Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!

Opel Astra F

moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

123 Antworten

MagirusDeutzUlm zu dir sage ich nur wer lesen kann ist klar im Vorteil ich habe nicht gesagt das ich eine UBB habe sondern einstiegsbeleuchtung und wenn es mehr so leute gäbe wie dich
arme menschheit ach und übrigens deine blauen dioden im tacho und im TID es sieht besser aus wenn du LED mit Diffiusser nimmst weil das sieht scheiße aus und eine frage haste dafür ne genehmigung ich denke mal nicht so und das wars
ich wünsche euch eine schöne woche

PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


Hallo ich habe zwei blaue neonröhren unterm auto als einstiegsbeleuchtung und bin damit durch den tüv und tüv hat sagar extra vermerk gemacht das ich damit legal fahren darf...

Nach Maßgabe des KBA ist allerdings nur WEISS als Leuchtfarbe für Einstiegsbeleuchtungen zulässig. Somit liegt bei dieser Eintragung hier also eindeutig ein Verstoß gegen die Richtlinien des KBA vor.

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

wayne?

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


ich wünsche euch eine schöne woche

Dir auch ne schöne Woche.... bis Dienstag! 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

Kein Wunder das es keine neuen GSIs mehr gibt.

Nee mal im Ernst wer arbeitet bei Opel im Prototypenbau und kann sich anscheinend nicht mal nen Scanner leisten

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Such mal bei MT oder sogar bei Google, dann wirst du merken, das seit 2004 immer wieder solche Threads erstellt wurden, wo einer aus sichere Quelle wusste, das die UBB bald legal sein würde. Jetzt haben wir 2007 und ist sie legal? 😉

Ja, diese Behauptung kann man mit schöner Regelmäßigkeit alle 4 Monate auf's Neue lesen...😁

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


MagirusDeutzUlm zu dir sage ich nur wer lesen kann ist klar im Vorteil ich habe nicht gesagt das ich eine UBB habe sondern einstiegsbeleuchtung und wenn es mehr so leute gäbe wie dich
arme menschheit ach und übrigens deine blauen dioden im tacho und im TID es sieht besser aus wenn du LED mit Diffiusser nimmst weil das sieht scheiße aus und eine frage haste dafür ne genehmigung ich denke mal nicht so und das wars
ich wünsche euch eine schöne woche

 

sage mal ... wolltest du nicht den Sabbel halten ? 😁

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

ein grund mehr dem ASTRA F treu zu bleiben ... ich hoffe mal, da hat er noch nicht mitgeplant ...

sagt mal Leute ... kennt ihr noch INDEXX ?? 😁
ich glaub der ist wieder auferstanden 😁

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


ich habe nicht gesagt das ich eine UBB habe sondern einstiegsbeleuchtung

ändert trotzdem nichts am tatbestand, dass du unzulässige leuchtmittel am fahrzeug montiert hast...das mit dem unterschied ece und ewg hatte ich ja bereits erwähnt?!

außerdem, wie war das nochmal, mit der verdeckten montage? hast du ewta bombenschachtklappen wie beim flugzeug unter deinem auto montiert, die automatisch während der fahrt schließen?

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


wer lesen kann ist klar im Vorteil

wer dann auch noch versteht, was andere ihm schreiben, hat noch nen vorteil mehr, dann sollte er nämlich merken, das er im unrecht ist, und anstatt sich weiter mit fachUNkenntniss zu blamieren....

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


ach und übrigens deine blauen dioden im tacho und im TID es sieht besser aus wenn du LED mit Diffiusser nimmst weil das sieht scheiße aus und eine frage haste dafür ne genehmigung ich denke mal nicht

hä?

1. was willst du uns damit sagen?

ich habe das jetzt 5 mal durchgelesen und den sinn immer noch nicht verstanden!

2. ich nehme mal an, dass du wohl irgendwie auf nen blauen tachoumbau hindeuten willst.....auch wenn wir das schonmal erklärt haben...der tacho zählt bis auf 2 kontrollelemte zur innenraumbeleuchtung -> ergo farbe frei wählbar

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

joar das glaub ich dir sogar...

viel produktives habt ihr ja in der letzten zeit nicht rausgebracht, warscheinlich noch als chefentwickler dessen entwürfe direkt in die abteilung "p" (p wie papierkorb) landen?! weil sie keine straßenzulassung vom kba erhalten haben... 😛

Genauso sieht es aus.

Noch mal zur Erinnerung:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


PS ich arbeite im Prototypenbau Adam Opel GmbH in Rüsselsheim

*lol* der war gut 😁

Also sagst du mir morgen früh mal hübsch guten Morgen.... auch wenn ich da unten mehr zu sagen hab als du 😉

Wie viele hier doch bei Opel Arbeiten?

Hier mal was für MagirusDeutzUlm und Duke16V und für alle, die sich noch mit sowas beschäftigen und sich damit auskennen.

Darf ich diese im Bild dargestellten Leuchtstoffröhren nun verbauen. Was bedeutet DIESES E11 Zeichen ? Was bedeutet die Nummer daneben ?
Wo dürfen die verbaut werden ?

Ursprünglich stand mal auf der Verpackung (die leider seit 2 Jahren nicht mehr existiert) :

Im Bereich der StVZO als Einstiegsbeleuchtung zulässig, bei anderweitiger Verwendung erlischt die Zulassung ihres KFZ.

Diesen Spruch haben die mittlerweile geändert in:

Nicht zulässig im Bereich der StVZO

Was passt nun eher, und wieso waren die erst zulässig ?

Die Farbe ist Blau ( aufm Bild schwer zu erkennen 😁 )

Naja, macht ihr euch mal darüber Gedanken, ich les dann nachher, was ihr dazu sagt.

DAS IST KEINE NEUAUFNAHME DES STREITGESPRÄCHS, OB UBB NUN ERLAUBT IST ODER NICHT. ES GEHT IN ERSTER LINIE UM DAS "E-ZEICHEN" UND DIE DANEBEN STEHENDE NUMMER MIT BUCHSTABEN

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


Was passt nun eher, und wieso waren die erst zulässig ?

auch dieses thema hatten wir bereits in diesem thread durchgenommen....ich zitiers aber nochmal für dich....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


oder hast du das ding von der firma "maitec" mit den prüfnummern: (E11) 10 R-02 2359 / 02 (E13) 1544????
dann solltest du allerdings wissen, das es sich speziell bei dieser zulassung um eine ece-zulassung handelt, diese aber eigentlich garkeine aussagekraft hat, da die stvzo im §19 ewg-prüfungen erfordert....das ist dann der kleine aber feine unterschied ob sich das "e" in nem kreis oder einem rechteck befindet....
ACHTUNG das was ich jetzt schreibe, beruht NUR auf meinen vermutungen, da ich gerade keine lust habe genauer nachzugucken....

ich tippe daruauf, das sich der §19 dahingehend geändert hat, das er nicht mehr ece UND ewg, sondern nur noch ewg prüfnummern/kennzeichen für die erteilung einer zulassung gültig sind.....auf dem ding ist aber wie bereits weiter oben schon erwähnt nur eine ece kennzeichnung....

das ist nun wieder tatsache, was sich auf der stvzo beruft
wie wir alle wissen, sieht die stvzo, die verwendung von blauem licht nicht vor -> ergo unzulässig....

€dit: sind das nicht die röhren, die auch unser top opel-entwickler verbaut hat? warum hat der die mit zulassung, wenn da doch draufsteht Nicht zulässig im Bereich der StVZO ....das riecht irgendwie danach, als hätte der am tag vor der eintragung einen mim prüfer gebechert.... *looool*

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti


Darf ich diese im Bild dargestellten Leuchtstoffröhren nun verbauen. Was bedeutet DIESES E11 Zeichen ? Was bedeutet die Nummer daneben ?
Wo dürfen die verbaut werden ?

Als Fußraumbeleuchtung darfst du die Röhre verbauen, da schaut keiner nach, solange die nicht grell nach aussen funzelt. Kofferraumbeleuchtung ginge auch noch, wobei man da aufpassen muss wo man die Röhre montiert. Unter der Heckablage würde sie z.B. bei geöffneter Klappe direkt nach draussen leuchten und wäre somit unzulässig.

Die E-/ ECE-/ EWG-Nummer bedeuten nur, das das Teil geprüft ist und den europäischen Sicherheitsstandarts enspricht. Diese Nummer erleichtert die Eintragung, ist aber kein Freifahrtschein... nicht wie einige sagen: "Meine Scheinwerfer haben ein E-Zeichen, die dürfen einfach so angebaut und gefahren werden". Man muss trotzdem zum TüV und die Teile eintragen lassen.

und ich stresse dich noch mehr 😁

hab vorhin im auto meine ehemalige fußraumbeleuchtung gefunden .. die hat dieses E in ner eckigen Klammer

was das mit diesen ganzen zulassungen auf sich hat, ist sowieso recht unverständlich, daher ist das bild das letzte ...

wichtig ist:

im auto darf IM STEHENDEN ZUSTAND leuchten was, wie, wo will, SOLANGE ES NICHT von außen sichtbar ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen