Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

728 weitere Antworten
728 Antworten

dopo...

Das ist Einhalten der Abgasnorm unter einem bestimmten Fahrzyklus.
Herstellerrelevant.
Im Endeffekt geht es darum den Stillstand rauszurechnen.
Man hätte den Motor ja auch so aus machen können.
Oder den Stillstand im Zyklus abschaffen.
S/S ist eine Komfortfunktion als eine direkt abgasbeinflussende Sache.

Abgasverhalten (wie verhält er sich wenn er Abgase abgibt) also im Sinne der AU beinhaltet aber nicht Stillstand eines Motors.

Der stillstand wird aber nicht raus gerechnet. Stichwort CVS.
Wenn man den Zyklus verändert geht die Vergleichbarkeit weg.
Der Motor kannst du von Hand gar abstellen weil es verboten ist. Das darf nur eine Automatik machen.
Eine AU hat gar nichts mit einer Typisierungen zu tun. Bei der AU wird nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht ob die Abgasreinigung noch arbeitet. Das merkt man schon daran wenn ne OBD AU gemacht wird.

Ich fange an nicht mehr durchzublicken. Eigentlich schon seit Seite 2 nicht mehr.

Wenn ich mal eine ruhige Minute habe, versuche ich das mal als E-Mail an TÜV und/oder KBA aufzusetzen.
Dafür muss ich aber maximal eloquent sein und die richtigen Buzzwords benutzen...sonst wird ein

"Ist das erlaubt abzuschalten?"

mit

"Nein sie dummer Bauer"

beantwortet.

Ähnliche Themen

Oder du liest dir mal die ganzen EG Verordnungen durch 😉

@foggie

Was ist denn jetzt mit den Steuern, wenn mehr CO2 anfällt? 😉

Wenn man einfach 10€ (wobei ich bezweifle das es soviel ausmacht) mehr Steuern bezahlen könnte und man dann ohne Probleme das SS deaktivieren kann, würden das bestimmt viele machen.

Ja. Und wenn man fremde Leute auf der Straße ohrfeigen dürfte, wenn man die direkt danach mit einem Betrag für Schadenersatz und Schmerzensgeld an Ort und Stelle entschädigt, würden das auch viele machen!

Das ist aber vom Gesetzgeber nicht gewünscht! 🙂

https://books.google.de/books?...

Zitat:

@olsql schrieb am 29. August 2017 um 15:36:12 Uhr:



Was ist denn jetzt mit den Steuern, wenn mehr CO2 anfällt? 😉

Was soll damit sein, es fällt ja dadurch nicht mehr oder weniger CO2 an, nur weil ich einen automatischen Handgriff automatisiere.

Zitat:

@foggie schrieb am 29. August 2017 um 17:14:56 Uhr:



Zitat:

@olsql schrieb am 29. August 2017 um 15:36:12 Uhr:



Was ist denn jetzt mit den Steuern, wenn mehr CO2 anfällt? 😉

Was soll damit sein, es fällt ja dadurch nicht mehr oder weniger CO2 an, nur weil ich einen automatischen Handgriff automatisiere.

https://www.motor-talk.de/videos.html?...

Naja...

Zitat:

@foggie schrieb am 29. August 2017 um 13:41:16 Uhr:



S/S dient doch zur Reduzierung des CO2

Da war s irgendwie wärmer von der Richtung her.

Warum muss man sich da jetzt so verbiegen? Alle hier wissen ganz genau, daß der Gesetzgeber weniger CO2, weniger alles will. Das ist der objektive Sinn der Verordnung. Im Zweifel richtet man sich einfach danach.

Zitat:

@foggie schrieb am 29. August 2017 um 17:14:56 Uhr:



Zitat:

@olsql schrieb am 29. August 2017 um 15:36:12 Uhr:



Was ist denn jetzt mit den Steuern, wenn mehr CO2 anfällt? 😉

Was soll damit sein, es fällt ja dadurch nicht mehr oder weniger CO2 an, nur weil ich einen automatischen Handgriff automatisiere.

Wenn du z.B. ein autarkes, nicht fest mit dem Auto verbundenes Gerät hast, welches für dich immer nach dem Start auf den S&S-Knopf drückt, ist alles gut...mein Handgriff zu diesem Knopf nach dem Start, ist übrigens auch schon "automatisiert".
Wer letztendlich den serienmässigen Knopf bedient, ist völlig wurscht...

Das Gerät darf nur nicht in die bestehende Fz-Elektronik eingebaut sein (Stichwort: ABE usw.) und du darfst auch nicht eigenmächtig Software-Manipulationen in Steuergeräten vornehmen, in dem du vom Hersteller gesetzte Grenzwerte änderst.
Nur darum geht es.
Eine Vorschrift, die grundsätzlich ausschließt, dass außer dem Fahrer ein anderer (oder Maschine) den S&S-Knopf drücken darf, gibt es vermutlich wirklich nicht.

Der Specht aus dem Video würde also gehen! 😁

....ja..... ein Tinkerbots aber auch.

Welchen Sinn hat diese Taste ?Wenn doch die größt mögliche Erfolg erreicht werden soll ,ist ein Eingriff in dieses System vom Fahrer her nicht sinnvoll,zumal er so oder so nur temporär gestaltet ist.
Die Taste ist aber vorhanden.
Ich denke ,das diese Taste einfach nur den Sinn hat im Notfall dieses System temporär abzuschalten,bzw. bei Reparaturarbeiten am Motor deaktiviert/aktiviert werden kann.
Was zum Beispiel wäre wenn das System regelmässig den Motor abschaltet ohne das eine Berechtigung dafür besteht.
Das könnte den Fahrer ganz schön in schwulitäten bringen.

Naja, zieh ich die Handbremse geht der Motor auch nicht aus.
Mach ich kurz den rückwärtsgang rein geht er auch nicht aus.
Also wegen der Werkstatt wird das glaube ich nicht sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen