Gesetzeslage Start/Stop Funktion

Hallo Zusammen,

ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.

Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.

Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.

Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.

Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.

Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?

Erlaubt, nicht erlaubt?

Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)

Über konstruktive Antworten freue ich mich.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!

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Zitat:

@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 14:32:45 Uhr:


Wer macht's?

Also bei mir is grad schlecht, hab grad was anderes vor...😁

Ich muss weg...haha

https://www.youtube.com/watch?v=tiRMf0bZkEc

Zitat:

@Provaider schrieb am 28. August 2017 um 13:22:24 Uhr:


Autos werden auch nicht mit Anhängern hinten dran Typisiert, warum auch? Die wenigsten Autos haben eine AHK und auch die wird nicht immer benutzt.

Autos werden auch nicht unter besonders tiefen Außentemperaturen typisiert und sie werden auch nicht mit voller Zuladung typisiert usw usw.
Die aktuellen Autos werden aber mit funktionierendem Start &Stop typisiert, denn sonst lassen sich die für die Typisierung relevanten Verbrauchswerte nicht realisieren und damit diese Eigenschaft ein Sonderfall bleibt (letztendlich genau wie das Anhängerfahren), muss der Hersteller sicher stellen, dass S&S im "Normalfall" grundsätzlich funktioniert.
Erst wenn der Fahrer, durch Knopfdruck einen "Sonderfall" daraus macht, ist abgeschaltetes S&S genau so zulässig, wie abgeschaltetes S&S bei schwächerer Batterie oder abgeschaltetes S&S bei Verwendung eines Anhängers.

Wenn wir jetzt mal weiterdenken, deaktiviert ein angeschlossener Anhänger also unmittelbar nach Zündung die Start-Stop-Automatik. Ein Automat / eine Maschine deaktiviert das also, nicht der Mensch durch Tastendruck.

Der programmatische Sonderfall "AHK" ist also erlaubt.
Aber wenn ich mit VCDS eingreife nicht?

Zitat:

@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 14:32:45 Uhr:


Ganz genau werden wir es wohl nicht rausfinden, solang es niemand rausprogrammiert und eine Selbstanzeige startet.
Wer macht's?

Was hätte eine schlichte, schriftlich gestellte Frage eines interessierten Autobesitzers mit einer Selbstanzeige zu tun?

Z.B.:
Darf ich ein elektronisches Bauteil in meinem Auto installieren, das es u.a. möglich macht, S&S ständig zu deaktivieren?

oder

Darf ich werkseitig eingestellte Grenzwerte (z.B. Temperaturen oder Spannungen) mit einer Diagnosesoftware (oder einem Dongle) so verändern, dass S&S daraufhin letztendlich dauernd deaktiviert ist?

wenn jemand solche Fragen stellt, wird er garantiert nicht strafrechtlich verfolgt o.ä.

Den wesentlichen Inhalt einer schriftlichen Antwort könnte ich mir aber gut vorstellen....

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...weil das so wohl niemand belastbar belegen kann wenn man an dieser Stelle nachplappert "Nein weil Typzulassung, Steuerhinterziehung, etc. bla bla..."

Vor Gericht ist dann jemand gezwungen doch mal in den Gesetzes-texten zu wühlen wo diese Buzzwords überhaupt stehen.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 15:48:30 Uhr:


Wenn wir jetzt mal weiterdenken, deaktiviert ein angeschlossener Anhänger also unmittelbar nach Zündung die Start-Stop-Automatik. Ein Automat / eine Maschine deaktiviert das also, nicht der Mensch durch Tastendruck.

Der programmatische Sonderfall "AHK" ist also erlaubt.
Aber wenn ich mit VCDS eingreife nicht?

Ne, denn der Sonderfall AHK ist schon durch die Typisierung erlaubt, da du z.B. Anhänge- und Stützlasten in der EU-Übereinstimmungserklärung für dein Auto eingetragen bekommen hast, ob du die nun nutzt oder nicht...
Der Sonderfall "Manipulation durch eine Diagnosesoftware" ist bei der Typisierung ganz bestimmt kein Gegenstand gewesen, aber, wie schon gesagt:
Du brauchst nur mal schriftlich beim Hersteller nachfragen. Dann weißt du es genau.

Zitat:

Vor Gericht ist dann jemand gezwungen doch mal in den Gesetzes-texten zu wühlen wo diese Buzzwords überhaupt stehen.

wer aktiv etwas verändert (in dem Fall manipuliert) muss für die Folgen gerade stehen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dummheit auch nicht.

Wenn du etwas an deinem Auto verändern willst (egal was), muss du dich schlau machen,ob das legal ist oder nicht.
Dumm stellen nützt im Ernstfall nichts.
Keiner hindert dich daran, eine schriftliche Auskunft der bereits genannten Organisationen ein zu holen.

Sich darauf zu berufen, dass man noch keine Verordnung gefunden hat, wo genau drin steht, dass man mit Diagnosetools keine Manipulation durchführen darf, die S&S verhindert, ist ziemlich naiv und zeigt letztendlich nur, dass derjenige eigentlich genau weiß, dass das unzulässig ist und nur nach einer dummen Ausrede sucht.
Wer es wirklich wissen will, wendet sich schriftlich an die relevante Stellen, nur das wollen die meisten Manipulateure eigentlich gar nicht.

Die Hersteller solcher Dongles wollen das auch lieber nicht wissen. Wenn es denn legal wäre, hätten diese Geräte längst eine ABE.

Rechtssicherheit light

  • Man liest Beiträge im Inet von irgendjemandem
  • Man redet mit dem Friseur mal drüber
  • Oder mit Arbeitskollegen, der Tante oder der Oma

Rechtssicherheit to go

  • Hersteller anrufen/anschreiben
  • KBA anrufen/anschreiben
  • TÜV anrufen/anschreiben

Rechtssicherheit deluxe

  • Codierung
  • Meldung beim KBA
  • Selbstanzeige
  • Dann durchfechten

Rechtssicherheit im funky freestyle

  • Man könnte seine Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden, fragen ob man einen Anspruch darauf hat einen Knopfdruck zu sparen und ob die einem helfen den gegen diese blöde Komformitätszertifizierung durchzusetzen und das bezahlen, notfalls bis zur höchsten Instanz. 😉

Rechtssicherheit a la maison! 😉

  • Man veröffentlicht eine Anleitung
  • Man fragt die Motor-Talk Redaktion, ob sie einem ihren Standpunkt zu dem Thema mitteilt

also ich würde es einfach machen, wenn ich es denn wollte...
Was soll denn da in der Praxis (TÜV, sonstige Verkehrskontrollen, Herstellerwartung usw.) großartig "passieren"?

Ich würde nur nicht auf Biegen und Brechen versuchen, mir das legal zu reden...

Zitat:

@navec schrieb am 28. August 2017 um 17:01:46 Uhr:


also ich würde es einfach machen, wenn ich es denn wollte...
Was soll denn da in der Praxis (TÜV, sonstige Verkehrskontrollen, Herstellerwartung usw.) großartig "passieren"?

Ich würde nur nicht auf Biegen und Brechen versuchen, mir das legal zu reden...

Natürlich passiert rein garnichts.
Ich bin es aber leid laufend nur vorgeplappert zu bekommen, dass damit dies und jenes erlöscht und ich sofort Mitglied des. 7 Kreises der Hölle bin.

Belegen kann es keiner. Nachplappern können es aber alle.

Zitat:

Ne, denn der Sonderfall AHK ist schon durch die Typisierung erlaubt,

Wo steht sowas?

Du kannst doch nicht belegen das eine Codieung an S/S keine Einfluss auf das Emmisionsverhalten hat.
Jeder eingriff im Emissionsverhalten vom Motor ist verboten. Ändert sich der Spritverbrauch ist es noch Steuerhinterzeihung dazu weil auch nach CO2 Ausstoß im NEFZ besteuert wird.

Zitat:

Jeder eingriff im Emissionsverhalten vom Motor ist verboten.

Also darf niemand mit Anhänger fahren, oder eine schwächelnde Batterie verbaut haben, weil dadurch StartStop nicht auslöst.

Wir drehen uns im Kreis.
Natürlich wird dieser olle NEFZ-Fahrzyklus für die Typgenehmigung unter absoluten Topbedingungen durchgeführt. Alles funktioniert, etc.

Genauso wie die Lautstärke bei exakt 50 km/h im 3. Gang gemessen wird. Bei 55 dürfen dann alle Klappensteuerungen dieser Welt machen was sie wollen und Holla die Waldfee.

Oh mann.

So sind halt Bürokraten und Juristen. Für die ist das ganz klar festgelegt. Der Test geht nun mal 21min, nach 22min schaltet man das AGR aus. Verboten? Wohl nicht, aber nicht besonders klug für das Vertrauen.
Wenn der NEFZ nicht so viele Stillstandszeiten hätte würde man S/S wohl gar nicht verbauen.

Warum nicht, kaum Aufwand, im Fall der Fälle großer nutzen. Man stelle sich nur die typische Schlange im Berufsverkehr vor...

Jede Veränderung am Fahrzeug ist verboten,es sei denn es hat eine Abnahme oder eine ABE.
Das gilt für alle motorgetriebenen Fahrzeuge.
Einzige Ausnahme wär ne Lackierung,denk ich mal.Aber auch da gibt es Vorschriften.

Zitat:

@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 18:17:14 Uhr:



Wo steht sowas?

In der Verordnung 2007/46/EG über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
(EG Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV) steht sowas.

https://www.gesetze-im-internet.de/eg-fgv_2011/EG-FGV.pdf

Zwischen den Zeilen das mit dem Knopp und das mit den Anhängern wörtlich. Dort steht auch, im Interesse der Rechtssicherheit für den HANDEL, wer wann was "darf"!

Denn darum gehts ja grad, nicht um blinden Verbotswahn.

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