Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

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Aus dem Leben etwas zu einfach beschrieben. Natürlich ist der Beschuldigte auch in der Sache berechtigt zu lügen, doch gibt es Grenzen, die gerne aufgezeigt werden (ich machte "...."😉: Dort wo z.B. eine falsche Verdächtigung aufgrund einer Beschuldigtenlüge entsteht, macht sich der lügende Beschuldigte nach dem StGB.

Wer als Beschuldigter dies genau einschätzen und abgrenzen kann und dann noch so cool ist, dem Richter sein Märchen von 120 km/h zu erzählen, der ist schon von besonderer Art. Dass er davon dann den Richter auch noch überzeugen kann, er hat ja den Auftrag durch Beweiserhebung und Befragung die Wahrheit zu finden, dem kann man die Art als Güte attestieren.

Gruß

Stefan
(ich halte es als unglaubwürdig, "Lebenserfahrung"😉

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


..... dazu das er um Dich zu überholen eine erheblich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und so eine Gefährdung ( im Privatfahrzeug) dritter in Kauf genommen hat das ist ein anderes Kaliber das ich so nicht hinnehmen würde.
Falsch,
der TE hat den Polizisten überholt.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803



Zitat:

.... dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter ....

Sorry hatte ich falsch gelesen.. Jol.

Der hit wäre in dem Fall ne Blackbox und den Polizisten korruption nachzuweisen. (Natürlich nur wenn er so ein Cop ist was der TE ihm ja unterstellt)

da würd ich glaub ich sogar so weit gehen und behaupten
er hat mich rausgezogen, wollte von mir 100 euro ansonsten schreibt er eine Anzeige und ich müsste mehr zahlen und meinen Schein für einen Monat abgeben.

Natürlich würde ich damit erst vor Gericht rausrücken aus Angst vor den Konsequenzen die dann jeden Tag in grün vor meiner Tür warten.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Der hit wäre in dem Fall ne Blackbox und den Polizisten korruption nachzuweisen. (Natürlich nur wenn er so ein Cop ist was der TE ihm ja unterstellt)

da würd ich glaub ich sogar so weit gehen und behaupten
er hat mich rausgezogen, wollte von mir 100 euro ansonsten schreibt er eine Anzeige und ich müsste mehr zahlen und meinen Schein für einen Monat abgeben.

Natürlich würde ich damit erst vor Gericht rausrücken aus Angst vor den Konsequenzen die dann jeden Tag in grün vor meiner Tür warten.

Das ist aber Bööööse Welt... Jol.

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Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Er kann ja Polizist sein, aber von einer anderen Abteilung, dann wäre es auch Amtsanmaßung...

Ich weiß echt nicht mehr, ob ich lachen oder weinen soll. Ich weiß ja nun auch nicht alles und liege auch schon mal daneben. Das das ist ja nun wirklich nur noch....

Junge. Tu dir selbst einen einen Gefallen und nimm nicht alles für bare Münze, was du so am Stammtisch hörst.

Zum Inhalt:

Was Amtsanmaßung ist, hat der andere Poste schon besser Zitiert, als ich es geschrieben habe.

Abgesehen davon steht in den Polizeigesetzen der Länder auch immer ein sogenannter "Grundsatz der Erstbefassung" drin. Das heißt, Polizeibeamte müssen auch in gewissem Rahmen (häufig Gefahr im Verzug) Aufgaben z.B. vom Ordnungsamt wahrnehmen, wenn sie als Erstes am Ort des Geschehens sind.

Gefahr im Verzug hat auch nicht immer etwas mit Gefährlich zu tun. Auch im Fall des TE bestand Gefahr im Verzug, nur anders als sicher viele bei dem Begriff vermuten, geht es hier um die Gefahr, dass zu einen späteren Zeitpunkt die Geschwindigkeitsübertretung vermutlich nicht mehr hätte gemessen werden können.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Lüge wird vom Recht auch für den Beschuldigten nicht gedeckt. Du brauchst Dich selber nicht belasten, OK, aber auch eben nicht die Unwahrheit erzählen.

Sorry. Aber als Beschuldigter kannst du so viel Lügen wie du willst. Die Frage ist nur, ob es dir was nutzt und ob man dir glaubt.

Naja. Nicht ganz. Es gibt tatsächlich etwas, wo auch der Beschuldigte/Betroffene nicht lügen darf: Angabe der Personalien. Und natürlich wie oben erwähnt mit der falschen Verdächtigung, dann auch Beleidigung...

Rauseditiert, da nach oben geschoben.

Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Lüge wird vom Recht auch für den Beschuldigten nicht gedeckt.

Doch, doch und nochmal doch!

Wo ich ein Problem habe, ist mit der Festlegung der genauen Übertretung. Es liegt ja nur ein Blick auf den Tacho vor. Natürlich kann der Polizist damit feststellen, dass eine Übertretung vorliegt, allerdings kann er ja nur exakte Angaben zu seiner eigenen Geschwindigkeit machen. Und dass er bei Tempo 180 neben den Erfordernissen des Fahrzeugführens zusätzlich noch exakt Tachometer und Abstand zum Vordermann im Verhältnis zueinander und zudem für eine Dauer von 600m im Auge behält, empfinde ich als unrealistisch.

Hat ich schon öfters, allerdings ist es 3 mal nur bei hohlen Worten der Rennleitung: "Wir werden das zur Anzeige bringen" geblieben und einmal hat man es wirklich versucht das durchzuboxen.
Die sind dann aber an meinem Anwalt kleben geblieben, der anhand eines Sachverständigen aufgezeigt hat, das die mir vorgeworfene Tempoüberschreitung vollkommen ad absurdum waren.

Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren setzt bestimmte Sachen voraus, und viele Faktoren können den Toleranzabzug erweitern. Alles was du drüber wissen steht im wesentlichen hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/GSNachFahren.php

Allerdings ist bei dir der Fall wahrscheinlich anders gelagert als bei mir.
Bei mir wurde nie der gleichbleibende Abstand während der Messung eingehalten, ich bin immer nur rausgezogen wurden wegen mal kurz beschleunigen. Und da die mit den Polizeiwagen nicht hinterhergekommen sind, wurde mir immer deren Höchsgeschwindigkeit zu Last gelegt die die gebraucht haben um mich einzuholen wo ich schon lange wieder am ausrollen war. Also nicht verwertbar.

In deinem Fall klingt es allerdings so wären alle Voraussetzungen für diese Art von Messung erfüllt.
Du wirst selbst am besten Wissen wie schnell du wirklich warst, von daher solltest du auch selbst entscheiden können ob es sich lohnt vor Gericht zu ziehen und ggf. noch wenn du verlierst die Gerichtskosten zu tragen. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist es schwierig gegen einem Beamten im Dienste des Staates durchzusetzen. Hier spielt auch deine Glaubhaftigkeit eine Rolle.
Hast du bereits Punkte in Flensburg, oder hast du in den letzten Jahren öfters Bußgelder wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommen, dann lass es lieber gleich bleiben.

Ein Anwalt in jedem Fall hilfreich, denn er hat Akteneinsicht und kann dir konkret sagen ob es sich lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von flog1860


Wo ich ein Problem habe, ist mit der Festlegung der genauen Übertretung. Es liegt ja nur ein Blick auf den Tacho vor. Natürlich kann der Polizist damit feststellen, dass eine Übertretung vorliegt, allerdings kann er ja nur exakte Angaben zu seiner eigenen Geschwindigkeit machen. Und dass er bei Tempo 180 neben den Erfordernissen des Fahrzeugführens zusätzlich noch exakt Tachometer und Abstand zum Vordermann im Verhältnis zueinander und zudem für eine Dauer von 600m im Auge behält, empfinde ich als unrealistisch.

Es ist unmöglich auf eine Strecke von 600m so grosse Geschwindigkeitsdifferenzen keine Änderung des Abstands zu bemerken. Diese Strecke dauert mit 100km/h 22 Sekunden. In 22 Sekunden legt man mit 180km/h jedoch 1100m zurück, d.h. man holt 0,5km auf! Unmöglich, das nicht zu bemerken. Daher ja die engen Regeln (20% Abzug und 500m Strecke).

Und natürlich darf der Beschuldigte (zum Selbstschutz) lügen, der Polizeibeamte jedoch nicht. Und deswegen gibt es kein "Aussage gegen Aussage".

Zahlen, FS abgeben und gut ist.

Amen

@flog1860
Leider spiegelt Dein Empfinden nicht die Gesetzeslage wieder. Messen durch Nachfahren kommt meist nur bei extremen Verstößen gegen das TL vor.

Zum Thema:
Wenn ich jemandem folge, etwa gleichbleibend Abstand halte und einige Male auf den Tacho schaue, ansonnsten anhand des Motorgeräusches höre, dass ich konstant die gleiche Geschwindigkeit hab, bzw. der Abstand zum vorrausfahrenden größer wird, dann kann ich die Geschwindigkeit des vorrausfahrenden bestimmen.

Ein Polizist wird sich immer dann in den Dienst versetzen, wenn er abschätzen kann, dass dies notwendig ist. Wenn er auf der Landstrasse mit extrem hohen Tempo überholt wird, ist dies hier der Fall gewesen. Immerhin sprechen wir hier von abgelesenen 180km/h bei erlaubten 100... Das ist also kein Lulli-Vergehen, sondern schon vorsätzlich...

By the Way: Wenn sich ein Vorsatz aus der tat ablesen lässt, dann kann sich der TE von der hier genannten geldbusse verabschieden. Der Betrag dürfte dann irgendwo bei 300€ und darüber liegen...

Hallo

Jetzt muss ich auch mal was loswerden

1. Der Polizist, und ich geh mal davon aus, es war einer, darf sehr wohl im Privatwagen eine Messung durchführen, auch alleine und mit nicht geeichtem Tacho. Streifenwagen sind auch nicht ( mehr ) geeicht. Zumindest ist es in NRW so.

@Geisslein.
Die Aussage, dass man hierbei zu zweit sein muss, ist völliger Blödsin.

@ Benny Hunter
Und wie du hier auf die Idee kommt, Schutzpolizisten dürften das erst recht nicht, wirst wohl nur du selbst wissen.

Er darf und hat hier sogar Sonderrechte ( zu schnelles Fahren ) in Anspruch genommen, natürlich unter der Prämisse, niemanden anderen zu gefährden. Das ist aber im Dienst genauso. Wenn was passiert ist er der Dumme und dann wird man ihm spätestens vor Gericht sagen, dass die ganze Geschichte nicht verhältnismäßig war.

2. Vor Gericht darf der Betroffene lügen bis der Arzt kommt. Nur Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet und werden auch dementsprechend vorher belehrt.

3. Der Vorwurf der Amtsanmaßung wurde hier ja schon erklärt und für Quatsch befunden.

Ich stimme aber zu, dass so eine Aktion gefährlich ist. Vielleicht war der Verstoß aber so gravierend und die Fahrweise des TE so auffällig, dass er sich quasi dazu gezwungen sah, zu messen und dann einzuschreiten.
Ich für meinen Teil, und ich bin ebenfalls seit 33 Jahren Polizist, hätte mich vermutlich zurückgehalten, da mir eine Fahrt mit 180 km/h auf der Landstraße einfach zu gefährlich erscheint, vor allem mit einem Privatwagen. Und das Risiko würde ich nicht eingehen wollen, nur um eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben zu können.

Und ich bin auch der Meinung, dass es für den Polizisten schwierig wird, vor Gericht glaubhaft nachzuweisen, dass er allein gleichzeitig gefahren ist, bei 180 km/h ständig den Tacho im Blick hatte und gleichzeitig auch noch für einen gleichbeliebenden Abstand gesorgt hat.
Da wäre der zweite Mann schon angebracht gewesen, aber nicht vorgeschrieben.

Also: Der Polizist durfte messen, das war ja wohl ein Teil der Frage des TE. Ob er allerdings damit durch kommt und es zu einer Verurteilung kommt, entscheidet der Richter.

Zitat:

Original geschrieben von Amen


Es ist unmöglich auf eine Strecke von 600m so grosse Geschwindigkeitsdifferenzen keine Änderung des Abstands zu bemerken. Diese Strecke dauert mit 100km/h 22 Sekunden. In 22 Sekunden legt man mit 180km/h jedoch 1100m zurück, d.h. man holt 0,5km auf! Unmöglich, das nicht zu bemerken. Daher ja die engen Regeln (20% Abzug und 500m Strecke).

Hast du schon mal versucht, 10 Sekunden lang mit 180 auf'm Tacho Landstraße zu fahren? Geschweige denn einem anderen Fahrzeug dabei zu folgen?

Wenn's nicht Autobahn war (hat der TE noch nicht bestätigt oder dementiert, so weit ich das sehe), halte ich es für schlicht unrealistisch, dass das so vor sich gegangen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Zitat:

Original geschrieben von flog1860


Wo ich ein Problem habe, ist mit der Festlegung der genauen Übertretung. Es liegt ja nur ein Blick auf den Tacho vor. Natürlich kann der Polizist damit feststellen, dass eine Übertretung vorliegt, allerdings kann er ja nur exakte Angaben zu seiner eigenen Geschwindigkeit machen. Und dass er bei Tempo 180 neben den Erfordernissen des Fahrzeugführens zusätzlich noch exakt Tachometer und Abstand zum Vordermann im Verhältnis zueinander und zudem für eine Dauer von 600m im Auge behält, empfinde ich als unrealistisch.
Es ist unmöglich auf eine Strecke von 600m so grosse Geschwindigkeitsdifferenzen keine Änderung des Abstands zu bemerken. Diese Strecke dauert mit 100km/h 22 Sekunden. In 22 Sekunden legt man mit 180km/h jedoch 1100m zurück, d.h. man holt 0,5km auf! Unmöglich, das nicht zu bemerken. Daher ja die engen Regeln (20% Abzug und 500m Strecke).

Und natürlich darf der Beschuldigte (zum Selbstschutz) lügen, der Polizeibeamte jedoch nicht. Und deswegen gibt es kein "Aussage gegen Aussage".

Zahlen, FS abgeben und gut ist.

Amen

Du hast es nicht ganz verstanden 😉

Der Polizist muss die vorgegebene Strecke hinterhergefahren sein und nicht aufgeholt haben. Im konkreten Fall bedeutet das, beide sind laut Aussage 180km/h gefahren, nach Abzug der Tolleranz ergibt das die vorgeworfene Geschwindigkeit von 144km/h. Die einzige Möglichkeit für die Polizei in so einem Fall die Geschwindigkeit zu messen ist ja das "geschwindigkeitsgleiche" Hinterherfahren.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Und ich bin auch der Meinung, dass es für den Polizisten schwierig wird, vor Gericht glaubhaft nachzuweisen, dass er allein gleichzeitig gefahren ist, bei 180 km/h ständig den Tacho im Blick hatte und gleichzeitig auch noch für einen gleichbeliebenden Abstand gesorgt hat.

Ungefähr das wollte ich sagen... 😁

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