Gesetzesänderung: Unterbodenbeleuchtung bald erlaubt?!?!

Opel Astra F

moin,
nich das ihr denkt das ich hier fragen möchte ob das erlaubt ist, dass weiß ich selbst das es das nich ist... aber es soll eine gesetzesänderung kommen, in der die ubb und auch wohl buntes innenlicht in "allen" formen erlaubt werden soll...
das ist jetzt wirklich kein scherz... mir hat´s nen kumpel erzählt, dessen vater ist polizist und er hat so ´nen info brief bekommen indem die ganzen änderungen im gesetzestext stehen und er meinte das das auto nich mehr still gelegt werden kann wegen ubb... trotzdem is das gesetz noch nich durch, aber er meinte auch das es zu 100% kommen wird... nun meine frage, habt ihr schon was davon gehört, gelesen, etc. ...? kann das evtl. auch jemand belegen oder (mit quelle) widerlegen...?

123 Antworten

dann schreib den typen bei ebay an und frage ihn warum er sagt das die eintragungsfrei als einstiegsbeleuchtung genutzt werden können die haben nicht e 11 wie die maitec sondern e 13 und eine andere nr dahinter also kann das net der alte schrott sein

alter wie dumm biste du eigentlich ? checkst du nicht, dass dieses zeug einfach nicht erlaubt ist ?
ein verkäufer, sei es nun bei ebay oder conrad electronic, würde nicht verkäufer heißen, wenn er nicht was verkaufen will ... somit nehmen die etwas ins programm und berufen sich mit ihrem wissen auf den stand, als es mal legal war. die sagen. da ist so n zeichen drauf, also können wir es den kunden als legal anbieten. digga ich hab 3½ monate bei TIP Autoteile in berlin gearbeitet. was meinste was ich da nicht alles gesehen hab ... die legalste UBB der welt mit sogar 2 prüfzeichen 🙄

und wieso sollte MagirusDeutzUlm den typen bei ebay anschreiben ? der typ da hat doch selber keinen plan was er verkauft ... für den zählt nur n zeichen, auf das leute wie DU anspringen. So wird der seinen kram los ...

Also, kapier es oder nicht.

UBB IST IN JEDER ART UND WEISE LAUT STVZO VERBOTEN. WER ES DIR EINTRÄGT MACHT SICH IN GEWISSEM MAßE STRAFBAR.

... und blau ist sowieso verboten, sobald es nach außen scheint. dawegen auch immer der hinweis auf sämtlichen packungen: IM BEREICH DER STVZO NICHT ZULÄSSIG.

Das was da bei ebay gezeigt wird ist übrigens das, was ich hier auch noch rumzuliegen habe ... diese 60 cm röhren ...

hier noch n kleines bild, und glaub mir ... die werden für dich sicher keine Gesetze ändern

und les dir bitte alles durch, damit du es endlich mal verstehst

bild vergessen ... 😁

was für ein thema voll geil....
😁 😁 😁

Und ich wollte mit meinen Prüfzeichen(dies von basssuchti)
das so aus drücken
"e________11"

leider hat das programm ein paar leer zeichen gefressen...
ich glaube nach wie vor das das alles Mist ist was die verkaufen...

Neu frage was haltet ihr von denn
Einstiegs LEDs??? (weiß und blau)

Mfg Jack W.

Ähnliche Themen

Weshalb schreibt der Verkäufer bloß dass man sich bei der DEKRA erkundigen soll? 🙂

Sagt mal die E-Prüfzeichen gelten doch in ganz Europa und sind nicht alleine für Deutschlalnd entwickelt worden oder?
Kann es vielleicht sein dass in anderen europäischen Länder eine Einstiegsbeleuchtung mittels E-Zeichen ok is? Aber in Deutschland ist und bleibt es illegal! Scheiß egal was da drauf steht... warum wurde hier schon zu genüge erläutert.

Im übrigen ist heute Donnerstag und die Kopie deines Scheins 2 Tage überfällig... :P

wo willste die denn hinmachen ?

blau ist ja verboten ... also weiß

und wo hin ?

denk dran, ist es innen befestigt und leuchtet nach außen, ist es innenraumbeleuchtung die nach außen leuchtet und somit auch nicht erlaubt

@ Duke16V

darfste da n warngeld kassieren ? am besten mit überziehungszinsen ... 2 tage sind ne menge 😁

aber er hat doch keinen scanner ... außerdem weiß er sicher mittlerweile selbst, dass er hier nur schwachfug erzählt.

ich sag nur ... welcome back, INDEXX 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V


Kann es vielleicht sein dass in anderen europäischen Länder eine Einstiegsbeleuchtung mittels E-Zeichen ok is? Aber in Deutschland ist und bleibt es illegal!

Einstiegsbeleuchtungen sind in Deutschland NICHT illegal.

Einstiegsbeleuchtungen können auch in Deutschland montiert werden, wenn die Einbauvorschriften beachtet werden und eine Eintragung erfolgt.

Einstiegsbeleuchtungen sollten aber nicht mit Unterbodenbeleuchtungen verwechselt werden.

Unterbodenbeleuchtungen SIND in Deutschland (und auch in den übrigen Ländern der EU) illegal.

Irgendein neuer SKODA hat ne super einstiegsbeleuchtung. die sitzt unten im spiegel und wird aktiviert, wenn man die tür per funk öffnet. leuchtet echt super den gesamten einstiegsbereich und die hälfte des hinteren bereichs aus. die sind aber serienmäßig verbaut und somit sowieso legal.

könnte man sich sowas evtl auch selbst in den spiegel bauen ? und dann mit der funk zv verbinden, so das es auch wirklich nur bei betätigung der fernbedienung bei vorgang des öffnens eingeschaltet wird. die bei SKODA hatten eine automatische abschaltung, sobald die tür geschlossen wurde.

ich glaube diese idee werde ich morgen mal beim TÜV vortragen ... die schicken mich zwar mit ner weißen jacke und 2 begleitern nach hause, aber fragen kostet ja nichts.

Hallo ich habe heute mit dem TÜV Darmstadt telefoniert und der hat nochmal bestätigt das wenn e prüfzeichen ist es als einstiegsbeleuchtung erlaubt ohne wenn und aber aber das interessiert hier eh keinen also glaubt was ihr wollt

MFG Rene

Zitat:

Original geschrieben von astra1979


...bestätigt das wenn e prüfzeichen ist es als einstiegsbeleuchtung erlaubt ohne wenn und aber...

Hat man dir das auch schriftlich gegeben?

Es müssen zumindest drei Forderungen erfüllt sein:

1.
Das E-Prüfzeichen muß gültig und beim KBA registriert sein.

2.
Die Einbauvorschriften müssen beachtet werden.

3.
Die Beleuchtung muß eingetragen werden.

Von "ohne wenn und aber" kann also keine Rede sein...

Das ist schon ein lustiger TüV in Darmstadt....

Naja, man kann ja nicht die ganze Institution dafür verantwortlich machen, wenn einer ihrer Mitarbeiter Schulungsbedarf hat...😉

Die ganze Institution wollte ich damit auch nicht verantwortlich machen.^^

Mich wunderts nur warum er aber immer noch nicht mal eine Kopie seines Scheins hier rein gestellt hat.

Bei ihm wäre doch alles eingetragen?! 🙂

So, ich hatte morgen sowieso mal vor zum TÜV (bzw. DEKRA) zu fahren weil ich da mal ne Frage an die hab ... ich werd diese Aussagen von unserem "Lieblings-User" mal auswendig lernen und den Prüfern dann erzählen. Vielleicht können die mir ja etwas schriftlich geben, oder ich frag, ob ich das Gespräch irgendwie aufzeichnen darf.
Zur Not fahre ich noch zu einer zweiten, unabhängigen DEKRA-Prüfstelle um unterschiedliche Meinungen einzuholen.

Ich werd alles versuchen, um ne genaue Aussage von denen zu bekommen... zum Glück brauche ich für mein Vorhaben keinen Scanner 😁

schon lustig was daraus geworden is... 😁 dabei war´s wirklich ernst gemeint, ob da vllt. einer was gehört hat, das etwas geändert werden soll... 😉

sag mal duke, wolltest du nich irgendwo nachfragen...? 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen