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Geschwindigkeitsmessung über Brückenabstandsmessung

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 23:27

Guten Abend allerseits!

Macht es Sinn eine Geschwindigkeitsmessung die über die Brückenabstandsmessung erfolgte anzufechten?

Es geht mir um eine Anfechtung der Genauigkeit (zunächst im schriftlichen Anhörungsbogen) des Verfahrens. Es sollen 26 km/h (abzüglich "Toleranz") gewesen sein. Vielleicht waren es aber doch nur 24 oder gar 19 oder 9 ???

Ich erinnere mich nur daran blauäugig in einer menschenleeren Gegend auf einer fast leeren Autobahn unterwegs gewesen zu sein.

Q.

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Anfechten und ggf sogar bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Kann ja nicht sein das man auf einer fast leeren AB auch noch die Geschwindigkeit kontrolliert.

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Anfechten und ggf sogar bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Kann ja nicht sein das man auf einer fast leeren AB auch noch die Geschwindigkeit kontrolliert.

Themenstarteram 20. Januar 2017 um 23:59

Doch, das geht schon, besonders in Zonen der Geschwindigkeitsreduzierung.

Wenn es nicht um Sicherheit geht, dann doch um Gewinnmaximierung.

Der Staat/der Bund/das Land braucht das Geld.

Aber statt abzuzocken und abzukassieren könnten sie natürlich auch ehrlich arbeiten......

Jammer, jammer, jammer...:);)

Q.

Fehler können immer passieren - wenn es um den Schein geht, versuch es. Ansonsten lohnt sich das nur bei RS ohne Selbstbeteiligung.

Zitat:

@Quaeker schrieb am 21. Januar 2017 um 00:59:52 Uhr:

Doch, das geht schon, besonders in Zonen der Geschwindigkeitsreduzierung.

Wenn es nicht um Sicherheit geht, dann doch um Gewinnmaximierung.

Der Staat/der Bund/das Land braucht das Geld.

Aber statt abzuzocken und abzukassieren könnten sie natürlich auch ehrlich arbeiten......

Jammer, jammer, jammer...:);)

Q.

Fakt ist, dass es eine hzG vorgeschrieben wurde.

Warum die überschritten wurde ist erst mal nicht von Belang.

Zu deinem Leidwesen wurde auch konntrolliert.

Es ist - auch wenn es dir nicht gefällt - die ehrliche Arbeit der Kontrollorgane die Einhaltung der hzG zu kontrollieren.

Es ist schon sehr lange her da gab (gibt es womöglich noch immer) in einer Stadt eine für den Verkehr freigegebenes Straßenstück das eine Fußgängerzone teilt. hzG 20 na und ich habe mich auch damals um etwa Mitternacht daran gehalten. Wo soll da das Problem sein.

Nachdem ich ganz schlecht im "Stricken" bin strick ich mir die STVO nicht nach meinem Befinden.

Da müssen Messingenieure prüfen. Viele Messungen sind anfechtbar. Ich mach jetzt aber keine Werbung für die, die das wirklich können

Zitat:

@Quaeker schrieb am 21. Januar 2017 um 00:59:52 Uhr:

Wenn es nicht um Sicherheit geht, dann doch um Gewinnmaximierung.

Wohl eher um Lärmschutz.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 21. Januar 2017 um 00:33:40 Uhr:

Anfechten und ggf sogar bis zum Bundesgerichtshof gehen.

Kann ja nicht sein das man auf einer fast leeren AB auch noch die Geschwindigkeit kontrolliert.

Das ist aber ein sehr gewagter, oft viel zu teurer Rat .

Wieso kann es nicht sein , dass auf einer leeren Autobahn keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ?

Heute ist es wirklich nicht mehr einfach gegen eine Messung vorzugehen .

Da unterstellt jemand der Messcrew offenkundig Inkompetenz und Dummheit .

Diese Leute lernen auch dazu . Gemessen an der Normalität sind die auch nicht schlichter .

Für solchen flachen Beitrag auch noch 2x Danke , das halte ich für sehr kurzsichtig und überzogen .

Dafür gäbe es unter Fachleuten allenfalls ein Däumchen nach unten .

Vielleicht sollte Ja-Ho sich umbenennen in Iro-Nie?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Januar 2017 um 17:51:12 Uhr:

Vielleicht sollte Ja-Ho sich umbenennen in Iro-Nie?

Du hast es verstanden.;)

Hi, ich habe schon zuviele Nichtversteher unter dem Wort Ironie im Nachhinein sich verstecken gesehen , darum gehe ich möglichst nicht darauf ein .

Giovanni.

Nach 77 Dummposts - kann jemand kompetente Auskunft dazu geben, ob bei Abstandsnessungen die Geschwindigkeit ebenso genau (na ja...) gemessen wird, wie bei reinen Geschwindigkeitskontrollen? Wenn die nämlich mit dem geschulten Auge des Gesetzes vorgehen, statt korrekt, dann kann man alle Vorschriften einhalten, und trotzdem Tickets zugesandt bekommen - einfach, weil die Wagenfarbe nicht gefallen hat.

Selbstverständlich wird die Geschwindigkeit bei Abstandsmessungen nur geschätzt. Meine Güte, was für eine Frage! Denk doch selber mal nach. Ein Abstandsverstoss setzt sich immer aus Abstand in Relation zur Geschwindigkeit zusammen. Ergo muss auch beides exakt gemessen werden bzw es müssen entsprechende Toleranzen zugunsten des Fahrers berücksichtigt werden.

Muss nicht exakt gemessen werden. Es reicht anzugeben, "über 100 km/h" und "unter x Meter". Eine Klassenbildung (z.B. in 20 km/h-Schritten) ist dort sinnvoll und vereinfacht das Verfahren.

Das geschulte Auge des Gesetzes war natürlich ironisch gemeint - für weniger genaue Messungen.

Zitat:

@Quaeker schrieb am 21. Januar 2017 um 00:27:41 Uhr:

Guten Abend allerseits!

Macht es Sinn eine Geschwindigkeitsmessung die über die Brückenabstandsmessung erfolgte anzufechten?

...

Ob es Sinn macht muß jeder selbst entscheiden.

Wenn Du starke Zweifel hast, ob das Dir vorgeworfene wirklich so stattgefunden hat.

Elementare Fragen dazu:

Warst Du zu dem Zeitpunkt auf der Strecke?

Könnte die Dir vorgeworfene Geschwindigigkeit grob der Realität entsprechen?

(Oder der Abstand)

Ich glaube:

Den ersten banalen Einspruch kann man wohl selber einlegen,

dann entscheidet ein Sachbearbeiter,

ob er mit den vorliegenden Beweismitteln sich seiner Sache sicher ist.

Wenn nein, wird dem Einspruch stattgegeben.

Wenn ja geht alles an das Gericht und ein Richter entscheidet im Verfahren.

Da sollte man dann Fachanwalt und ggf. Gutachter schon eingearbeitet haben.

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