gesetzesänderung: unterbodenbeleuchtung bald erlaubt...?!?!
moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?
34 Antworten
Ok, hab noch mal gelesen, ...mit Freisprecheinrichtung..., sorry mein Fehler.
Habe die Ironie nicht gleich zwischen den Zeilen erkannt 😉
Wäre aber schon ein ziemlich dicker Hund, kommt aber so nicht denke ich. Es ist ja schon ein Witz, daß man im Stand nicht telefonieren darf, weil der Motor einfach noch läuft. Man muß also, nur weil es im Gesetz steht, den Motor abstellen... sehr sinnlos. Daß solche Dinge überhand nehmen, steht außer Frage (ich sage nur "do not iron clothes while wearing"...weil die Leute anscheinend immer dümmer werden oder gute Anwälte haben)
Nur bei Kirmesbeleuchtung, wie sie schon genannt wurde, sehe ich und viele das nicht so.
cheerio
Hier noch mal ein interessanter Kommentar aus der StVZO:
Ein solche Rechtsverordnung ist der § 19 (2) StVZO, in dem es u.a. heißt, dass die Betriebserlaubnis eines Fz erlischt, wenn Änderungen am Fz vorgenommen werden, durch die "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern" zu erwarten ist. Die Bestimmung des § 19 (2) will sicherstellen, "dass ein zugelassenes Kfz, an dem ein Teil verändert wurde, nur und erst dann im öffentlichen Verkehr weiterbenutzt wird, wenn die zuständige Behörde festgestellt hat, dass das Fz auch in seinem veränderten Zustand den Beschaffenheitsvorschriftten der StVZO entspricht und wenn die Behörde auf Grund dieser Feststellungen eine neue BE erteilt hat; dies gilt auch dann, wenn sich die Veränderung nicht nachteilig auf die Beschaffenheit des Fz ausgewirkt hat" (Braun/Konitzer/Kretschmann - Kommentar zur StVZO).
Da ich diese Teile gewerblich vertreibe schreibe ich euch mal auf was daran erlaubt ist. Teilweise ist sogar eine Eintragung in die Pappiere möglich!
Dies sezt allerdings einiges vorraus:
1. UbB darf nur Montiert werden wen das Schalt/Startgerät sowie das Leuchtmittel eine EC/EG Prüfung Bestanden Haben und dementsprechend gekennzeichnet sind.
2. Leuchtmittel müßen fest montiert sein und dürfen nach ausen nicht direkt absrahlen ( müßen also hinter der Stoßstange / Schweller oder geeigneten Falz montiert sein)
3. Leuchten darf die UbB nur bei geöffnetter Tür wärend sich das Fahrzeug im Ruhezustand befindet. Fahrzeug muß also stehen und der Motor darf nicht laufen.
4. Geschaltet werden darf das Ganze nur über einen Türkontaktschalter mit automatischer abschaltung bei Zündungsbetrieb. Soll heisen das sobald die zündung eingeschalten ist, ein leuchten nicht möglich ist, selbst bei geöffnetter Tür und stehendem Motor.
Sind diese Vorraussetzungen erfüllt, zählt eine UbB als Einstiegsbeleuchtung und darf als solche betrieben werden, eine einrtagung in die Pappiere als Einstiegsbeleuchtung oder Parkraumhilfsausleuchtung ist Teilweise Möglich und liegt im ermessen des Prüfers.
Sclußwort:
Farblich gibt es nur Probleme bei den beliebten Blauen Leuchten, Weiss, Gelb, Grün, usw. sind Problemlos. Weiss ist optimal vor allem wen man das Zeug eintragen lassen möchte.
bei Blinkenden, Plitzenden und Farben wechselnden Leuchten ist es wie mit den Blauen, einfach nicht Möglich.
Zitat:
Original geschrieben von scorpio-cruser
2. Leuchtmittel müßen fest montiert sein und dürfen nach ausen nicht direkt absrahlen ( müßen also hinter der Stoßstange / Schweller oder geeigneten Falz montiert sein)
Mit dieser Einbauposition ist es dann eine Einstiegsbeleuchtung (und somit natürlich eintragungsfähig) und eben KEINE Unterbodenbeleuchtung mehr, weil die Leuchtmittel ja NICHT am UNTERBODEN des Fahrzeuges montiert sind.
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