Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Zitat:
@olsql schrieb am 05. Aug. 2017 um 10:45:44 Uhr:
Worin unterscheidet sich Batterie abklemmen, Memory-Codierung und anderes dann vom "defeat device"?
Ein Defeat-Device ist in den Regelungen explizit erwähnt (Abschalteinrichtung) und unterliegt festgelegten Regeln. Die Hersteller haben dann versucht, diese Regeln kreativ umzusetzen.
https://www.youtube.com/watch?v=fldj5GXMy6o
😁
@Levi67 Abschalteinrichtungen unterliegen festgelegten Regeln, genau so ist es...😉 Auslegungssache.
Was die Hersteller mit viel Geld, Lobbyarbeit, großen, teuren Rechtsabteilungen und selbst formulierten Gesetzentwürfen "dürfen"/einfach machen, nämlich "parametrieren" und "auslegen", das sollte man als Endverbraucher mal versuchen.
***ACHTUNG GEFAHR!***
Wer es ganz genau haben möchte, KÖNNTE sich das Memory-codieren und dem KBA melden. Dann Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Danach WÄR man dann schlauer.
***😁***
MfG
Der große Unterschied: Die habens "irgendwie" zugelassen bekommen, was man selbst dann noch zu erledigen hätte. Wie auch immer man das machen will...Ich sehe da kein Land...
@gobang:
Zitat:
Juristisch macht es keinen Unterschied, ob der Knopf von einem Menschen oder einem Automat betätigt wird, der im Auftrag des Fahrers handelt.
sofern der Knopf auf Anweisung des Fahrers jedes Mal nach dem Motorstart durch eine nicht fest verbaute Gerätschaft, ohne E-Anschlüsse an die Fz-Elektronik, die Deaktivierung durchführt, mag das stimmen.
Start-Stop benötigt ja gewisse Umgebungsbedingungen, damit es überhaupt auslöst.
D.h. wenn ich durch das tiefste Novosibirsk fahre, und bei -30 Grad an der einzigen Ampel im Land das System nie auslöst, weil eventuell die Batterie auch nicht mehr so fitt ist, wie illegal ist das dann?
Im Umkehrschluss: Hat das Auto am Nordpol keine Typzulassung?
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Die Typenzulassung wird aber bei genau definierten Bedigungen gefahren! Und bei diesen Temperaturen muss es dann auch gehen. Wenn es bei -30°C nicht geht ist das was anderes!
Warum sollte nicht, es funktioniert ja so gesehen so wie es soll.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 12:14:56 Uhr:
...
Im Umkehrschluss: Hat das Auto am Nordpol keine Typzulassung?
So wärs auch eigentlich richtig...ganz, ganz streng genommen! 😁
Es wird aber nur kurz mal zugelassen und dann wars das. Manchmal auch doch nicht, wie man beim Diesel beobachten kann/muss.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 12:14:56 Uhr:
Start-Stop benötigt ja gewisse Umgebungsbedingungen, damit es überhaupt auslöst.D.h. wenn ich durch das tiefste Novosibirsk fahre, und bei -30 Grad an der einzigen Ampel im Land das System nie auslöst, weil eventuell die Batterie auch nicht mehr so fitt ist, wie illegal ist das dann?
Im Umkehrschluss: Hat das Auto am Nordpol keine Typzulassung?
Vielleicht eine weitere Anregung für dich und deine Fantasie....
Wenn du mit Anhänger fährst, funktioniert Start&Stop (z.B. bei VW) nicht.
Umkehrschluss:
Haben VW's bei Anhängerbetrieb keine Typzulassung?
Ist Anhängerfahren mit einem VW illegal?
Ich warte immer noch auf die erste schriftliche Stellungnahme vom Autohersteller oder TÜV oder KBA zu diesem Thema....
Autos werden auch nicht mit Anhängern hinten dran Typisiert, warum auch? Die wenigsten Autos haben eine AHK und auch die wird nicht immer benutzt.
@hadez16 Ja völlig! Falls Du die Zulassungsbestimmungen meinst!
Die dienen eben genau dazu, genau soweit im Bereich der Grauzone Richtung Legalität zu gehen, daß es grad mal eben so nicht mehr illegal ist...Also ohne Codierung und mit S/S an!
Ob man darauf als Urheber oder als Gesellschaft besonders stolz sein kann, steht auf einem völlig anderen Blatt! 😉
Meiner persönlichen Meinung nach, sieht man die Wackeligkeit dieser "Konstruktion" sehr schön vor allem daran, dass das jetzt geändert wird um dem Sinne des EU-Rechtes (mehr) zu entsprechen! RDE...
https://www.motor-talk.de/.../start-stop-ausschalten-t6126343.html?...
Hier ein sehr schönes Feedback vom TÜV.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 28. August 2017 um 13:28:07 Uhr:
https://www.motor-talk.de/.../start-stop-ausschalten-t6126343.html?...Hier ein sehr schönes Feedback vom TÜV.
Du meinst die weitergeplapperte Einzelaussage, die sich nicht mal auf die Gesetzeslage, sondern nur auf die HU bezieht...
@Diabolomk Nö, er meint wahrscheinlich die "Anregung" die es da zu lesen gibt...😁
Die führt übrigens geradewegs wieder in die andere Richtung der Grauzone!
Ganz genau werden wir es wohl nicht rausfinden, solang es niemand rausprogrammiert und eine Selbstanzeige startet.
Wer macht's?