Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!

Opel Astra F

moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

123 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


hab vorhin im auto meine ehemalige fußraumbeleuchtung gefunden .. die hat dieses E in ner eckigen Klammer

Meines Wissens nach besagt diese E-Nummer, daß die betreffende Röhre funkentstört ist. Hat also absolut nichts mit der Bauartzulassung zu tun.

unterbodenbeleuchten ist verboten wieso verstehts du das nicht ?

OMG so ein dämlicher Thread - schon über 7 Seiten lang und kein Ende in Sicht. 🙄

Geklärt ist schon lange alles.

Zitat:

Original geschrieben von ASTRA F CC 16V


unterbodenbeleuchten ist verboten wieso verstehts du das nicht ?

mich kannste ja damit wohl nicht wirklich meinen oder ?

Ich hab ja vorhin schon geschrieben, es ist kein neues Aufgreifen der Diskussion ob legal oder illegal. Die Tatsache, dass eine UBB illegal ist, ist ja hier nun ausführlich erklärt worden. Abgesehen davon war mir das von Anfang an klar.

Es ging lediglich darum, diese E-Zeichen im Kreis und im Rechteck zu zeigen. Dazu noch die Info, dass die zuerst gezeigte "angebliche" Einstiegsbeleuchtung zuerst als legal verkauft wurde und nun doch nicht mehr erlaubt ist.

Das Thema wegen legal oder illegal ist schon lange beendet.

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Also soviel ich weiß, geben die nummern hinter dem "e" an, in welchem Land das Teil produziert wurde. Hab ich zumindest so gelernt.

Jedes Fahrzeugteil (lassen wir mal den Kleinkram weg) muss nach einer ECE-Richtlinie geprüft werden,
wenn diese Richtlinie eingehalten wird, erhält das Bautel die EWG-Betriebserlaubnis,
Bauteile, diese EWG-Betriebserlaubnis erhalten haben, werden optisch mit einem "E"-Prüfzeichen gekennzeichnet.

Es müssen alle lichttechnischen Einrichtungen, die am Fahrzeug eine Lichtwirkung nach außen haben (Scheinwerfer, Rückleuchten, Reflektoren, ...) eine EWG-Betriebserlaubnis nach der passenden ECE-Richtlinie haben, was durch ein "E"-Zeichen gekennzeichnet wird.

Die "Zusatzzahl" nach dem "E" im Prüfzeichen sagt nur etwas über das Land aus, in dem nach der ECE-Richtlinie geprüft wurde, da es keine landesspezifischen ECE-Richtlinien gibt, ist es völlig egal, welche "Zusatzzahl" hinter dem "E" folgt.

Die nationalen Geschichten, also zB. für Deutschland sehen auch keine Abweichung davon vor, da die Firma Hella in Deutschland wortgetreu das Gleiche gilt, wie für Firma XY in Holland oder England. Es gibt jedoch nationale Vorschriften, die die Nutzung von bestimmten Leuchten grundsätzlich verbieten oder einschränken. Das ist bei uns die StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
E-Zulassung, erkennbar an einem "E mit einer Zahl in einem Kreis, dann eine 4-5 stellige Zahl und dann einigen Buchstaben und Zahlen, die besagen, welche Einzelleuchten zulässig vorhanden sind.
Zum Thema Eintragung: entweder ist eine Leuchte E-zugelassen und eintragunsfrei oder ist nicht E-zugelassen, darf dann auch nicht eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


im auto darf IM STEHENDEN ZUSTAND leuchten was, wie, wo will, SOLANGE ES NICHT von außen sichtbar ist.

bingo!

das hast du zu 100% richtig erkannt.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


bingo!
das hast du zu 100% richtig erkannt.....

Jaaa, ich war schon früher Mamis Pfiffikus 😮 😁

(Zitat: Terence Hill)

Wurde auch schon gesagt, wofür ECE und EWG steht ?

Wenn ja, dann such ich es, wenn nicht, könnte das evtl. noch jemand erläutern ?

also das bild von Basssuchti ist
ja echt fürn arsch diese "E" Prüfzeichen ist glaube ich keins....
denn

"e 11"

damit ist Niemals "e 11" gemeint oder???
ich glaube persönlich das das so ein ding aus made in Taiwan ist... und nie ein Prüfzeichen...
NAJA meine Meinung

so weiter:
aber ne scanner ist nicht schlecht (ich hab selber auch einen :-) )
aber er kann ja auch uns das eben "abschreiben"
denn es werden ja keine bild in die papiere gemalt oder???

MFG Jack W.

Zitat:

Original geschrieben von Jack_wailer


"e 11"

damit ist Niemals "e 11" gemeint oder???
ich glaube persönlich das das so ein ding aus made in Taiwan ist... und nie ein Prüfzeichen...

Jedenfalls ist es NICHT das "E11" der Bauartzulassung. Weiteres wurde ja oben schon von mir beschrieben.

hier ist wieder eine einstiegsbeleuchtung mit e prüfzeichen in blau

http://cgi.ebay.de/...egoryZ72925QQrdZ1QQssPageNameZWD1VQQcmdZViewItem

Du wolltest uns nen Eintragungsbericht schicken und nicht weitere Bilder von Röhren mit ungültigen ( E ) Prüfzeichen. 😮

bekommst du aber warum ungültig e mit zahl im kreis ist gültig

E-Zulassung, erkennbar an einem "E mit einer Zahl in einem Kreis, dann eine 4-5 stellige Zahl und dann einigen Buchstaben und Zahlen, die besagen, welche Einzelleuchten zulässig vorhanden sind.

wenn da ein gültiges e-prüfzeichen drauf ist müssen auch irgendwo papiere existieren woraus hervorgeht wie das prüfzeichen erlangt wurde und was im rahmen dieser abnahme alles geprüft wurde...

diese papiere würden mich brennend interessieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


aber warum ungültig e mit zahl im kreis ist gültig

vor ca. 3-4jahren wurde der markt mit sog. "polizeischocker" lampen überschwemmt, diese hatten anfangs eine gültige e-zulassung....

aufgrund von produktionsveränderung und nicht garantierbarer qualität, wurde ihnen die e-zertifizierung entzogen, d.h. diese lampen sind unzulässig....

in china, wo diese lampen produziert werden, juckt das die aber recht wenig, was die draufdrucken dürfen und was nicht, deshalb drucken die munter weiter das e-zeichen auf die lampen drauf...
so kommts, das du (z.b. auffm flohmarkt, oder auch bei ebay) eben diese polizeischocker kaufen kannst, die ein e-zeichen tragen, das vor 3 jahren aber schon seine gültigkeit verloren hat....
verstehste jetzt, worauf die anderen anspielen?

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