Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Hallo und einen schönen guten Abend
Ich habe heute Post vom Landrat bekommen
Darin wird mir vorgeworfen, dass ich die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h nicht eingehalten habe
Nach Toleranzabzug wird mir eine Geschwindigkeit von 144 km/h vorgeworfen
Lt. Schreiben wurde die Geschwindigkeit durch nachfahren über eine Strecke von 600m gemessen.

Einzig woran ich mich an diesem Tag erinnern kann, dass ich ein Fahrzeug überholt habe
Das Fahrzeug ist mir dann bis auf einen Parkplatz gefolgt.
Ein Polizeibeamter sagte mir, dass er auf dem Weg zur Arbeit sei und mir gefolgt ist, da ich mit erhöhter Geschwindigkeit überholt hätte, er mir deswegen gefolgt ist und mir einen Geschwindigkeitsverstoß vorwirft.
Er wird das zur Anzeige bringen...

Was um Himmels willen hat dieser Polizist gemessen?
Er war mit einem privaten Fahrzeug unterwegs, kann er damit eine Messung durchführen?

Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.
Somit versuche ich hier um Eure Meinung.
Was kann ich machen?

Wenn ich die mir vorgeworfene Geschwindigkeit abstreite, wie ist dann der weitere Verlauf?
Benötige ich dann schon einen Rechtsanwalt?

Vielen Dank für alle, die mir INFOs geben

Gruß
der rudi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

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Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Ich habe jetzt eine Woche Zeit, zum Vorgang Stellung zu nehmen.
Leider bin ich in keinem Rechtschutz, sonst würde ich ja einen Anwalt um Rat fragen.

Mal wieder typisch, erst Mist bauen und dann nicht dazu stehen.

Die Grundsätze des Rechtssystems sind gemacht worden, damit Unschuldige möglichst nicht versehentlich zu unrecht bestraft werden, nicht damit sich Schuldige raus winden.

Afaik darf prinzipiell auch mit einem nicht geeichten Tacho nachgefahren werden - allerdings ist der Toleranzabzug dann horrend.

jap er darf dir einfach nachfahren

ja er darf Messen

aber die Messtoleranz liegt bei 20%

das heist er hatte etwa 170 aufn Tacho

44 KMH zu schnell und dann noch motzen.
Mir fehlen die Worte... 

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Messungen per Nachfahren ist grundsätzlich erlaubt und wird auch angewendet.

Es gibt gewisse Voraussetzungen, damit die Messung verwertbar wird:

Bei Geschwindigkeiten über 90km/h sollte eine Messstrecke von 500m eingehalten werden (bei dir 600m)
Bei ungeeichten Tachos (anzunehmen, da Privatfahrzeug) werden 20% Toleranz abgezogen.

Am Ende bleibt es Aussage gegen Aussage. Du kannst es jetzt einfach akzeptieren, und dir schon mal überlegen wann du einen Monat auf deinen FS verzichten magst (plus 183,50 € und 3 Punkten).

Oder du klagst dich ohne Rechtsschutz durch die Instanzen und überlegst dir danach wann du einen Monat auf deinen FS verzichten möchtest (plus o.g. Extras) und zusätzlich kannst du dir überlegen wie du die Gerichtskosten aufbringst, da du mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren wirst.

Mfg Zille

Hallole Zusammen
Mal abgesehen das Du wirklich zu schnell warst bin ich nicht der meinung das ein Polizeibeamter das so einfach auf dem Weg zu seiner Dienststelle machen darf.( Stichwort Kompetenzüberschreitung ) Er ist ausserhalb des Dienstes Privatmann und darf sich nicht hoheitliche Eigenmächtigkeiten (Übertretungen der zul Geschwindigkeiten Anmassen eines Hoheitlichen Auftrages den er wohl beruflich wahrzunehmen hat aber nicht bzw eingeschränkt als Privater auf dem Weg zur Arbeit??? dazu das er um Dich zu überholen eine erheblich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat und so eine Gefährdung ( im Privatfahrzeug) dritter in Kauf genommen hat das ist ein anderes Kaliber das ich so nicht hinnehmen würde. Das ein Landratsamt dir das vorgeworfen hat ist seltsam genug aber das ist auch Sache eines Anwaltes der Beweismittel ( Messprotokoll )einfordern wird das es weils keines Gibt auch nich erhalten Kann. Private querelen mit diesem Herrn den Du offensichtlich mal geärgert hast sind ein weiteres Argument.
War es in Uniform?? darf er dich auf dem Wege zur seiner Dieststelle ( Arbeitsweg ) überhaupt anhalten?? Da stimmt die verhältnissmässigkeit der Mittel nicht mehr überein wie es der Gesetzgeber deffiniert. Bei Personengefährdung nach dem UZGW, schweren Straftaten ist das wa anderes aber so??? Da hab ich wie bereits geschrieben so meine bedenken. Sprich mit deinem Anwalt lege wiederspruch ein um weiteres mit Anwalt zu regeln damit keine Fristen versäumt werden. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Er ist ausserhalb des Dienstes Privatmann und darf sich nicht hoheitliche Eigenmächtigkeiten (Übertretungen der zul Geschwindigkeiten Anmassen eines Hoheitlichen Auftrages den er wohl beruflich wahrzunehmen hat aber nicht bzw eingeschränkt als Privater auf dem Weg zur Arbeit???

Darf er.

Geschwindigkeit messe durch nachfahren ist zwar erlaubt, aber dann müssen schon mind. 2 Rennleiter im Auto sitzen und zudem darf es kein privat KFZ sein.
Wenn der Rennleiter auf dem Weg zur Arbeit war, dann war er noch aD und somit nicht weisungsbefugt, darf also auch keine solche Aktion starten. Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, bei dem die Anwältin sich einen gegrinst hat, weil das Verfahren schneller eingestellt war, als es eröffnet wurde 😉

Edith:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Er ist ausserhalb des Dienstes Privatmann und darf sich nicht hoheitliche Eigenmächtigkeiten (Übertretungen der zul Geschwindigkeiten Anmassen eines Hoheitlichen Auftrages den er wohl beruflich wahrzunehmen hat aber nicht bzw eingeschränkt als Privater auf dem Weg zur Arbeit???
Darf er.

Außerhalb des Dienstes nicht 😉 Zudem kommt es noch drauf an, was es für einer war, bei nem SchuPo in Zivil lacht sich echt jeder Richter krank, die dürfen so ne Aktion noch nicht mal starten, wenn sie offiziell im Dienst sind, aber keine Kluft anhaben 😉

Habe gerade einen ehemaligen Polizisten zu Besuch, er grinst...
Ein Polizist ist immer im Dienst, auch wenn er keine Uniform trägt.

mit andren Worten sind Polizisten die einzigen Menschen die nur Anzeigen machen dürfen wenn sie im Dienst sind? 😁

Außer Dienst ist der Polizeibeamte ein normaler Bürger, aber er kann sich ganz schnell in den Dienst versetzen.

Empfehle die PolG der einzelnen Länder als Lektüre, dort steht alles drin!

Also ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht zu schnell gefahren bin.
Einzig kann ich nicht nachvollziehen, wie Vater Staat auf die 144km/h kommt, die mir vorgeworfen werden!
Somit hat jetzt ein Polizist, der noch nicht im Dienst war, meine Geschwindigkeit per nachfahren gemessen.
Sicher setzt er eine so hohe Geschwindigkeit an, die dann auch einen FS - Entzug bedeutet.
Also wenn dem Mann mein Gesicht nicht passt, wirft er mir eine passende Geschwindigkeit vor und ich bin der Leittragende. Das ist, was ich nicht korrekt finde!

Heißt das, der Polizist will dir mit 180 Tacho, selbigen beobachtend, auf der Landstraße gefolgt sein? Das scheint mir nicht sehr glaubhaft. Oder war's ne Autobahn?

Zitat:

Original geschrieben von rudoph2000


Also ich habe ja nicht gesagt, dass ich nicht zu schnell gefahren bin.
Einzig kann ich nicht nachvollziehen, wie Vater Staat auf die 144km/h kommt, die mir vorgeworfen werden!
Somit hat jetzt ein Polizist, der noch nicht im Dienst war, meine Geschwindigkeit per nachfahren gemessen.
Sicher setzt er eine so hohe Geschwindigkeit an, die dann auch einen FS - Entzug bedeutet.
Also wenn dem Mann mein Gesicht nicht passt, wirft er mir eine passende Geschwindigkeit vor und ich bin der Leittragende. Das ist, was ich nicht korrekt finde!

Dein Gesicht wird dem Polizisten egal sein,

Fakt ist doch das du zu schnell warst, das ist dein Problem.

Sei ein Mann und steh dazu.

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