Gesetzeslage Start/Stop Funktion
Hallo Zusammen,
ich hoffe das ist in etwa das richtige Unterforum für dieses Thema.
Wenn nicht, bitte einfach verschieben.
Mich interessiert brennend wie eigentlich die Gesetzeslage ganz genau aussieht zum per Knopfdruck ja für einen Fahrzyklus abschaltbaren Start-Stop-Systems.
Mir ist völlig klar, dass es nicht legal ist das System vollständig zu deaktivieren, da dann die CO2-Einstufung wohl nicht mehr passt und somit die BE erlischt.
Aber, wie schaut es aus, und ich kenne mich nur gut bei VAG aus, mit der Möglichkeit das Start-Stop-System auf Memory zu programmieren? Mit VCDS ist es kein Problem an manchen Audis.
Bedeutet man schaltet es über Knopfdruck ab, und diese Einstellung merkt er sich, auch nach dem Abstellen des Fahrzeugs.
Kann mir jemand sagen was das Gesetz dazu sagt?
Erlaubt, nicht erlaubt?
Die einen sagen nach Zündung muss das System aktiv sein, andere sagen es gibt Fahrzeuge da ist so eine Memory-Funktion schon Serie? (in Deutschland?)
Über konstruktive Antworten freue ich mich.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
FWebe lasse es du hast absolut keinen Plan und null Ahnung,in anderen Themen setzt du dich auch regelmäßig in die Nesseln mit deinen Beiträgen!!
728 Antworten
Da sich die KFZ Steuer ja am CO2 Ausstoß orientiert wird auch die Felgen/Reifengrösse des Auslieferungszustandes heran gezogen. Bedeutet 19“ Felgen ab Werk kosten mehr Steuer als 18“ Reifen. Somit würde auch derjenige Steuerhinterziehungen begehen der sein Wagen nach Auslieferung von 18“ auf 19“ umrüstet!?
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 11. Februar 2019 um 21:28:48 Uhr:
Es sollte erstmal geklärt werden ob die SSF eindeutig mit zum Abgasreinigungssystem gezählt wird und für eine Euro -Klassifizierung notwendig ist oder nur eine zusätzliche Kraftstoffsparfunktion mit angenehmen Nebeneffekt ist ,auf die verzichtet werden kann.
Solange diese Frage nicht geklärt ist ,wirds hier zu keinem echten Ergebnis kommen.
Ich traue VW auch zu, dass sie ab 100km/h die Aussenspiegel absprengen würden, wenn das dem Luftwiderstand und so der Abgaseinstufung zuträglich wäre.
Ich wette irgendein schlauer Kopf sagte dann mal im richtigen Moment, bezüglich der trügerischen Standphase im NEFZ-Zyklus: "der Motor muss ausgehen" .
@gobang:
Zitat:
Auch mit der Memoryfunktion ist die original vorhandene Funktionalität (S/S-Aktivierung nach Motorstart) weiter gegeben
nein ist sie eben nicht. Das ist ja gerade der Sinn einer solchen Memory-Schaltung.
Ob sie gegeben ist, hängt von der vorherigen willkürlichen Einstellung durch den Fahrer ab.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 11. Februar 2019 um 21:28:48 Uhr:
Es sollte erstmal geklärt werden ob die SSF eindeutig mit zum Abgasreinigungssystem gezählt wird und für eine Euro -Klassifizierung notwendig ist oder nur eine zusätzliche Kraftstoffsparfunktion mit angenehmen Nebeneffekt ist ,auf die verzichtet werden kann.
Solange diese Frage nicht geklärt ist ,wirds hier zu keinem echten Ergebnis kommen.
Ja, so ist es richtig und klären muss das immer derjenige der die Änderung herbeiführt.
Beim Golf 6 konnte man es noch gut direkt in den techn Daten nach vollziehen, denn dort konnte man gleich motorisierte Modelle mit und ohne BMT (BlueMotionTechnik) kaufen.
BMT beinhaltete S&S.
Mit BMT waren die amtlichen Verbrauchswerte merklich geringer und man musste weniger KFZ-Steuer zahlen.
Ähnliche Themen
Die BMT Generation hatte neben SS aber auch andere Verbrauchsenkende Features.
Bspw. Tiefergelegt, Unterbodenverkleidungen, Rollwiderstandsoptimierte Reifen, u.a.
Es ist also schwierig den Verbrauchvorteil allein dem SS Systen zuzuordnen.
Und daraus dann eine Steuersenkung zu generieren ebenso da die Nutzungsbedingungen doch sehr differieren.
Was ist mit denen die hauptsächlich über Land oder BAB fahren? Da bringt SS so gut wie keine Sprit/CO2 Einsparung,
Ergo wäre eine Steuersenkung für diese Klientel ggü. einem Stadtfahrer ungerecht.
Zitat:
@Provaider schrieb am 11. Februar 2019 um 23:30:10 Uhr:
Solange die KFZ Steuer am CO2 bemessen ist ist es auf jeden fall Steuerhinterziehung.
Dieser Logik folgend, würde auch jeder Steuerhinterziehung begehen, der seinen Gasfuß nicht im Griff hat und die WLTP-Verbrauchswerte nicht erreicht bzw. wer den Knopf zur Deaktivierung des S/S benutzt.
Der Sachverhalt der Steuerhinterziehung ist nicht gegeben.
Zitat:
@navec schrieb am 12. Februar 2019 um 08:58:21 Uhr:
@gobang:
Zitat:
@navec schrieb am 12. Februar 2019 um 08:58:21 Uhr:
Zitat:
Auch mit der Memoryfunktion ist die original vorhandene Funktionalität (S/S-Aktivierung nach Motorstart) weiter gegeben
nein ist sie eben nicht. Das ist ja gerade der Sinn einer solchen Memory-Schaltung.
Ob sie gegeben ist, hängt von der vorherigen willkürlichen Einstellung durch den Fahrer ab.
Eben.
Das ist genau der selbe Wille des Fahrers, der darüber entscheidet, ob er nach jedem Motorstart den Knopf drückt.
Das ist ja genau das, was ich versucht habe klarzustellen. Es ist juristisch dasselbe.
Der Wille des Fahrers entscheidet ob S/S aktiv sein soll. Die technische Voraussetzung dafür ist vom Fahrzeughersteller original gegeben und so zugelassen.
.....Genauso wie das nachträgliche Hochrüstung von 18“ auf 19“ Felgen nicht als Steuerhinterziehung geahndet wird obwohl die Fahrer von 19“ ab Werk mehr KFZ Steuer zahlen.
Zitat:
@gobang schrieb am 12. Februar 2019 um 20:28:11 Uhr:
Zitat:
@Provaider schrieb am 11. Februar 2019 um 23:30:10 Uhr:
Solange die KFZ Steuer am CO2 bemessen ist ist es auf jeden fall Steuerhinterziehung.
Dieser Logik folgend, würde auch jeder Steuerhinterziehung begehen, der seinen Gasfuß nicht im Griff hat und die WLTP-Verbrauchswerte nicht erreicht bzw. wer den Knopf zur Deaktivierung des S/S benutzt.
Der Sachverhalt der Steuerhinterziehung ist nicht gegeben.
Nein weil die Randbedingungen für alle Fahrzeuge vergleichbarer sind. Damit werden die Testergebnisse vergleichbar. Es steht nirgendwo das du auf der Straße so fahren musst. Und wie ein Fahrzeug vorbereitet wird steht in den entsprechenden Verordnungen und da ist auch definiert das die serienreifen mit serienluftdruck gefahren wird. Und auch wann du beschleunigst, bremst stoppt etc.
Mit der ISC kann jedes Fahrzeug nachgetestet werden solange es Serienzustand entspricht und muss dann seine gemeldeten Daten einhalten innerhalb gewisser Toleranzen
Zitat:
@gobang schrieb am 12. Februar 2019 um 20:35:36 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 12. Februar 2019 um 08:58:21 Uhr:
@gobang:
Zitat:
@gobang schrieb am 12. Februar 2019 um 20:35:36 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 12. Februar 2019 um 08:58:21 Uhr:
nein ist sie eben nicht. Das ist ja gerade der Sinn einer solchen Memory-Schaltung.
Ob sie gegeben ist, hängt von der vorherigen willkürlichen Einstellung durch den Fahrer ab.
Eben.
Das ist genau der selbe Wille des Fahrers, der darüber entscheidet, ob er nach jedem Motorstart den Knopf drückt.
Das ist ja genau das, was ich versucht habe klarzustellen. Es ist juristisch dasselbe.
Der Wille des Fahrers entscheidet ob S/S aktiv sein soll. Die technische Voraussetzung dafür ist vom Fahrzeughersteller original gegeben und so zugelassen.
Es ist juristisch erst einmal grundsätzlich anders, ob ich eine Veränderung am Auto herbei führe oder ob ich das Fz lediglich in serienmässiger Ausführung gem. Betriebsanleitung bediene.
Dass man jedes mal nach dem Start den S&S-Knopf zum Deaktivieren drücken muss, bewirkt, dass jeder Fahrer, wenn er es nicht ausdrücklich kund tut, immer im S&S-Modus fährt.
Wenn ansonsten jemand anders mit dem Wagen fährt, der sich überhaupt nicht mit S&S beschäftigt und eventuell nicht mal weiß was das ist, fährt das Auto immer im aktivierten S&S-Zustand.
So ist das werkseitig offenbar gewollt und das ist mit Memory-Modulen definitiv anders.
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Februar 2019 um 06:57:21 Uhr:
.....Genauso wie das nachträgliche Hochrüstung von 18“ auf 19“ Felgen nicht als Steuerhinterziehung geahndet wird obwohl die Fahrer von 19“ ab Werk mehr KFZ Steuer zahlen.
Ist nicht genauso.....
Unterschiedliche Rad-Reifen-Kombinationen sind entweder bereits bei der Typ-Prüfung zugelassen (siehe z.B. CoC) oder sie benötigen eine ABE.
Wenn eine Rad-Reifenkombination nicht zugelassen ist, ist es illegal damit auf normalen Straßen zu fahren.
Dass sich, trotz WLPT, wo ja im Gegensatz zum NEFZ die Ausrüstung des Autos eine Rolle spielt, diese "Gesetzeslücke" mit den Reifen ergeben kann, ist m.E. ungerecht, aber offenbar amtl. zugelassen.
Memory-Module sind dagegen weder durch die Typprüfung des Autos, noch nachträglich durch den Autohersteller zugelassen, noch haben die eine ABE.
Das ist der kleine Unterschied.
Ich bin mir ziemlich sicher:
Wenn die Möglichkeit bestünde, für Memory-Modulke eine ABE zu bekommen, gäbe es längst welche mit ABE. Offenbar ist das aber nicht so einfach....
Zitat:
@navec schrieb am 13. Februar 2019 um 09:30:02 Uhr:
Zitat:
@tiger55 schrieb am 13. Februar 2019 um 06:57:21 Uhr:
.....Genauso wie das nachträgliche Hochrüstung von 18“ auf 19“ Felgen nicht als Steuerhinterziehung geahndet wird obwohl die Fahrer von 19“ ab Werk mehr KFZ Steuer zahlen.
Memory-Module sind dagegen weder durch die Typprüfung des Autos, noch nachträglich durch den Autohersteller zugelassen, noch haben die eine ABE.
Das ist der kleine Unterschied.
Ich bin mir ziemlich sicher:
Wenn die Möglichkeit bestünde, für Memory-Modulke eine ABE zu bekommen, gäbe es längst welche mit ABE. Offenbar ist das aber nicht so einfach....
Ein Memory-Modul, je länger ich darüber nachdenke, ist eigentlich nichts anderes als ein Specht mit Schnabel, der nach dem Fahrzeugstart mit seinem Kopf auf der Taste einschlägt, entweder durch Zündungsplus angetrieben, oder durch meine Hand.
Ich bin mir sicher für einen Specht brauche ich genauso wenig eine ABE wie für einen Wunderbaum am Innenspiegel.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 13. Februar 2019 um 09:40:26 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 13. Februar 2019 um 09:30:02 Uhr:
Memory-Module sind dagegen weder durch die Typprüfung des Autos, noch nachträglich durch den Autohersteller zugelassen, noch haben die eine ABE.
Das ist der kleine Unterschied.
Ich bin mir ziemlich sicher:
Wenn die Möglichkeit bestünde, für Memory-Modulke eine ABE zu bekommen, gäbe es längst welche mit ABE. Offenbar ist das aber nicht so einfach....Ein Memory-Modul, je länger ich darüber nachdenke, ist eigentlich nichts anderes als ein Specht mit Schnabel, der nach dem Fahrzeugstart mit seinem Kopf auf der Taste einschlägt, entweder durch Zündungsplus angetrieben, oder durch meine Hand.
Ich bin mir sicher für einen Specht brauche ich genauso wenig eine ABE wie für einen Wunderbaum am Innenspiegel.
Da gebe ich dir recht, denn den Specht baust du letztendlich nicht in das Fahrzeug und er hat keine Verbindung zur eigentlichen Fz-Elektronik.
Wenn du finanziell gut aufgestellt bist, könntest du dir eventuell auch einen Fahrer leisten, der das dann für dich übernimmt. Auch das ist zugelassen und geht ohne ABE...
Zitat:
@kasemattenede schrieb am 12. Februar 2019 um 19:24:02 Uhr:
Die BMT Generation hatte neben SS aber auch andere Verbrauchsenkende Features.
Bspw. Tiefergelegt, Unterbodenverkleidungen, Rollwiderstandsoptimierte Reifen, u.a.
Es ist also schwierig den Verbrauchvorteil allein dem SS Systen zuzuordnen.
Und daraus dann eine Steuersenkung zu generieren ebenso da die Nutzungsbedingungen doch sehr differieren.
Was ist mit denen die hauptsächlich über Land oder BAB fahren? Da bringt SS so gut wie keine Sprit/CO2 Einsparung,
Ergo wäre eine Steuersenkung für diese Klientel ggü. einem Stadtfahrer ungerecht.
Es geht auch bei diesen Fahrzeugen um den Messzyklus (in dem Fall NEFZ) und nicht darum, was man in der Realität verbraucht hat.
Beim NEFZ wurde wahrscheinlich bei jedem Wagen (legal) getrickst. Auch der Golf 6 ohne BMT fuhr beim NEFZ mit rollwiderstandsarmen Reifen, die bis zur zul. Grenze aufgepumpt waren und auch dieser Wagen ist (vermutlich) beim Test mit aerodynamischen Tricks versehen gewesen.
Die Vmax betrug beim NEFZ 120km/h und die durchschnittliche Geschwindigkeit ganze 34km/h, so dass sich der Einfluss aerodynamischer Spielereien beim Test in Grenzen hält.
Einen viel größeren Einfluss hatte die relativ lange Standzeit beim NEFZ, denn die betrug 25%. Das ist der Grund für die große Beliebtheit von S&S und deswegen hat S&S beim NEFZ die größte Bedeutung und nicht der Rest der Maßnahmen.
Was S&S individuell bringt oder nicht ist vollkommen von den persönlichen Verhältnissen abhängig und spielt daher in diesem Thread überhaupt keine Rolle.
Diese Unterschiede werden durch die erhebliche Steuer für den Kraftstoff ausgeglichen.
Letztendlich ist eine Memory Funktion für eines vorhandenen Schalters eben nur eine Automatisierung einer zugelassenen und vorgesehenen Funktion.
Dass die reine Automatisierung eines zulässigen und vorgesehenen Vorgangs rechtliche Probleme schaffen soll halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.
Damit dürfte auch kein Autofahrer es sich zur Gewohnheit machen auf den Knopf zu drücken, weil das sich zur Gewohnheit machen dann auch rechtswidrig wäre - schließlich führt dies zu dem genau gleichen Betriebszustand wie eine technisch realisierte Memory Funktion.