Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

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Zitat:

Original geschrieben von self



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Lüge wird vom Recht auch für den Beschuldigten nicht gedeckt.
Doch, doch und nochmal doch!

In engen Grenzen darf er das, klar, aber wenn er dann einen Hilfsbeamten der Statsanwaltschaft der Lüge bezichtet kommen wir schnell in den Bereich der Verdächtigung, und dann darf er das nicht mehr.

@flog: Aber genau für diese Unsichrheiten gibt es die Tolleranzen "-20%".

@firefighter: Vorsatz ist hier zu unterstellen, obwohl es unter Beachtung des Tolleranzabzuges gerade in dem strittigen Bereich ist. Die Gerichte gehen bei +50% ausser Orts regelmäßig von Vorsatz aus. Die Einschätzug wird dann noch mit dem bisherigen festgestellten Fahrstil des Beschuldigten überprüft (Flensburg?!).

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi



Zitat:

Original geschrieben von self


Doch, doch und nochmal doch!

In engen Grenzen darf er das, klar, aber wenn er dann einen Hilfsbeamten der Statsanwaltschaft der Lüge bezichtet kommen wir schnell in den Bereich der Verdächtigung, und dann darf er das nicht mehr.

Und die allgemein aufgestellte Behauptung war aber, dass er gar nicht lügen dürfe. Um nichts anderes geht es mir.

Entschuldige, die konnte man aus meinem Beitrag oben entnehmen, wenn sie auch nicht so gemeint war. Ich habe Vereinfacht und aus persönlicher Erfahrung rate ich auch allen die als Beschuldigte etwas vor Gericht aussagen, die Wahrheit zusagen. Anwälte die etwas anderes raten (ich bin kein Anwalt!) haben IMHO ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Durch Deine Schilderung werde ich rd. 30 Jahre in der Zeit zurück geschleudert und habe ein Vergehen vor Augen, dass ich damals selbst begangen habe:

Habe im "jugendlichen Leichtsinn" (oder Blödheit 😉 ) damals - als ich die Möglichkeit hatte im BMW323i meines Bruders fahren zu dürfen - einen VW Golf GTI überholt, der mit ca. 90 km/h in einer 70er-Zone auf der Landstraße gefahren ist. Der Golf fuhr mir dann eine Zeit lang hinterher und als ich angehalten hatte, stieg der Fahrer aus und hat sich als Polizist ausgewiesen.

Der Polizist warf mit vor, dass er längere Zeit hinter mir her gefahren sei und ich ca. 130 km/h schnell war und selbst in einer 70er Zone dieses Temo beibehalten habe. Vom Überholen in der 70er-Zone (wo ein Überholverbotsschild war) gar nicht erst zu reden.

Ich war regelrecht konsterniert und habe meine Schuld eingesehen. Dies habe ich dem Polizist - einem damals ca. Mitte vierzig jährigen Mann) auch gesagt. Er sagte auch, er werde dies zur Anzeige bringen, das Überholen werde er nicht anzeigen, jedoch die überhöhte Geschwindigkeit.

Nach ca. vier Wochen bekam ich Post vom Landrat und mir wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 29km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Ich sollte ca. 240 DM zahlen und drei Punkte in Flensburg bekommen. Ein Fahrverbot wurde nicht verhängt. In etwa so (weiss nicht mehr genau den Geldbetrag den ich zahlen sollte) hat es sich zugetragen.

Die Sachlage ist ähnlich, aber wohl nicht nicht vergleichbar, da sich in den letzten 30 Jahren das Verkehrsrecht wohl drastisch geändert hat.

Was ich bei Dir (TE) nicht verstehen kann, dass bei Dir keinerlei Unrechtsbewußtsein entwickelt ist. Na klar, bekommst Du eins auf die Mütze wenn ein Polizist dich erwischt beim zu schnellen fahren. Ob er jetzt im Dienst ist oder nicht (ein Polizist kann sich im übrigen selber in den Dienst versetzen), ob ein geeichter Tacho vorhanden ist oder nicht, ob er einen Zeugen hat, oder nicht.......... das ist nicht der Fakt. Der Fakt ist, dass Du (genau wie ich damals) einfach im Unrecht bist.

Ich bin so glimpflich davon gekommen, weil ich sofort meine Schuld eingeräumt habe, darum wurde mir - denke ich einfach mal - von dem netten Polizisten auch nur 29km/h zu schnell aufgebrummt, 20% von 130km/h wären nämlich noch echte 104 km/h und somit wäre ich bei limitierten Tempo 70 Schild 34 km/h zu schnell gewesen. Das - und das überholen im Überholverbot - hätte mit Sicherheit auch damals ein Fahrverbot bedeutet.

Wie von einigen meiner Vorredner bereits erwähnt. Zahl die Strafe, gib einen Monat den Lappen ab und geh in Dich und denke nach was Du eigentlich falsch gemacht hast, und lerne daraus. Hab ich auch gemacht und hab seit mindestens 27 Jahren keinen Punkt mehr in Flensburg. 😉

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Tja mir ist so was ähnliches passiert, ich hab Wiederspruch eingelegt und hab gesagt das der gute Herr doch Bitte Zeugen benennen soll.Schon war dann das nächste Schreiben das der Fall eingestellt wurde!

Auch Polizisten sind vorm Gericht keine Götter denen alles geglaubt wird, auch wenn diese das nicht Einsehen möchten!

Bitte den Troll nicht füttern...

Nachtrag: Toll, jetzt ist der Zusammenhang weg 🙁

Zitat:

Original geschrieben von self


Bitte den Troll nicht füttern...

Jepp, und deswegen musste ich hier mal einiges entfernen, auch der Kontext dazu musste weg. Sorry dafür, ging aber nicht anders.

Grüße
Steini

Die Wahrheit einzugestehen - dazu gehört ganz einfach Charakter😉
Und die Sache gerecht über die Bühne laufen zu lassen Anstand😎

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Der hit wäre in dem Fall ne Blackbox und den Polizisten korruption nachzuweisen. (Natürlich nur wenn er so ein Cop ist was der TE ihm ja unterstellt)

Korruption? In welchem Zusammenhang? Was hat das bitte mit Korruption zu tun? Kleine Nachhilfe mit Fremdworten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption

Zitat:

Original geschrieben von self



Zitat:

Original geschrieben von Brueggener


Lüge wird vom Recht auch für den Beschuldigten nicht gedeckt.
Doch, doch und nochmal doch!

nun wein' doch nicht gleich, zitiere mir den Passus (=Absatz) in der StPO, wo dieses Recht eigeräumt wird. Ich meine eingeräumt, nicht eingeTräumt.

Zur Erleichterung direkt eine Hifestellung dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html

------

Den Rest habe ich jetzt selbst zensiert, ist's nicht Wert, auch nur noch einen Satz bei dieser teilweise vorherrschenden Subjektivität oder Unwissenheit zu kommentieren.

In Deutschland funktioniert das andersrum: Grundsätzlich ist erstmal alles ist erlaubt, bis auf Sachen, die explizit verboten sind oder Dritte in ihren verbrieften Grundrechten beschneiden. Insofern: Zeige du mir den Passus, in dem jemand anderem als dem Zeugen die Wahrheitspflicht auferlegt wird.

Ansatzhilfe: Praktisch alles rund um die Wahrheit findet sich in Abschnitt 6 der StPO. Überschrift: "Zeugen". Oh...

Wie schaut das rein rechtlich eigentlich jetzt aus ?
Es wird hier immer von einem "Polizisten" gesprochen, in Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber um einen Polizisten der "nicht im Dienst" war.
ich bin selbst Angehöriger einer BOS Organisation und weiss wieviel es braucht um Sonderrechte laut § 35 STVO in Anspruch zu nehmen.
Jetzt wird da ein Polizist, der zum Dienst fährt, überholt. Ihn kotzt es evtl. eh schon an, weil er arbeiten muss.
Und setzt sich nun über die STVO hinweg, nur weil er überholt wurde, startet eine Verfolgung und überschreitet dabei die Geschwindigkeit des zu verfolgenden PKW noch um einiges mehr, da er ja mehr beschleunigen muss um am TE dranzubleiben.

Die Freigabe, sich "Sonderrechte" in Anspruch zu nehmen, wurden ihm sicherlich von der Dienststelle nicht erteilt.

In welchem Verhältnis steht hier die Gefahrenabwehr zur Gefährdung anderer, die von dem Polizisten, der sich "nicht" im Dienst befindet, ausgeht ?
Für mich schaut das Verhalten des Polizisten hier überhaupt nicht professionell und völlig unangemessen aus. Hier ist schon "Vorsatz" im Spiel, da der Polizist bewusst die Gefährdung anderer auf sich genommen hat.
Ich wette, dass wenn der TE geflüchtet wäre, wäre der Polizist hinterher.  

....

Ich finde es krass, dass über die Hälfte der Leute hier den Polizisten alles Schlechte unterstellen, aber nur ganz wenige am Verstand des TE zweifeln. Der TE hat im ganzen Thread nie bestritten, dass er die Geschwindigkeit weit überschritten hat.

Ich halte es durchaus für möglich, dass jeder Polizist regelmäßig Fahrsicherheitstrainings macht. Trotzdem ist es sicher so, dass eine solche Verfolgungsfahrt auf der Landstrasse gefährlich ist. Aber das muss der Polizist mit sich ausmachen. Vielleicht war das auch auf der Autobahn, oder einer Autostrasse. Der TE hat sich dazu nicht geäußert.

Wieso bekommt der TE soviel Unterstützung und wird der Polizist hier an den Pranger gestellt?

Zum einen gibt es keinen Grund, an jemandes Verstand zu zweifeln, bloß weil er schneller fährt als es auf so nem komischen Schild steht.
Zum anderen, wenn der Polizist die theoretische Verkehrsgefährdung durch ne waghalsige Verfolgungsjagd mit sich selbst ausmachen muss... dann doch der Gejagte genau so.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


Wie schaut das rein rechtlich eigentlich jetzt aus ?
Es wird hier immer von einem "Polizisten" gesprochen, in Wirklichkeit handelt es sich hierbei aber um einen Polizisten der "nicht im Dienst" war.
.-...

Falsch einen Polizisten außer Dienst gibt es nicht!

Ein Polizist kann jederzeit sich selbst in Dienst setzen!

es Bedarf keiner Anordnung und oder Genehmigung!

ALex

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