aber wieviele fahren hier keinen Serienmotor mit nem KLR. Selbst nen anderen ESD dürfte man ja denn nicht mal mehr fahren weil es nicht Serie ist... Und trotzdem bekommen sie ihre AU/TÜV und weiterhin ihre D3 Norm...

Wenn er trotz Umbau die D3 immer noch schafft dürfte es ja eigentlich keine Probleme geben... Und es war vorher ein 2E nach MKB und nachher steht immer noch 2E drauf und er erfüllt immer noch die D3 Norm...

Die beiden Motoren stammen aus dem Dreier, richtig? Und sie sollen in einen Zweier, nehme ich an? Dann sollte das eigentlich kein Problem sein - VW hat alle Motoren im Zweier in einer ABE abnehmen lassen. Demnach dürfen in den Zweier alle Motoren ohne Probleme eingebaut werden, die es damals gab; auch von E1 nach ohne Kat ist legal möglich. Also sollte D3 nach E2 auch keine Probleme machen - ist schließlich immer noch um Welten besser als ein KR ohne alles, oder?

Das einzige Argument, das dann noch bleibt, ist die Steuer - wie groß da der Unterschied zwischen D3 und E2 ist, weiß ich gerade nicht, aber so dramatisch ist der wohl nicht, denke ich.

Wie kann er immer noch die D3 Norm halten wenn Du auf die Spritze vom ABF umbaust? Ist dein KLR universell?

Nein, die Karosse wo der Motor rein soll hat bereits einen Motor drin der die D3 Norm erfüllt. Und somit würde er ja durch die Euro 2 Norm schlechter werden, was nach Gesetzt aber nicht sein darf...

Das ist ja der Haken an der Sache, das die Karosse schon mal auf D3 umgestuft wurde...

@ Michael- Bastian..... Naja mit der AU ist so ne Sache, ne... Glaub ich brauch man nix weiter zu sagen. Da geht es nur um das D3 auf dem Papier... 😉

Man darf sich aber abgastechnisch nicht verschlechtern.

Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Man darf sich aber abgastechnisch nicht verschlechtern.

Das weiß ich auch.... Sonst würde ich den ganzen Thread hier nicht starten... ich will ja genau für dieses Problem eine Lösung haben...

Aber manch andere Leute hier scheinen das nicht zu wissen. 🙂

Vll. kann man den KLR offiziell austragen lassen?

Ähm, entschuldigung. Ist Euro 2 nicht das gleiche wie D3?

Zitat:

Original geschrieben von Koni205



Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Man darf sich aber abgastechnisch nicht verschlechtern.
Das weiß ich auch.... Sonst würde ich den ganzen Thread hier nicht starten... ich will ja genau für dieses Problem eine Lösung haben...

@SnackAttack:

Ich weiß es sehr wohl, weil ich das Ganze erst im Frühjahr mit dem TÜV ausgiebig durchgekaut habe: Du darfst Dich bei Motorumbauten generel in dem Bereich bewegen, der in Deiner ABE vorgegeben ist. Da VW in der D186/2 ALLE Motoren für den G2 zugelassen hat, darfst Du auch ALLE dieser Motoren in den G2 einbauen. In meinem Fall wäre also eine Verschlechterung von NZ mit Euro1 auf KR ohne Kat LEGAL möglich gewesen!

Wenn Du also eine G2-Karosse hast, dürfen da alle G2-Motoren rein, welche Abgasnorm sie auch immer erfüllen. Wenn Du schon einen D3 drin hast ist das gut - mit Deiner ABE ist aber nach wir vor sogar ohne Kat möglich.

Hätte VW damals mit den aufkommenden Kat-Motoren eine neue ABE beantragt, würde das nicht mehr gehen. Gott sei Dank haben sie das aber nicht gemacht. Darüber waren übrigens auch beide TÜVler sehr erstaunt; auch bei denen hält sich das Gerücht hartnäckig, daß man sich generell nicht mehr verschlechtern darf. Das fällt aber wohl (zumindest entfernt) unter den Bestandsschutz: Was machst Du denn, wenn in ein paar Jahren Dein KLR den Geist aufgibt und es den dann nicht mehr als Ersatzteil gibt? Eurer Logik nach müsste dann wegen einem so geringen Defekt das Fahrzeug verschrottet werden!

Lasst Euch da ruhig mal etwas sagen - das weiß ich nämlich sicher. Und wenn Ihr mir nicht glaubt, dann geht halt mal zum TÜV hin, schnappt Euch einen der Prüfer und fragt nach! Die beissen nicht!

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